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AGB für Shareware
Ich bekam eine Anfrage übers Internet zur Erstellung eines kleinen Softwaretools. Das könnte ich einige Male für ca. 30 Euro verkaufen. Nun wäre es aber für mich wichtig, mich auch ein wenig abzusichern. Eine Möglichkeit wäre bestimmt Shareware, aber da bräuchte ich bestimmt auch AGB's. Diese dann von einem RA für viel Geld prüfen zu lassen, würde sich nicht rechnen. Gibt es denn nicht für Shareware vorgefertigte AGB's? Oder günstige im Internet zu kaufen?
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AW: AGB für Shareware
Die AGBs des foebud haben mich mal ziemlich beeindruckt:
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AW: AGB für Shareware
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Als ich mich vor etwas mehr als 2 Jahrzehnten selbständig gemacht habe, hat mir mein Anwalt auf die Frage nach AGB's geraten: Spar dir das Geld, denn wenn es gute AGB's werden sollen, die deine individuellen Gegebenheiten beinhalten, kostet es eine Menge Geld die AGB's durch einen Fachanwalt erstellen zu lassen. Und wenn es mal zum Streitfall kommen sollte, zerlegt dir der gegnerische Anwalt deine AGB's. Also schade für's Geld. Mach gar nichts, dann gilt das BGB, und das kann kein Anwalt aushebeln. Ich hab meinem Anwalt damals als Dankeschön eine Flasche Cognac in die Hand gedrückt, und es bisher noch keine Sekunde bereut :-D Zitat:
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AW: AGB für Shareware
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AW: AGB für Shareware
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AW: AGB für Shareware
musicman56 hat Recht, was du meinst sind die Lizenzbestimmungen (EULA). Mit AGBs hat das nichts zu tun.
In eine EULA kannst du theoretisch alles reinschreiben, was du willst. Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit. Was dort auf jeden Fall stehen sollte, ist in welcher Form du deine Software verteilst (Shareware, Freeware, u.s.w.). Auch würde ich dir die "The software is provided "as is" without warranty or condition of any kind" Formel empfehlen, auch wenn diese vor deutschen Gerichten absolut keine Wirkung hat. |
AW: AGB für Shareware
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Siehe ![]() ![]() Zitat:
Eben wegen solcher vermeintlich "guter Ratschläge" braucht man ja eben nen Experten, oder macht es wirklich foebud-einfach. |
AW: AGB für Shareware
Zitat:
Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |
AW: AGB für Shareware
Das ist eben so eine salvatorische Klausel :)
Aber Dein Tipp war ja eben das Gegenteil, "reinschreiben egal was, wenn etwas ungültig ist, ist [nur] das eben ungültig", ohne Erwähnung, dass das nur mit diesem wichtigen Zusatz so gilt. |
AW: AGB für Shareware
Du kannst aber eine EULA nicht anders aufbauen.
In einem Projekt mit einer sehr großen Firma haben wir zusammen mit deren Rechtsabteilung wochenlang rumgemacht um eine wasserdichte Lizenz für eine Freeware zu erstellen und am Ende ist eben auch nur Mist dabei rausgekommen. ;) |
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