Delphi-PRAXiS

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Popov 16. Sep 2012 00:48

Programm als OEM vertreiben?
 
Ein Bekannter von mir hat schon wieder paar Kunden für eins meiner Programme. Nur habe ich gerade keine Zeit mich um die Sache selbst zu kümmern. Deshalb soll er sich vorerst um den Vertrieb kümmern, allerdings will ich nicht meine Rechte dran aufgeben, habe aber auch keine Zeit für den Support. Evtl. will ich es später selber vertreiben.

Nun will ich mir deswegen keinen Anwalt nehmen oder eine Firma gründen, soviel springt dabei auch nicht raus.

Was mir wichtig ist, dass ich zwar das Programm geschrieben habe und alle Rechte dran habe/behalten will, so soll es auch im Programm stehen, ich aber nicht für den Support und Haftung zuständig bin. Er will es verkaufen, er soll sich drum kümmern, ich habe keine Zeit. Allerdings will ich ihm auch nicht die Rechte übergeben. Wozu ich bereit bin sind ihm die Vertriebsrechte zu übergeben. Zumindest vorerst.

Wie kann man sowas im Programm vermerken? Mir fällt da OEM als Begriff ein, mehr aber auch nicht. Wie gesagt, es geht hier nicht um den Vertrieb alleine, ich hab gerade keine Zeit mich um den Support zu kümmern, er will es verkaufen, also soll er vorerst auch das Risiko des Supports tragen.

Wie kann man sowas klären. Wie vermerke ich sowas im Programm? Habe da keine Idee.

Und wenn wir schon dabei sind, gibt es irgendwo einen Lizenzvertrag der kostenlos zu Verfügung steht?

Das Ganze kommt irgendwie zeitlich ungünstig für mich, so dass ich mich nicht in Ruhe drum kümmern kann. Auf der anderen Seite drängt der Bekannte. Deshalb frage ich mal.

Medium 16. Sep 2012 01:22

AW: Programm als OEM vertreiben?
 
IANAL! Aber da das Programm vor allem nicht für einen Arbeitgeber geschrieben wurde, kannst du (zumindest in D) dein Urheberrecht schon mal nicht abgeben. Selbst, wenn du es wolltest. In dem Fall sollte es fast genügen, wenn irgendwo steht, dass du der Urheber bist, dein Bekannter Vertrieb und Support betreibt. Zusätzlich könnte man ggf. noch einen Vertrag zwischen euch beiden aufsetzen, der ihm eben diese Rechte bis auf Wiederruf einräumt.
Letztlich wäre es hier denke ich aber doch sinnig 1-2 (Telefon-)Beratungsstunden eines RA in Kauf zu nehmen, und sei es nur um Infos zu erhalten wie man bei soetwas der Form genügen kann, sodass ein solcher Vertag auch wirklich im Wortlaut rechtsgültig ist und vor Gericht bestehen kann. Besonders beim Wiederruf bin ich unsicher, ob da nicht Klinken wie Fristen o.ä. bestehen.

BMI 16. Sep 2012 08:51

AW: Programm als OEM vertreiben?
 
mhh, also ich denke auch, Du solltest das auf jeden Fall mit dem Bekannten (oder auch sogar FREUND) vertraglich klären.
Du stellst das Programm als "AS IS" zur Verfügung, sicherst aber zu (im Programm/Hilfe,Readme etc.), dort keinen Schadecode eingebaut zu haben und das nach bestem Wissen geschrieben zu haben.
Für den Einsatz kannst Du daher keine Haftung übernehmen. Wobei das in Deutschland NICHT GEHT. Da mußt Du Haftung übernehmen.
Allerdings solltest Du dan vorschreiben, wie jemand sachgemäß vorzugehen hat, sodaß Du das überblicken kannst, falls Du Fehler gemacht hast.

V.a. für gegen Unsachgemäßen Gebrauch solltest Du Dich absichern/freisprechen.

Für Support solltest Du Deinen Bekannten angeben.
Ihm allerdings eine Liste mitgeben mit Fragen und Antworten.
Oder er soll die Dir mal vorlegen.

Aber das mit Dir und Deinem Bekannten regele Vetraglich !!!
Schließlich bekommst DU ja auch Geld als Gegenleistun.


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