Delphi-PRAXiS
Seite 3 von 3     123   

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Klatsch und Tratsch (https://www.delphipraxis.net/34-klatsch-und-tratsch/)
-   -   Donationware und das deutsche Steuerrecht... (https://www.delphipraxis.net/163994-donationware-und-das-deutsche-steuerrecht.html)

Mithrandir 25. Okt 2011 21:10

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Hm, ok. Wenn man das alles so liest, dann sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ein Kleingewerbe anzumelden. Aber ich hab das bei meiner besseren Hälfte gesehen: Was man sich da an Papierkrieg aufhalst. Und wofür? Ich bin momentan Azubi und mit meinem Einkommen deutlich unterhalb der Steuerfreigrenze. Mit anderen Worten: Ich zahl gar keine Einkommensteuer, ergo brauch ich auch keine Erklärung. Dazu kommt noch BAB. Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Leute, is' das alles unnötig kompliziert...

himitsu 25. Okt 2011 21:21

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1132548)
Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Darum sagte ich ja ... Freeware + "externe" Spendenmöglichkeit


Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1132552)
Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Die würden sich freuen.

kuba 26. Okt 2011 07:52

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von Hansa (Beitrag 1132542)
Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.

Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

KUBA

cookie22 27. Okt 2011 06:32

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...
 
Zitat:

Zitat von kuba (Beitrag 1132579)
Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

Wenn du Glück hast geht das einmal beim Finzanzamt durch, spätestens den zweiten Rechner wird man dir gegenrechnen und du darfst Steuern zahlen. ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:36 Uhr.
Seite 3 von 3     123   

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz