Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Donationware und das deutsche Steuerrecht... (https://www.delphipraxis.net/163994-donationware-und-das-deutsche-steuerrecht.html)

p80286 25. Okt 2011 08:51

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Eh
rein theoretisch muß JEDES Einkommen angegeben werden. Auch Schenkungen und Spenden; die sind ja nur bei ..wie hießdasnoch.. abzugsfähig.

Gruß
K-H

Mithrandir 25. Okt 2011 12:02

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?

Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.

cookie22 25. Okt 2011 16:12

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132426)
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?

Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.

Vergiss den Freibetrag, du mußt das versteuern. Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Mithrandir 25. Okt 2011 20:04

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132495)
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Darf ich fragen, von wem du die Info hast?

BUG 25. Okt 2011 20:30

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Also von allem was ich bisher so zu dem Thema gelesen habe, lief es immer auf: "Das ist keine richtige Spende." hinaus.

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Spende#Nicht_abzugsf.C3.A4hige_.E2.80.9ESpenden.E2.80.9C
Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme.

Hier gibt es eine nette Erklärung.

Disclaimer: Ich habe keine Ahnung.

himitsu 25. Okt 2011 20:38

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Häng auf jeden Fall die Spende nicht an das Programm
(Spenden für dieses Programm)

Sondern halte sie allgemein und erwähne sie quasi nur so nebenbei, in der Nähe deiner Programmvorstellung.
(Unterstützen sie mich bei meinem Schaffen Hobby oder so)


Wie wäre es mit Cardware und Co.?
Weniger Streß mit dem Fiskus und mehr Spaß mit den erfreuten Nutzern. (es sei denn dir schickt einer 'ne Karte mir der Blauen Mauritius)

Hansa 25. Okt 2011 20:39

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1132360)
...Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?

@Gausi : das geht jetzt nicht gegen Dich, aber was eindeutig falsch oder für Mitleser definitiv gefährlich werden könnte, das kann ich so nicht stehen lassen. Ne, unmöglich. :mrgreen:

Die Pralinenschachtel nennt sich für das Finanzamt "geldwerter Vorteil". Bei Beamten sogar "Vorteilsannahme", auf deutsch : Bestechung.

Letzter Fall ist einfach : der Beamte wird gefeuert oder kriegt bei geringen "Spenden" eine Abmahnung, dann ist er eben das nächste mal weg.

Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.

Sogenannte Incentiv-Reisen sind noch gefährlicher. Siehe Hamburg-Mannheimer. Arbeitgeber lädt einige Mitarbeiter nach Budapest ein. Nicht gehört was die da gemacht haben ? :lol: Der Arbeitgeber setzt das dann "von der Steuer ab". Die mitfahrenden Arbeitnehmer müssen dafür allerdings dann Steuern zahlen. Damit das alles nicht ausartet gibts ja Freigrenzen oder Pauschbeträge, aber die sind wirklich eventuell sehr mickrig bemessen, wenn sie sich überhaupt nutzen lassen.

nh. 25. Okt 2011 20:44

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Es ist eh erschreckend zu sehen wieviele sich von so etwas abschrecken lassen.
Macht es doch den ganzen Reichen nach ....
bitcoin

Gausi 25. Okt 2011 20:52

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Moment. Ich wollte keinem Beamten beim Finanzamt eine Pralinenschachtel schenken, sondern ich habe von der Pralinenschachtel gesprochen, die man selbst von Bekannten/Freunden/Familie zu Weihnachten geschenkt bekommt. Oder zu Ostern. Oder zum Geburtstag. Ich habe noch nie gehört, dass man seine Weihnachtsgeschenke auf der Steuererklärung angeben muss. ;)
In dem verlinkten Forum klingt das ja auch so, als wären solche Kleinsteinnahmen dem Finanzamt egal.

Dass Schenkungen bei Beamten anders aussehen, ist mir klar (und finde das auch gut so), aber ich gehe mal davon aus, dass Mithrandir nicht verbeamtet ist, oder zumindest seine Software nichts damit zu tun hat.

Aber es den Reichen nachmachen ist gar keine gute Idee. Die können sich nämlich auch gute Anwälte leisten, die einen dann wieder raushauen können. So viel lässt sich durch Spenden für kleine Programme unter Garantie nicht verdienen. :D

cookie22 25. Okt 2011 21:00

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132532)
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132495)
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.

Darf ich fragen, von wem du die Info hast?

Von meinem Steuerberater. Unsere Donations wurden als normales Einkommen versteuert. Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Das kannst du keinem Finanzbeamten klar machen, dass es sich dabei um Schenkungen handelt.


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