Delphi-PRAXiS
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-   -   Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender (https://www.delphipraxis.net/168472-mal-rechtliches-selbststaendiger-softwareentwickler-ist-gewerbetreibender.html)

Popov 23. Mai 2012 15:23

Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:

Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...

Lemmy 23. Mai 2012 15:33

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Schade nur, dass die BuRegierung vermutlich mit sich selbst so beschäftigt ist, dass sie auch weiterhin hier keine klaren Regeln für Softwareentwickler schafft.

Grüße

Delphi-Laie 23. Mai 2012 15:49

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Popov (Beitrag 1167728)
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:

Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...

Grundsätzlich haben Behörden das Privileg, daß sie voneinander unabhängig arbeiten können / dürfen, das bedeutet, daß die Entscheidung des Finanzamtes, jemanden steuerlich als Freiberufler anzuerkennen, nicht bedeutet, daß auch andere Behörden sich das vorschreiben lassen müssen (das würde auch eine Hierarchie der Behörden voraussetzen). Das kann sowohl vor- als auch nachteilig sein.

Das einzige Argument, daß ich sofort nachvollziehen konnte, ist, daß objektiv kein Hochschulabschluß erforderlich ist. Ärzte, Anwälte, Notare, Richter, Ingenieure, Architekten (wer noch? Kapitäne - wenigstens die auf großer Fahrt - und Piloten, auch Offiziere) sind ja alles geschützte Berufsbezeichnungen, die zu führen einen entsprechenden Hochschulabschluß erfordern. Da dieses Freiberuflermerkmal wegfiel, rutschte er wohl zwangsläufig in die Gewerbeanmeldepflicht. Diese Kausalität bzw. Argumentation halte ich für bedenklich. Letztlich mußte er wohl auch deshalb verlieren, damit amn ihn mehr abziehen kann, denn sämtliche Gewerbe(an/um/ab)meldungen dürften gebührenbelastet sein.

Namenloser 23. Mai 2012 16:20

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?

devidespe 23. Mai 2012 16:31

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...

Jens01 23. Mai 2012 17:06

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich?
Tragwerksplaner (Statiker)
Rechtsanwalt (das ist aber Ansichtssache)

In diesen Berichten über ein Rechtsurteil ist selten der Hintergrund zu erkennen. Ich schätze, der Richter meinte, dass er für die Erstellung von Internetseiten, so wie der Kläger das macht, kein Studium erforderlich ist. Solche Urteile muss man oft sehr individuell sehen. Selten kann man die Urteile verallgemeinern.

Bei einem anderen, der vielleicht äußerst komplizierte Webseiten programmiert, wäre das Urteil ggf anders ausgefallen.

Wäre immer vorsichtig, sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn man es nicht im Detail kennt.

himitsu 23. Mai 2012 17:08

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
@devidespe
Diskriminierung?

Mal versuchshalber dagegen klagen. :stupid:

BUG 23. Mai 2012 18:51

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1167751)
Diskriminierung? ... Mal versuchshalber dagegen klagen. :stupid:

Das würde wohl eher nicht klappen (siehe auch den - Ossi Fall) :lol:

Obwohl ich bei Ausbildung vs. Studium schon einen objektiven Unterschied vermuten würde. Ob nun die meisten studierten Selbständigen einer "kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit" nachgehen, sei mal dahingestellt :mrgreen:

Furtbichler 23. Mai 2012 19:48

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Wo ist das Problem? Er muss ein Gewerbe anmelden, zahlt aber keine Gewerbesteuer, sondern wird als Freiberufler besteuert.

himitsu 23. Mai 2012 20:33

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Die Einen haben es lange gemacht, wissen was sie tun, wenn auch nicht immer warum und wie auf Suaheli der Fachbegriff dafür lautet

und die Anderen denken sie wissen es, haben es aber praktisch nie wirklich gemacht?


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