Delphi-PRAXiS

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Klatsch und Tratsch (https://www.delphipraxis.net/34-klatsch-und-tratsch/)
-   -   Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender (https://www.delphipraxis.net/168472-mal-rechtliches-selbststaendiger-softwareentwickler-ist-gewerbetreibender.html)

Popov 23. Mai 2012 15:23

Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:

Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...

Lemmy 23. Mai 2012 15:33

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Schade nur, dass die BuRegierung vermutlich mit sich selbst so beschäftigt ist, dass sie auch weiterhin hier keine klaren Regeln für Softwareentwickler schafft.

Grüße

Delphi-Laie 23. Mai 2012 15:49

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Popov (Beitrag 1167728)
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:

Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...

Grundsätzlich haben Behörden das Privileg, daß sie voneinander unabhängig arbeiten können / dürfen, das bedeutet, daß die Entscheidung des Finanzamtes, jemanden steuerlich als Freiberufler anzuerkennen, nicht bedeutet, daß auch andere Behörden sich das vorschreiben lassen müssen (das würde auch eine Hierarchie der Behörden voraussetzen). Das kann sowohl vor- als auch nachteilig sein.

Das einzige Argument, daß ich sofort nachvollziehen konnte, ist, daß objektiv kein Hochschulabschluß erforderlich ist. Ärzte, Anwälte, Notare, Richter, Ingenieure, Architekten (wer noch? Kapitäne - wenigstens die auf großer Fahrt - und Piloten, auch Offiziere) sind ja alles geschützte Berufsbezeichnungen, die zu führen einen entsprechenden Hochschulabschluß erfordern. Da dieses Freiberuflermerkmal wegfiel, rutschte er wohl zwangsläufig in die Gewerbeanmeldepflicht. Diese Kausalität bzw. Argumentation halte ich für bedenklich. Letztlich mußte er wohl auch deshalb verlieren, damit amn ihn mehr abziehen kann, denn sämtliche Gewerbe(an/um/ab)meldungen dürften gebührenbelastet sein.

Namenloser 23. Mai 2012 16:20

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?

devidespe 23. Mai 2012 16:31

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...

Jens01 23. Mai 2012 17:06

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich?
Tragwerksplaner (Statiker)
Rechtsanwalt (das ist aber Ansichtssache)

In diesen Berichten über ein Rechtsurteil ist selten der Hintergrund zu erkennen. Ich schätze, der Richter meinte, dass er für die Erstellung von Internetseiten, so wie der Kläger das macht, kein Studium erforderlich ist. Solche Urteile muss man oft sehr individuell sehen. Selten kann man die Urteile verallgemeinern.

Bei einem anderen, der vielleicht äußerst komplizierte Webseiten programmiert, wäre das Urteil ggf anders ausgefallen.

Wäre immer vorsichtig, sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn man es nicht im Detail kennt.

himitsu 23. Mai 2012 17:08

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
@devidespe
Diskriminierung?

Mal versuchshalber dagegen klagen. :stupid:

BUG 23. Mai 2012 18:51

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1167751)
Diskriminierung? ... Mal versuchshalber dagegen klagen. :stupid:

Das würde wohl eher nicht klappen (siehe auch den - Ossi Fall) :lol:

Obwohl ich bei Ausbildung vs. Studium schon einen objektiven Unterschied vermuten würde. Ob nun die meisten studierten Selbständigen einer "kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit" nachgehen, sei mal dahingestellt :mrgreen:

Furtbichler 23. Mai 2012 19:48

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Wo ist das Problem? Er muss ein Gewerbe anmelden, zahlt aber keine Gewerbesteuer, sondern wird als Freiberufler besteuert.

himitsu 23. Mai 2012 20:33

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Die Einen haben es lange gemacht, wissen was sie tun, wenn auch nicht immer warum und wie auf Suaheli der Fachbegriff dafür lautet

und die Anderen denken sie wissen es, haben es aber praktisch nie wirklich gemacht?

Delphi-Laie 23. Mai 2012 22:29

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von NamenLozer (Beitrag 1167736)
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?

Für die eigentliche Berufstätigkeit eher nicht (für die ist es genaugenommen völlig egal, woher man sein Wissen hat), aber eben für alles, für das man sich mit einer Berufsbezeichnung hergibt (so z.B. bei Schriftstücken, aber auch bei öffentlichem Auftreten in Funktionen), die geschützt ist und eben diesen akademischen Abschluß erfordert, um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen (teilweise kommen sogar noch Berufsausübungsgenehmigungen hinzu, heißen sie nun Approbation, Anwaltszulassung, Kapitänspatent u.ä.).

Perlsau 23. Mai 2012 22:35

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Popov (Beitrag 1167728)
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:

Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...

Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird. Was also stört den Mann? Vermutlich geht es hier um eine Statusfrage: Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel höheres gesellschaftliches Ansehen und es wird ihnen ausgereifteres Fachwissen und -können unterstellt.

Davon abgesehen scheinen die Richtlinien für die Einteilung in Gewerbetreibende und Freiberufler in verschiedenen Bundesländern oder sogar in verschiedenen Städten unterschiedlich zu sein. Das müßte man aber recherchieren, um hier genaue Angaben machen zu können. Grundsätzlich gilt wohl, daß Software-Entwickler Freiberufler sind, wenn sie einen Hochschul- oder Universitätsabschluß vorweisen können. Nicht-Akademiker müssen, auch wenn sie dieselbe Tätigkeit ausüben, zwingend ein Gewerbe anmelden und werden soweit mir bekannt auch entsprechend besteuert.

Furtbichler 24. Mai 2012 06:34

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1167812)
Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel höheres gesellschaftliches Ansehen und es wird ihnen ausgereifteres Fachwissen und -können unterstellt.

Ist das deine Erfahrung? Meine besagt, das ein Gewerbe beim Kunden höheres Ansehen genießt, sogar höher als eine kleine GmbH (wegen Haftbarkeit).

Phoenix 24. Mai 2012 07:49

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1167812)
Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird.

Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, muss er auch Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Das ist unabhängig davon, wie das Finanzamt sein Einkommen (das ist dann das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt) besteuert.

Als Gewerbetreibender ist er zudem noch Zwangsmitglied der IHK, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Ich gehe davon aus, er verdient genug um hier nicht in den Genuss einer Beitragsbefreiiung zu kommen.

Zudem hat er nun das Problem, eine Buchhaltung führen zu müssen. Als Freiberufler reicht hier eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung. Als Gewerbe ist man zur doppelten Buchführung nach den GOB verpflichtet, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand erfordert.

Iwo Asnet 24. Mai 2012 09:20

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 1167849)
Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, muss er auch Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Das ist unabhängig davon, wie das Finanzamt sein Einkommen (das ist dann das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt) besteuert.

Stimmt nicht. Ich kenne lebende Beispiele dafür, das man ein Gewerbe hat, aber keine Gewerbesteuer entrichtet.

devidespe 24. Mai 2012 09:55

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.

Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so viel, dass es fast die Summe des Gewerbetreibenden (Einkommenssteuer+Gewerbesteuer) erreicht. Das macht dann im Endeffekt wenige Hundert Euro Unterschied aus.

@Phoenix: Auch als Gewerbetreibender ist eine Einnahme-Überschussrechnung möglich. Du meinst mit der doppelten Buchführung wahrscheinlich die Bilanzierung. Die ist dann vorgeschrieben, wenn ich ein e.K. (eingetragener Kaufmann) bzw. Geschäftsführer einer GmbH wäre.

Darlo 24. Mai 2012 10:16

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
 
Wir bei Einzelunternehmen nicht die Gewerbesteuer komplett auf die Einkommensteuer angerechnet??


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:22 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz