Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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Sharky 28. Jan 2013 12:08

Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Hai ihr,

ich habe da mal eine Frage.

Ich bin Kunde bei Vodafone (telefon und 6000er DSL) jetzt habe ich eine Änderung auf telefon, DSL 16000 und IPTV beauftragt (telefonisch) und mir ist als Termin der 11. Februar genannt worden.
Das Schreiben mit der Belehrung über das Widerrufsrecht ist am 26. Januar gekommen.
Die neue, notwendige, Hardware soll ich diese Woche erhalten.

Meine Frage ist nun wann die 14 Tägige Widerruftsfrist beginnt?

1. Mit erhalt des Schreibens? (Kann ich mir nicht vorstellen)
2. Mit erhalt der Hardware? Hoffe ich nicht, da ich sie ja nicht testen kann
3. Mit Schaltung der neuen Leitung?

Im Internet ist immer nur von schriftlicher Information und Erhalt der Ware die Rede aber nie vom beginn einer Dienstleistung.

Kann da jemand etwas genaues sagen?

Hintergrund ist: Wenn das mit dem 16000 und dem IPTV nicht funktioniert möchte ich von der Vertragsänderung zurucktreten und gleichzeitig meinen aktuellen Vertrag kündigen (K-Frist ist der 22. Februar)

vagtler 28. Jan 2013 12:21

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von Sharky (Beitrag 1200961)
[...] 1. Mit erhalt des Schreibens? (Kann ich mir nicht vorstellen) [...]

Doch, genau damit.

jaenicke 28. Jan 2013 12:31

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Wenn man mal nachzählt, ist auch klar warum der Termin der 11. Februar ist. Vom 26. Januar aus genau der auf die 14 Tage folgende Montag. Ein Schelm wer Böses dabei denkt... :wink:

sahimba 28. Jan 2013 12:32

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von Sharky (Beitrag 1200961)
Ich bin Kunde bei Vodafone

Mein Beileid. Nur Ärger mit denen.

Phoenix 28. Jan 2013 12:45

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von Sharky (Beitrag 1200961)
Das Schreiben mit der Belehrung über das Widerrufsrecht ist am 26. Januar gekommen.

Meine Frage ist nun wann die 14 Tägige Widerruftsfrist beginnt?

1. Mit erhalt des Schreibens? (Kann ich mir nicht vorstellen)

Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zugang der Belehrung über eben diese Widerrufsfrist.

Diese Regelung soll nicht dazu dienen, dass Du Sachen bestellst, ausprobierst und dann später bei Nichtgefallen rückabwickelst.

Sie soll Dir die Möglichkeit einräumen, versehentlich bestellte (oder gar nicht, z.B. 'aufgeschwatzte') Sachen noch rechtzeitig abzuwehren.

stahli 28. Jan 2013 15:26

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Ich denke auch, dass man das auseinanderhalten muss.

Wirksamkeit des Vertragsabschlusses ist die eine Sache (wenn man nicht rechtzeitig widerruft). Vertragserfüllung bzw. Rückabwicklung wegen eines Mangels wäre die andere.

Vereinbarte Rücksendemöglichkeiten im Versandhandel sind noch etwas anderes.

(meine laienhafte Einschätzung)

Sir Rufo 28. Jan 2013 16:12

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Also laut Gesetz beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware

http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

jfheins 28. Jan 2013 16:34

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1201007)
Also laut Gesetz beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware
http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Ja, aber er hat ja eine Dienstleistung bestellt :twisted:
(P.S.: Falscher Paragraph)

Ichvote ebenfalls für "Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt des Schreibens".

Delphi-Laie 28. Jan 2013 17:14

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von sahimba (Beitrag 1200972)
Zitat:

Zitat von Sharky (Beitrag 1200961)
Ich bin Kunde bei Vodafone

Mein Beileid. Nur Ärger mit denen.

Nun, auch die kochen nur mit Wasser, aber andere dürften noch schlimmer sein. Von 1&1 ließ ich von vornherein die Finger, wenn man über DSL-Probleme im Internet oder in Computerzeitschriften liest, wer ist da wohl auffälliger Spitzenreiter? Worüber ich aus eigener Erfahrung massiv negativ berichten kann/könnte, ist Versatel. Aber auch Vodafone patzte schon bei mir, doch die waren bei der Schadensregulierung noch deutlich kulanter als Versatel.

Delphi-Laie 28. Jan 2013 17:17

AW: Widerrufsrecht - Beginn der Frist?
 
Zitat:

Zitat von Phoenix (Beitrag 1200975)
Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zugang der Belehrung über eben diese Widerrufsfrist.

Diese Regelung soll nicht dazu dienen, dass Du Sachen bestellst, ausprobierst und dann später bei Nichtgefallen rückabwickelst.

Sie soll Dir die Möglichkeit einräumen, versehentlich bestellte (oder gar nicht, z.B. 'aufgeschwatzte') Sachen noch rechtzeitig abzuwehren.

Wo ist denn der Unterschied zwischen den beiden letztgenannten Möglichkeiten? Der liegt doch nur in der Motivation, die ein Gesetz nie ergründen kann.

Und doch, es geht genau darum, daß man Dinge, die man über Fernabsatz erwirbt, eben nicht ausprobieren, in Augenschein und in die Hand nehmen kann. Wenn man aus der Ferne eine Katze im Sack kaufen (also schon in diesem Stadium die endgültige Entscheidung treffen) müßte, wäre man als Kunde unbillig benachteiligt, denn nur Werbeversprechen und auffällig positive Selbstdarstellung sind ganz schlechte Einkaufsberater.


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