Delphi-PRAXiS
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-   -   Donationware und das deutsche Steuerrecht... (https://www.delphipraxis.net/163994-donationware-und-das-deutsche-steuerrecht.html)

Mithrandir 24. Okt 2011 20:16

Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Hallöle,

dem geneigten Bürger ist ja mittlerweile klar, dass man in Deutschland auf alles eine Abgabe zahlen muss.

Wenn ich jetzt meine Programme als Donation- oder Mindware anbiete, benötige ich dann ein Gewerbe? Interessant wird es ja imho erst, wenn ich mit all meinen Einkünften den Steuerfreibetrag überschreite. Außerdem würde ich jetzt Donationware nicht unbedingt als regelmäßiges Einkommen bezeichnen. Wisst ihr dazu Näheres?

himitsu 24. Okt 2011 21:11

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Über den Verkauf von Software hatten wir schon irgendwo einen Thread, wo mal erklärt wurde ab wann (Gewinn) man was braucht. (den müßte man nur noch wiederfinden :stupid: )

Es kommt hier erstmal auf die Menge an, wieviel reinkommt.
Unter einem gewissen Limit isses quasi steuerfrei. Darüber mußt du es versteuern. (einfach als zusätliche Einnahmen bei der Steuererklärung mit angeben)
Und ab wann man dann noch ein Gewerbe anmelden muß. (ich denke mal, wenn es nicht grade hunderte Euro pro Monat sind, kommt man auch ohne aus)


Bei Google suchenSpendenrecht
Hier im Forum suchenSpenden

Gausi 24. Okt 2011 21:17

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Mit verkaufen hat das hier glaube ich wenig zu tun. So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

himitsu 24. Okt 2011 21:26

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Ich dachte unsere Politiker werden extra "Vorstandsvorsitzende" dubiöser Firmen (also quasi ein Gewerbe angemeldet), damit es mit den "Spenden" keine Probleme gibt. :roll:

Man muß das Programm nur vollständig nutzen können, auch ohne Spende ... sonst wäre es ja Shareware und somit ein Kauf und keine Spende.

cookie22 24. Okt 2011 23:33

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
Mit verkaufen hat das hier glaube ich wenig zu tun. So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Ich glaube, da vertust du dich gewaltig. "Donations" mußt du versteuern, genau wie andere Einkünfte auch. Wenn die Einahmen ein gewisses Maß übersteigen wird man dich fragen, warum du das nicht als Gewerbe angemeldet hast.

Hansa 25. Okt 2011 01:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132333)
...So wie ich das bisher verstanden habe, sind solche "Spenden" rechtlich einfach "Schenkungen" oder können als solche betrachtet werden.

Da wäre dann ggf. eine Schenkungssteuer zu zahlen - aber ein Gewerbe ist dafür afaik nicht nötig, auch wenn man monatlich ne Million damit einnimmt.

Was heisst hier "einfach" oder "ggf." ? Hört sich jedenfalls sehr gefährlich an, weil der Eindruck suggeriert wird, Schenkung etc. wäre so nebenbei abzuwickeln. Schön wärs. :mrgreen: Ich will jedenfalls mal das Finanzamt sehen, das 12 Mio. im Jahr einfach mal so als Schenkung ansieht und einmalig versteuert. :lol: Lass Dir doch mal einfach jeden Monat das Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000.000 EUR "schenken". Aber dann nicht über die monatlichen Steuerbescheide und den demnächst pflichtmässigen Wirtschaftsprüfer wundern, der 365/30/24 da jeden Beleg kontrolliert. Mann, mann. :wall:

Furtbichler 25. Okt 2011 06:20

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ein Gewerbe, auch ein Kleingewerbe, ist eine selbständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn regelmäßig Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnabsicht angeboten werden.

Und bei Donationware wirst Du ein Problem bekommen, wenn Du dem Finanzbeamten erzählen willst, das Du die Software ohne Gewinnabsicht verteilst. Das die Einkünfte auf "Schenkungen" beruhen, könnte ein Irrtum sein.

Ob Du Steuern zahlen musst, steht auf einem anderen Blatt.

Übrigens hat Steuerzahlen nichts mit Gewerbe zu zun. Jede auch noch so kleine Einkunft musst Du dem Finanzamt gegenüber anzeigen. Ob die dann die Hand aufhalten, ist deren Sache. Und das man das beim Flohmarkt verticken vergisst, deine.

Tipp: Dein Finanzamt hat eine Beratungspflicht, nutze sie. Und denke bloß nicht, das der Finanzbeamte dir nach der Beratung die Fisi (abgel. von 'Stasi', hier: Finanzsicherheit :mrgreen:) auf den Hals hetzt.

Mithrandir 25. Okt 2011 06:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ok, ich denke, wenn ich soweit bin, frage ich mal beim örtlichen Finanzamt nach. Danke. :)

Gausi 25. Okt 2011 06:47

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Ok, dann hab ich mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Bei Donationware ist eine Spende etwas anderes als eine Spende für z.B. Opfer von Naturkatastrophen. Letztere kann der Spender (meistens) von der Steuer absetzen, wenn er von dem Empfänger eine Spendenquittung erhält. Die kann man als Hobbyprogrammierer natürlich nicht ausstellen.

Bei Schenkungen gibt es afaik einen Freibetrag von 20.000€ in 10 Jahren. Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du? Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?

himitsu 25. Okt 2011 07:37

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Meine, bei mir so bisher eingegangenen 40€ an Spenden in den 3-4 Jahren, hab ich auch noch nicht gemeldet. :oops:

Das sollte noch lange unter dem "Freibetrag" liegen und ich glaub der Aufwand im amt wäre da schon teurer (schließlich beschätigt sich dann ein Beamter stundenlang mit meiner Steuererklärung und es kommt eh nix bei raus :stupid: )

Mist, das liest jetzt bestimmt einer und in 10 Minuten steht die Fisi vor meiner Tür.


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