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Valle 3. Sep 2012 18:17

"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Hallo DPler, :hi:

seit Mitte letzten Schuljahres ist bei uns in der Schule die Idee aufgekommen, man könnte alle "bildfähigen Geräte" (darunter Handys, Tablets, Laptops und alles was dem ähnelt) in der Schule für jeden, jederzeit und an jedem Ort verbieten. Leider hat die Schule dazu tatsächlich ihr Recht.

Begründet wird das Vorgehen durch Gewaltvideos, die in der Schule gedreht werden und anschließend im Internet veröffentlich werden. Außerden ist es bereits vorgefallen, dass Schüler sich Zugang zum Dach der Schule verschafft haben, um dort posierend Fotos von sich zu machen um sie mit Namen und Gesicht auf Facebook zu veröffentlichen. (Idioten...) Außerdem ist die rede von pornografischen und rechtsextremen Material, welches vorallem bei den jüngeren Schülern umzugehen scheint.

Dennoch haben wir in unserer Schülervertretung (SV) einen Ausschuss gebildet, um uns gegen die Masnahmen zu wehren.

Hintergrund ist die Tatsache, dass ein allgemeines Verbot unserer Meinung nach...

1) ... besonders für ältere Schüler sinnfrei ist.
2) ... hinderlich für Arbeit in den (sowieso häufigen) Freistunden ist.
3) ... einen technischen Rückschritt unserer Schule bedeutet.
4) ... ein selektives Verbot den Forderungen der Schulleitung auch nachkommen kann.
5) ... und die neue Regel deshalb vorallem im Oberstufenraum (für 11.-13. Klasse) sowieso nicht durchsetzbar ist.

Es steht außer Diskussion, dass Handys und dergleich währendes des Unterrichts und vor allem während Kurs- und Klassenarbeiten ausgeschaltet zu sein haben.

Um unseren Standpunkt vor der nächsten Gesamtkonferenz / dem Schulleiter nachvollziehbar und überzeugend vorbringen zu können, sind wir auf der Suche nach weiteren Argumenten und Meinungen zum Thema. Außerdem würden wir uns freuen, wenn wir eine Statistik erstellen könnten, in der Regelungen zum Thema in möglichst vielen Schulen deutschlandweit festgehalten werden. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mir sagen könnt, in welcher Schule ihr seid oder wart (oder wenigstens wo ungefähr) und wie es dort gehandhabt wird.

(Eine Bitte noch: in diesem Thread geht es nicht darum, den Unsinn unserer Gegenbewegung, moderner Medien in Schulen oder von Tablets zu diskutieren. Danke.) :thumb:

Ich freue mich auf eure Antworten und Danke für eure Hilfe! :-)

Liebe Grüße,
Valentin

Delphi-Laie 3. Sep 2012 18:24

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Ob die Schule das Recht dazu hat, bezweifele ich, weil das Recht auf Mobiltelephon nur insoweit eingeschränkt werden kann und darf, wie es in ihrem institutionalem Interesse liegt, d.h. z.B., Störungen des Unterrichtes können (und müssen wegen der Pflicht zum Bildungsauftrag!) untersagt werden. Ansonsten wiegt das individuelle Grundrecht auf Informationsfreiheit schwer und höher. Photoapparate oder Videokameras kann man auch nicht verbieten, sie dürfen natürlich nur im gesetzlich zulässigen Umfang genutzt werden. Es ist absurd, alles mögliche verbieten zu wollen, nur, weil man es auch mißbrauchen kann. So müßte man sogar Steine und Knüppel verbieten, denn damit wurden die ersten Straftaten der Menschheitsgeschichte gegen Leib und Leben begangen, zu einer Zeit, als es noch nichts gab, was "Recht" und "Gesetz" im heutigen Sinne ähnelt.

Und "bildfähige Geräte" gibt es natürlicht nicht, weil "Bild" keine Fähigkeit ist.

Phoenix 3. Sep 2012 18:36

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
http://www.handelsblatt.com/politik/...b/2633052.html

Die Kultusministerkonferenz, und damit eigentlich die den Schulen übergeordnete Politikebene, hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Kultusminister gegen den Rektor der so ein Verbot ausspricht hat damit eine sehr hohe Chance auf Erfolg. Das allein sollte fast schon reichen.

Auch die Frage, warum sich die Schule mit so einem Verbot vor ihrer eigentliche Erziehungs- und Gewaltvorbeugungsaufgabe drücken will sollte genau so und offen gestellt werden.

Ansonsten wäre hier auch auf den Bildungsauftrag hinzuweisen. Den Schülern sollte Medien- und Sozialkompetenz vermittelt werden. Der gesellschaftliche Standard ist nunmal der Fall: Nahezu jeder hat inzwischen immer und überall mobile Kommunikationsgeräte dabei. Den Schülern muss vermittelt werden, wie damit umzugehen ist - eben z.B. im Unterricht ausschalten, und solche Unsinnssachen wie auf dem Dach posen eben zu unterlassen.

Wenn das Kollegium der Lehrer nicht dazu in der Lage ist, das auf Pädagogischem Wege zu unterbinden, dann sind sie für Ihre Aufgabe aus Sicht der Eltern schlichtweg nicht kompetent genug / nicht für ihren Job geeignet. Ein Verbot kommt ganz klar einem Eingeständnis des eigenen Versagens gleich. So etwas ähnliches hatten Sie an der Schule meines Stiefsohnes auch probiert (hier ging es ausschliesslich um Handys, und nicht um alles mit Kamera) - und mit genau der Argumentation habe ich den Rektor konfrontiert. Nachdem er nicht einlenkte habe ich in seinem Sekretariat eine Dienstaufssichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift abgegeben. Ich war noch nichtmal zuhause, da hatte ich schon einen Anruf auf dem AB indem der Rektor erklärte, das Thema sei vom Tisch...

ByTheTime 3. Sep 2012 18:38

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Also ich bin in der nähe von Frankfurt auf einem Gymnasium :) Also bei uns ist soetwas überhaupt nicht verboten. Gerade für Oberstufenschüler wäre es Scheiße, die wollen vllt. auch mal in der Schule mit dem Laptop arbeiten. Auf's Dach kommt man sowieso nicht (Türe :D). Aber ich denke Handys generell zu verbieten wäre Schwachsinn... Ich schau mal was ich noch zusammenkratzen kann, ein Kumpel hatte das mal an seiner Schule vor 2 Jahren, die haben es auch nicht durchgesetzt. Ich melde mich nochmal :)

Delphi-Laie 3. Sep 2012 18:44

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Ein solches "Verbot" kann m.E. entspannter angegangen werden als z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn es ist m.E. null und nichtig. Man kann mithin es getrost ignorieren, weil es eben nur Schall und Rauch ist. Die Schule hat kein Recht, in Grundrechte einzugreifen.

Phoenix 3. Sep 2012 18:58

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1181335)
Man kann mithin es getrost ignorieren, weil es eben nur Schall und Rauch ist. Die Schule hat kein Recht, in Grundrechte einzugreifen.

Blöderweise sind die offiziellen da meist anderer Ansicht, und wenn die dann z.B. die Geräte konfiszieren, was dann? Die sitzen vorerst mal am längeren Hebel, wenn man sie nicht eindeutig in ihre Schranken verweist. Entweder man kann es schon vorher in Diskussionen abwenden, oder man muss mit schweren Geschützen dagegen vorgehen - solange die Schule meint, sie hätte ein gültiges Verbot zum aufrecht erhalten, so lange sind die Schüler erstmal im Nachsehen und müssen mit Repressalien rechnen.

Delphi-Laie 3. Sep 2012 19:06

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Zitat:

Zitat von Valle (Beitrag 1181319)
Außerden ist es bereits vorgefallen, dass Schüler sich Zugang zum Dach der Schule verschafft haben, um dort posierend Fotos von sich zu machen um sie mit Namen und Gesicht auf Facebook zu veröffentlichen. (Idioten...)

Hier sollte die Schule vor allem den Hausmeister, äh, "facility manager", an die Kandarre nehmen, am besten den (Di)Rektor gleich mit!

Phoenix 3. Sep 2012 19:16

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1181344)
Zitat:

Zitat von Valle (Beitrag 1181319)
Außerden ist es bereits vorgefallen, dass Schüler sich Zugang zum Dach der Schule verschafft haben, um dort posierend Fotos von sich zu machen um sie mit Namen und Gesicht auf Facebook zu veröffentlichen. (Idioten...)

Hier sollte die Schule vor allem den Hausmeister, äh, "facility manager", an die Kandarre nehmen, am besten den (Di)Rektor gleich mit!

Stimmt. "Verletzung der Aufsichtspflicht" ist hier ein schönes Argument. Die Schule müsste den Dachbereich unzugänglich halten. Ob die Schüler nun zum Fotografierenmit Handys, zum (ebenso verbotenen) saufen oder für einen Suizidversuch (wegen 'Real-Live'-Hänseleien, ganz unabhängig von Mobbing via Facebook) aufs Dach klettern ist egal. Das darf nicht möglich sein.

Valle 3. Sep 2012 19:32

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Hallo!

Erstmal vielen Dank für eure Meinungen, ich fand sie sehr interessant und werde einiges davon im nächsten Treffen ansprechen! :thumb:

@Delphi-Laie: Auch wenn ich deine Meinung, sofern die zugrundeliegende Tatsache der überwiegenden Informationsfreiheit denn tatsächlich zutrifft, selbstverständlich am besten finde, so brauche ich dafür seriöse Quellen und Belege, mit denen wir arbeiten können. Eine kurze Beratung seitens eines fachkundigen Lehrers an unserer Schule sagt nämlich genau das Gegenteil.

Was das Dach-Thema betrifft: Ich hätte es eventuell nicht erwähnen sollen. Gesagt sei nur, dass der Kreis der Schuldigen wesentlich schwerer festzulegen ist, als es nur auf den Hausmeister zu schieben. Es gibt viel zu viel Arbeit für viel zu wenig Leute. Und Vertrauen in Schüler zu legen birgt oft ein Risiko für alle Seiten.

Liebe Grüße,
Valentin

Delphi-Laie 3. Sep 2012 19:48

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
 
Zitat:

Zitat von Valle (Beitrag 1181351)
@Delphi-Laie: Auch wenn ich deine Meinung, sofern die zugrundeliegende Tatsache der überwiegenden Informationsfreiheit denn tatsächlich zutrifft, selbstverständlich am besten finde, so brauche ich dafür seriöse Quellen und Belege, mit denen wir arbeiten können. Eine kurze Beratung seitens eines fachkundigen Lehrers an unserer Schule sagt nämlich genau das Gegenteil.

Ein Jurist bin ich nicht. Doch auch ohne weiß ich, daß das Informationsrecht ein sehr hoch angesehenes Rechtsgut bzw. eine elementare Freiheit ist. So darf deshalb z.B. ein einfacher (!) Fernseher nicht gepfändet werden, Telephonanschlüsse bei zweifelhaften Streitfällen nicht einfach so gekappt werden, und eben auch ein generelles, pauschales Verbot von Mobiltelephonen ist unzulässig (bestenfalls kann man die Störungsemissionen (Klingeln, SM-Benachrichtigung) und das Telephonieren in begrenztem Rahmen untersagen, wenn dieses seinen triftigen Grund hat, in der Schule, beim Arzt, im Kino/Theater/Konferenzen und ähnlichem). Daß man stumm auf Empfang bleiben darf, gehört dazu. Die angeblichen Risiken (Flugzeuggeräte, Herzsschrittmacher, Tankstellen) sind alle nur vorgeschoben und halten der Realität nicht stand: Noch kein einziges Flugzeug stürzte deshalb ab, keine Tankstelle ging in Brand, kein Herzsschrittmacher setzte aus.

Ergänzung: Das Recht, jederzeit empfangbar zu sein, kann schnell zum Fluch werden, wenn es zur Pflicht wird. Ich weiß nicht, ob ein sog. Arbeitgeber es verlangen darf. Freizeit (Feierabend und erst recht Urlaub im ursprünlichen Sinne mit Erholungswert) ist damit jedenfalls passé.


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