Delphi-PRAXiS
Seite 1 von 2  1 2      

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Arbeiten als Freelancer (https://www.delphipraxis.net/87-arbeiten-als-freelancer/)
-   -   Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler (https://www.delphipraxis.net/171729-nebenberuflicher-start-als-software-entwickler.html)

sega84 22. Nov 2012 06:51

Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Hallo zusammen,
habe einige Fragen zum nebenberuflichen Start als Software-Entwickler.

Eventuell kurz zu meiner Situation:
- Angestellter als Informatiker
- Bereits ein 400€ Job als Programmierer
- In den nächsten 1-2 Jahren ist geplant ein Haus zu bauen / kaufen
- Möchte nicht mit meinem Privat-Vermögen haften
- Es sollte wenn möglich wenig Schreibkram sein (Finanzamt, IHK, etc.)
- Die monatlichen / jährlichen Folgekosten für das Nebengewerbe sollten so gering wie möglich bleiben
- Möchte gerne Software programmieren und diese, sowie meine Dienstleistung, später verkaufen
- Gründungskosten sollten so gering wie möglich sein
- Möglicher Kundenkreis ist zu ca. 75% Unternehmen (keine Privat-Leute)
- Umsatz pro Jahr von max. 7500€ (geplant)
- Es kann sein, dass ich einen Monat nichts damit verdienen werde und den anderen Monat wieder etwas....

Mir stellt sich nun die Frage, in welcher Form im mich selbstständig machen würde. Bisher habe ich an folgende Möglichkeiten gedacht:
- Gründung einer UG haftungsbeschränkt (Also Haftung nur mit dem Stammkaptial, dafür aber keine Einnahme-Überschuss
- Alternativ einen Gewerbeschein holen

Hier kommt nun aber das Problem mit der Haftung:
- Bei der UG haftet man mit dem Stammkaptital
- Bei einem Gewerbeschein haftet man mit dem eigenem Vermögen, was ich nicht möchte. Allerdings sind die Kosten für eine betriebliche Haftpflichtversicherung im IT-Bereich ziemlich hoch (ca. 800 bis 1400€ pro Jahr)

Bei einer UG kann ich Netto einkaufen, muss aber eine doppelte Buchführung machen (=> Folgekosten durch Steuerberatung), muss mich mit dem Finanzamt auseinandersetzten, etc.
Bei einem Gewerbeschein kann ich Brutto einkaufen, muss nur eine EÜR machen und fertig (lapidar gesagt).

Für mich spricht nun folgendes:
UG => gute Haftung - hohe Kosten
Gewerbeschein => schlechte Haftung - geringe Kosten

Zudem kommen natürlich noch Punkte wie Krankenversicherung, etc.

Somit weiß ich nun nicht, was ich wie machen soll...

Es wäre schön, wenn ihr mir einige Tipps geben könntet wie ich die ganze Geschichte einigermaßen gut starten kann...

Lemmy 22. Nov 2012 07:24

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Hallo,

warum gehst Du davon aus bei Gründung einer UG KEINEN Gewerbeschein zu benötigen? Kann es sein, dass Du hier den Freiberuf und das Gewerbe etwas durcheinander wirfst?

Grüße

sega84 22. Nov 2012 07:30

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Ich wusste nicht in welchem Bereich vom Forum ich das posten sollte..
Hier habe ich einen Bereich gefunden, wo eventuell einem geholfen werden kann...

khh 22. Nov 2012 07:34

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
>>- Gründung einer UG haftungsbeschränkt (Also Haftung nur mit dem Stammkaptial, dafür aber keine Einnahme-Überschuss


Für mich sieht eine UG immer aus, wie wenn jemand will, aber nicht kann!
Wenn haftungsbeschränkt,dann eben ne richtige GmbH.

Da das aber bei "Nebeneinkommen" etwas zu gross ist, bleibt Einzelunternehmen.
Das Risiko der Haftung bleibt, der Vorteil von Nettoeinkauf sollte aber auch hier unbdingt genutzt werden.

Die "umsatzsteuerbefreiten" _Firmen_ machen auch immer den Eindruck einer Klitsche.

Gruss KHH

ibp 22. Nov 2012 07:38

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Auftraggeber werden bei Haftungsbeschränkungen auf Stammkapital schauen wie hoch das ist und ggf. eine Zusatzversicherung auf einen Betrag XXX bestehen. Die Frage ist ob es sich überhaupt lohnt für eine Umsatzerwartung von ca. 8k€pa. Des weiteren lohnt sich als Gewerbetreibender immer eine Haftpflichtversicherung. Du kannst übrigens auch bei einer Personengesellschaft Netto einkaufen, du musst die Kleinunternehmerregel nicht anwenden, folge ist, dass du dann aber immer die Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst.

FBrust 22. Nov 2012 07:41

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Hallo,

auch bei einem Gewerbeschein wirst Du Steuerberatungskosten haben, oder kannst Du alle steuerlichen Aspekte (z. B. Abschreibung) selbst handhaben?

Ein guter Steuerberater kann Dich vor so manchem Ärger mit dem Finanzamt bewahren, eben weil er sich in der Materie auskennt. Außerdem hat es den Vorteil, dass Du Dich um Deine Aufgaben kümmern kannst und Deine Steuererklärung mehr "Gewicht" bekommt :), zusätzlich kann er die privaten Steuersachen auch noch einbauen (Stichwort Arbeitszimmer und so).

Mit einem Gewerbeschein kannst Du sowohl beim Distributor Deines Vertrauens als auch im Büromarkt um die Ecke einkaufen und die Umsatzsteuer geltend machen, das ist egal.

Bei der Krankenversicherung hängt es davon ab, wieviele Stunden Du für diesen Nebenjob investierst. Danach entscheidet die Krankenkasse, ob Du überhaupt eine zusätzliche Krankenversicherung für den Nebenjob brauchst.

Gruß
Frank

sega84 22. Nov 2012 07:44

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Oh, so schnell so viele Meinungen ;) Super... Vielen Dank schon einmal.

Beim Steuerberater habe ich bereits einen Termin, damit er mich berät, wie ich es angehen soll.

Wenn man mal so schaut, findet man Start-Up (Haftpflicht-)Versicherungen für ca. 800€ pro Jahr. Bei einem Umsatz von ca. 8k€ finde ich diese Fix-Ausgaben sehr hoch.

Die Steuerberater-Kosten hätte ich bei beiden Geschäftsformen.

Lemmy 22. Nov 2012 07:48

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Zitat:

Zitat von sega84 (Beitrag 1192301)
Ich wusste nicht in welchem Bereich vom Forum ich das posten sollte..
Hier habe ich einen Bereich gefunden, wo eventuell einem geholfen werden kann...

Das meine ich nicht. Verschiedene Aussagen von dir legen einfach Nahe, dass Du Regelungen des Freiberufs mit denen des Gewerbes mischt.

Aufgrund deiner Tätigkeit (- Möchte gerne Software programmieren und diese, sowie meine Dienstleistung, später verkaufen) ist eine klare gewerbliche Tätigkeit gegeben, d.h. du brauchst zwingend einen Gewerbeschein. Die Wahl der Unternehmensform (Einzelunternehmen, UG, gGmbH, GmbH,...) bleibt dann dir überlassen - und damit zusammen ggf. Anforderungen an deine Buchhaltung (Kleinunternehmerregelung usw)

Zitat:

Möchte nicht mit meinem Privat-Vermögen haften
Dafür gibt es div. Möglichkeiten. Ich würde dir aber empfehlen ein paar € in die Hand zu nehmen und das mal mit einem Steuerberater zu besprechen, der kann dich auf div. Problemstellen und Kosten hinweisen.

Haftpflichtversicherung: Hier gibt es gerade im Bereich des Jahresumsatzes von unter 10k vermutlich bei jeder Gesellschaft einen Sondertarif (ich habe letztens ein Angebot über 600€ gesehen - allerdings im Bereich Freelancer).

Nachtrag: gerade in dem Einkommensbereich der dir vorschwebt sind die Fixkosten sowie die Verwaltungsaufgaben überproportional hoch. Wenn Du nicht vorhast diesen Bereich in Zukunft auszubauen und ggf. deine anderen Tätigkeiten dafür zu reduzieren würde ich mir das gut überlegen

Nersgatt 22. Nov 2012 07:49

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Zitat:

Zitat von khh (Beitrag 1192302)
Die "umsatzsteuerbefreiten" _Firmen_ machen auch immer den Eindruck einer Klitsche.

Den Satz kann ich so in der Pauschalität nicht stehen lassen. Es kommt immer drauf an, was für eine Firma das ist. Bei selbstständigen Programmierer mag das stimmen, weil die praktisch nur Firmenkunden haben werden.
Bei anderen Branchen, die überwiegend Privatleute als Kunden haben, sieht das anders aus. Meine Frau betreibt nebenher eine Änderungsschneiderei im kleinen Stil. Kunden: 98% Privatleute. Die interessiert es nicht die Bohne, ob auf der Quittung die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, oder nicht. Wenn sie überhaupt ne Quittung wollen (ist auch selten).

Sir Rufo 22. Nov 2012 08:14

AW: Nebenberuflicher Start als Software-Entwickler
 
Ergänzungen
  • zur UG
    eine UG ist der Einstieg in die GmbH, denn die UG ist verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz der Gewinne zur Erhöhung des Stammkapitals einzubehalten. Die Umwandlung erfolgt allerdings nicht automatisch, kann aber bei EUR 12.500 Stammkapital erfolgen.
    http://www.gruenderszene.de/lexikon/...ngsbeschraenkt
  • zur Mehrwertsteuer bzw. Vor-/Umsatzsteuer
    Kleingewerbetreibende können es sich aussuchen ob sie von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen (keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen => brutto=netto) oder eben nicht.
    Wenn man von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch macht, dann kann man aber auch keine Vorsteuer geltend machen
    http://www.gewerbe-anmelden.info/kle...e/steuern.html
  • zum Arbeitszimmer
    ein beliebtes Thema beim Finanzamt. Bitte unbedingt darauf achten, wer Mieter ist und damit für das Arbeitszimmer wiederum Vermieter. Denn das FA prüft gerne nach, ob diese Einnahmen auch bei der Einkommensteuererklärung auftauchen ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:59 Uhr.
Seite 1 von 2  1 2      

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz