Delphi-PRAXiS
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Lemmy 12. Dez 2014 08:47

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von Dejan Vu (Beitrag 1283166)
Zitat:

Zitat von Lemmy (Beitrag 1283163)
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1283161)
Was in Deinen Lizenzen steht interessiert niemanden in Deutschland

wenn die Lizenzvereinbarung kein geltendes Recht bricht und dem Lizenznehmer rechtzeitig zur Kenntniss gebracht wird - weshalb sollen die dann ungültig sein?

Eher (in großen Teilen) überflüssig. Man kann viele Geschäfte in Deutschland auf einem kleinen Zettel abschließen:

oder auch mündlich - aber gerade wenn es um Detailfragen geht sind immer wieder viele Gerichte damit beschäftigt raus zu finden was denn vereinbart wurde. Da hilft dann halt ein schriftlicher Vertrag (=Lizenzvereinbarung) deutlich besser als nix.

Zitat:

Zitat von Dejan Vu (Beitrag 1283166)
Verträge können geltendes Recht nicht brechen.

habe ich nie behauptet - wenn die aber gegen geltendes Recht verstoßen, werden die auch mal schnell ungültig - und dann kann es unter Umständen wieder lustig werden

Insider2004 12. Dez 2014 09:29

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.

Dejan Vu 12. Dez 2014 09:35

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Mir hat man meine Leistung nur abgekauft, weil ich gerade keine GmbH war. Denn eine GmbH haftet nur mit ein paar Kröten, insofern liefern die u.U. Leistung, die das Geld nicht wert ist. Als GbR dagegen wird man sich schon Mühe geben. Mir hat man das genauso gesagt und deshalb den Auftrag erteilt.

Übrigens hat mir keine der großen Firmen jemals gedroht, mich zu verklagen. Das waren nur die kleinen. :stupid: Und die auch nur deshalb, weil der GF zu blöd war.

Aber prinzipiell hast Du schon Recht.

Bernhard Geyer 12. Dez 2014 10:05

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1283198)
Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.

Das hat aber nix mit SW zu tun sondern ist allgemein so.
Aber als Einzelperson und GmbH wird man schon hellhörig ob da nicht ein böser Hintergedanke ist.
Bei größeren Firmen (>5-10 Personen) wird man sich nicht mehr daran stören da dies dann dort normal ist.

p80286 12. Dez 2014 10:55

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Für alle Lizenzhanseln
http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz

nur weil Microsoft und Adobe und ... es machen muß es ja nicht richtig sein.
Übrigens bei IBM (360/370 /1 etc.) war das anders, da gehörte die Software zum Rechner, da hat der Kunde ein Paket erworben, nicht wie beim PC, sich alles zusammen gesucht.

Gruß
K-H

cookie22 12. Dez 2014 11:11

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1283161)
Wenn kein Geld im Spiel ist (Schenkung) haftest Du bei groben Mängeln.

Da liegst du falsch. Das habe mit der halben Rechtsabteilung eines großen deutschen Paketdienstes durch. Wenn du etwas verschenkst, hat niemand auch bei groben Mängeln oder grober Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.

Dejan Vu 12. Dez 2014 13:35

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1283223)
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.

Auch wenn das Wesen der Software die ist, in Produktivumgebungen eingesetzt zu werden? Was man z.B. an Art und Weise der Dokumentation und dem Preis sehr leicht erkennen kann. Dann ginge das eher in Richtung 'arglistige Täuschung'. Du kannst weder in die AGB, EULA oder sonst irgendwelche Geschichte Schwachsinn reinschreiben. Jedenfalls nicht in Deutschland. Also natürlich kannst Du reinschreiben, was Du willst, nur rechtsverbindlich ist das damit doch noch lange nicht.

Deswegen macht man Verträge, wo eben z.B. drin steht, das DAS EINE TESTVERSION !1!EINS!ELF ist, die unter keinen Umständen in der Produktivumgebung usw. Für jeden klar ersichtlich und nicht in irgendwelchen EULA. Nicht umsonst ist der Unsitte ein Riegel vorgeschoben, in den EULA irgendwelche verdrehte und den Kunden komplett einschränkende Bedingungen reinzuschreiben.

Oder wieso werden sonst reihenweise die Banken und Finanzberater verklagt, weil sie -obwohl es doch in den AGB steht- hochriskante Papiere an arglose Renter vertickt haben?

Aber bald sind wir soweit, das man in die EULA reinschreiben kann 'Dieses Programm dient nur zu Dekorationszwecken. Die Ausführung kann ihren Betrieb ruinieren'.

Wirklich interessant, wie diametral die 'Kenntnisse' über das Lizenz- und Vertragsrecht doch sind. Wir sind alle Laien... :-)

mm1256 12. Dez 2014 14:02

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von Insider2004 (Beitrag 1283198)
Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.

Und wie läuft das dann im Schadensfall ab mit der GmbH? Mal angenommen das Stammkapital (mit dem die GmbH ja haftet) ist 50 TD€. Es entsteht einem Kunden ein Schaden in Höhe von 30 TD€, dann zahlt die GmbH. Die 30 Riesen müssen also erst mal wieder erwirtschaftet werden. Ist der Schaden größer als 50 TD€ - dann fährt man die GmbH an die Wand - oder was? Dann ist das Stammkapital weg, und die GmbH muss unter anderer Bezeichnung mit anderem GF wieder von vorne anfangen. Und dabei noch 50 Riesen miese gemacht. Soll das etwa eine Lösung sein?

Es ist eine Absicherung für den Unternehmer, dass nicht mehr als das Stammkapital zur Haftung herangezogen werden kann, mehr nicht.

Das Wichtigste ist daher eine vernünftige Betriebshaftpflicht, die im Schandenfall (auch bei Fahrlässigkeit, nicht bei "grober" Fahrlässigkeit, die ist nicht versicherbar) dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzt. Das ist sicherer, für den Kunden vertrauensbildender, und in der Praxis auch billiger als eine GmbH an die Wand zu fahren. Mal von einer UG(haftungsbeschränkt) abgesehen, doch welcher Käufer macht mit so einer Firma noch (Software-)Geschäfte?

Dejan Vu 12. Dez 2014 14:15

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht eh Pflicht? Ich meine, steht im Namen, aber....

Und für die grobe Fahrlässigkeit haftet man dann als GmbH trotzdem nur mit max. Stammkapital, ne wahr?

Mikkey 12. Dez 2014 14:51

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
 
Zitat:

Zitat von Dejan Vu (Beitrag 1283269)
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht eh Pflicht?

Es ist eine Betriebs-haftpflicht-versicherung, keine Betriebshaft-pflichtversicherung. bei letzterem würde der Betrieb in Haft genommen?


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