Delphi-PRAXiS
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-   -   US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow (https://www.delphipraxis.net/156719-us-patenterechtsverletzung-deutscher-software-moeglich-am-beispiel-coverflow.html)

LimeBulls 12. Dez 2010 15:18

US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow
 
Ersteinmal hoffe ich, dass dies die richtige Sparte ist in welcher ich poste.

Ansonsten hätte meines Ermessense nach nur die "Klatsch und Tratsch" Ecke gepasst, welche jedoch in der Beschreibung stehen hat dass in diese Sektion nur "nicht Software-Themen" besprochen werden.

--

Zur Fragen an sich, ich bin dabei Coverflow (http://de.wikipedia.org/wiki/Cover_Flow) in ein aktuelles Projekt von mir zu integrieren für eine Firma.

Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat.

Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern.

Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ?

Die Lizenz unter welchem der Sourcecode veröffentlich wurde steht unter der GPL 3.0 License, sprich von dem Standpunkt aus erlaubt es mir zumindest diese Lizenz.

Danke im voraus für das Durchkämpfen durch meinen Text :stupid:

jaenicke 12. Dez 2010 15:40

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.

Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent.

Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen.

Daniela.S 12. Dez 2010 15:56

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Also ich hatte in meiner Musiksoftware eine Art "Coverflow" (ich hab's damals einfach Albumansicht genannt) bereits ein Jahr vor Apple. Gab auch schon viele andere Softwarelösungen die eine ähnliche Ansicht haben/hatten. Auch für Web-Seiten gab es diese Art als Fotoansicht schon lange vorher.

Ich kann mir daher gar nicht vorstellen, dass Apple diese Art von Ansicht patentieren hat lassen können? Immerhin gab es das schon lange vorher.

Obwohl... Recht haben und Recht bekommen sind leider auch unterschiedliche Dinge...

LimeBulls 12. Dez 2010 16:02

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1068107)
Also da in Deutschland keine(tm) Softwarepatente existieren, ist es AFAIK hier erst einmal kein Problem.

Probleme bekommst du, wenn du ein solches Programm dann z.B. in den USA vertreibst. Denn dort greift das Patent.

Aber IANAL, genauer kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen.

Erstmal Danke für deine hilfreiche Antwort :thumb:

Die Einzige Frage welche zur GPL nun noch aufkam ist, ob der gesamte Quellcode welcher aus der Modifizierung erfolgt unter die GPL gestellt werden muss (Und somit offengelegt werden muss) ?

In Deutsch:
Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren.

Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ?

Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde.
(Sofern gesamte Quellcode freigegeben werden müsste.)

Nach 30 Minuten googlen und lesen der Lizenzbedingungen ging nur hervor, dass die Modifizierungen ebenfalls unter die GNU fallen müssten.
Darin steht jedoch nicht in welchem Umfang.
(Gesamte Applikation oder nur den modifizierten Sourcecode des GPL lizensierten Produkts)

mkinzler 12. Dez 2010 16:13

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Wenn GPL dann ja wenn LGPL könnte es unter Umständen nicht nötig sein

Mithrandir 12. Dez 2010 16:23

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Ich möchte eine Coverflowapplication (Steht unter GPL3) in ein Firmenprogramm integrieren.

Aus der Wikipedia:

Zitat:

Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.[Anm.: Freiheit 1 = Software muss kostenlos oder gegen Aufwandsentschädigung mit Quellcode und Kopie der GPL verteilt werden.]
Gilt natürlich auch für unveränderte Versionen.

Edit: Ich hab hier ne nette "Anleitung" gefunden. ;)

jaenicke 12. Dez 2010 17:16

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Muss ich somit nur den modifizierten Quellcode für Coverflow freigeben oder die gesamte Applikation worin das GPL Produkt mit eingebunden ist (Und auch selbst lauffähig wäre) ?

Ganz kurz gesagt:
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.
Wenn es eine DLL ist, nur bei der LGPL.
Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL.

Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068111)
Das wäre natürlich ein Sicherheitsaspekt, welcher mir die Integration nicht ermöglichen würde.

Security by obscurity ist keine echte Sicherheit. ;-)

Aber bei Firmensoftware spielen da ja noch ganz andere Sachen eine Rolle. ;-)

Mithrandir 12. Dez 2010 18:36

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1068119)
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.

Irrglaube. Dies funktioniert nur, wenn das Programm auch ohne diese Exe funktioniert. Ansonsten hängt das Programm von der Coverflow-Anwendung ab und steht damit unter GPL. Siehe auch mein Link.

LimeBulls 12. Dez 2010 18:37

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Ich fasse es nochmal geordnet zusammen und editiere nach Beendigung der Diskussion den ersten Post mit dem Ergebnis.

Ordentliche Darstellung der Fakten & Ziele:


Ziel:
GPL Programm zu integrieren, ohne den gesamten Quellcode offen zu legen.

Vorliegendes GPL Programm:
Auch selbst lauffähig, wurde modifiziert und stark gekürzt.

Firmenprogramm:
GPL Programm macht ca. 10 % (Wenn überhaupt) des Quellcodes aus und dient nur der grafischen Darstellung von Projekten, welche durch die Ansicht gestartet werden.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Derzeitige Auswertung der Situation:


Um die Zielvorgabe zu erreichen ist nicht möglich die GPL Software direkt zu integrieren.

Möglichkeiten:

1.)
"Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL"
Wobei sich mir nun die Frage gestellt hat ob die MPL auch die Offenlegung des gesamten Codes verlangt.

Zitat:

I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Zu Deutsch: Nein sie verlangt nicht die Offenlegung.

2.)
Zitat:

Man schreibt ein Interface, das das GPL-Werk nutzt. Dieses Interface muss, da es ein abgeleitetes Werk ist, ebenfalls unter der GPL stehen.

Dieses Interface nutzt "auf der anderen Seite" Include-Files die unter der LGPL stehen. Diese Include-Files dürfen dabei kein abgeleitetes Werk aus dem originalen GPL-Werk darstellen, d. h. nicht auf der ersten Arbeit basieren sondern von dieser vollständig unabhängig sein. Nur triviale Dinge dürfen somit identisch sein.

Das kommerzielle (oder unter einer anderen Lizenz) stehende Werk nutzt dann nur und ausschließlich die unter der LGPL stehenden Includes und Aufrufe. Es darf somit entsprechend der Lizenzbestimmungen unter einer beliebigen Lizenz stehen.

Quelle:
http://hydra.geht.net/tino/howto/gpl/ | Danke an Mithrandir
Wobei sich mir nicht ganz erschließt wie dies in meinem Fall geschehen sollte.

Ein Interface mit include Befehlen die unter der LGPL stehen und nicht abgeleitet aus dem GPL Werk (In diesem Beispiel Coverflow) sein dürfen.

Ich versteh den Inhalt nicht ganz.... bei einzelnen Funktionen könnte ich mir das zusammenreimen, aber bei dem Beispiel der Coverflow-Applikation liegt das "Interface" quasi schon vor und dieses wird in mein Firmenprogramm (Quasi das Interface ?) eingebunden und genau DAS möchte ich nicht offenlegen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Résumé/Bester Lösungsvorschlag:

Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Ich muss somit den Quellcode nicht veröffentlichen.

Mithrandir 12. Dez 2010 18:41

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
 
Zitat:

Zitat von LimeBulls (Beitrag 1068127)
Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Nee. :mrgreen: Wenn ich n BMW in meine Garage stelle wird der ja auch nicht zum Porsche. ;) Du kannst nicht einfach die Lizenz ändern.


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