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zeras 28. Jan 2013 19:30

AGB für Shareware
 
Ich bekam eine Anfrage übers Internet zur Erstellung eines kleinen Softwaretools. Das könnte ich einige Male für ca. 30 Euro verkaufen. Nun wäre es aber für mich wichtig, mich auch ein wenig abzusichern. Eine Möglichkeit wäre bestimmt Shareware, aber da bräuchte ich bestimmt auch AGB's. Diese dann von einem RA für viel Geld prüfen zu lassen, würde sich nicht rechnen. Gibt es denn nicht für Shareware vorgefertigte AGB's? Oder günstige im Internet zu kaufen?

Dawn87 28. Jan 2013 19:38

AW: AGB für Shareware
 
Die AGBs des foebud haben mich mal ziemlich beeindruckt:

Zitat:

Normalerweise stehen an dieser Stelle die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Da steht dann drin, was der Verkäufer sich alles für Rechte einräumt und welche Pflichten Käuferinnen und Käufer haben.

Wir wollen es uns und Ihnen etwas einfacher machen: Wir sagen einfach, dass für Ihre Einkäufe bei uns das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) gilt.
Ansonsten kommt man auch ganz gut ohne allzuviel "blabla" aus. Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte. Ich bin aber ein Jahrzehnt auch ohne ganz gut ausgekommen.

musicman56 28. Jan 2013 20:41

AW: AGB für Shareware
 
Zitat:

Zitat von zeras (Beitrag 1201045)
Gibt es denn nicht für Shareware vorgefertigte AGB's? Oder günstige im Internet zu kaufen?

Vorgefertigt oder günstig zu kaufen - Beides muss für deinen speziellen Fall nicht unbedingt passend sein.

Als ich mich vor etwas mehr als 2 Jahrzehnten selbständig gemacht habe, hat mir mein Anwalt auf die Frage nach AGB's geraten: Spar dir das Geld, denn wenn es gute AGB's werden sollen, die deine individuellen Gegebenheiten beinhalten, kostet es eine Menge Geld die AGB's durch einen Fachanwalt erstellen zu lassen. Und wenn es mal zum Streitfall kommen sollte, zerlegt dir der gegnerische Anwalt deine AGB's. Also schade für's Geld. Mach gar nichts, dann gilt das BGB, und das kann kein Anwalt aushebeln.

Ich hab meinem Anwalt damals als Dankeschön eine Flasche Cognac in die Hand gedrückt, und es bisher noch keine Sekunde bereut :-D

Zitat:

Zitat von Dawn87 (Beitrag 1201049)
Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte

Das macht sehr viel Sinn. Ich hab das in die Lizenzbestimmungen aufgenommen.

zeras 28. Jan 2013 21:26

AW: AGB für Shareware
 
Zitat:

Zitat von musicman56 (Beitrag 1201063)

Als ich mich vor etwas mehr als 2 Jahrzehnten selbständig gemacht habe, hat mir mein Anwalt auf die Frage nach AGB's geraten: Spar dir das Geld, denn wenn es gute AGB's werden sollen, die deine individuellen Gegebenheiten beinhalten, kostet es eine Menge Geld die AGB's durch einen Fachanwalt erstellen zu lassen. Und wenn es mal zum Streitfall kommen sollte, zerlegt dir der gegnerische Anwalt deine AGB's. Also schade für's Geld. Mach gar nichts, dann gilt das BGB, und das kann kein Anwalt aushebeln.

Ich hab meinem Anwalt damals als Dankeschön eine Flasche Cognac in die Hand gedrückt, und es bisher noch keine Sekunde bereut :-D

Zitat:

Zitat von Dawn87 (Beitrag 1201049)
Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte

Das macht sehr viel Sinn. Ich hab das in die Lizenzbestimmungen aufgenommen.

Also hast du doch deine AGB, da du nun den Gerichtsstandort einfügen willst?

musicman56 28. Jan 2013 22:06

AW: AGB für Shareware
 
Zitat:

Also hast du doch deine AGB, da du nun den Gerichtsstandort einfügen willst?
Dir ist der Unterschied zwischen AGB und Lizenzbestimmungen schon klar?

cookie22 29. Jan 2013 00:14

AW: AGB für Shareware
 
musicman56 hat Recht, was du meinst sind die Lizenzbestimmungen (EULA). Mit AGBs hat das nichts zu tun.

In eine EULA kannst du theoretisch alles reinschreiben, was du willst. Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit. Was dort auf jeden Fall stehen sollte, ist in welcher Form du deine Software verteilst (Shareware, Freeware, u.s.w.). Auch würde ich dir die "The software is provided "as is" without warranty or condition of any kind" Formel empfehlen, auch wenn diese vor deutschen Gerichten absolut keine Wirkung hat.

CCRDude 29. Jan 2013 07:54

AW: AGB für Shareware
 
Zitat:

Zitat von cookie22 (Beitrag 1201082)
Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit.

Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine ;)
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139!

Zitat:

Zitat von Dawn87 (Beitrag 1201049)
Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte.

Was aber nur im B2B (Verkauf an Firmenkunden) effektiv wäre, im B2P (Verkauf an Privatpersonen) ist der Gerichtsstandort der Wohnort des Kunden, oder vertue ich mich da jetzt? Auch dieser Zusatz würde die Bedingungen im B2P ohne salvatorische Klausel gleich wieder im ganzen anfechtbar bzw. direkt nichtig machen.

Eben wegen solcher vermeintlich "guter Ratschläge" braucht man ja eben nen Experten, oder macht es wirklich foebud-einfach.

cookie22 29. Jan 2013 08:12

AW: AGB für Shareware
 
Zitat:

Zitat von CCRDude (Beitrag 1201101)
Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine ;)
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139![

Für diesen Fall steht z.B. in unseren EULAs folgendes drunter:

Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

CCRDude 29. Jan 2013 08:22

AW: AGB für Shareware
 
Das ist eben so eine salvatorische Klausel :)

Aber Dein Tipp war ja eben das Gegenteil, "reinschreiben egal was, wenn etwas ungültig ist, ist [nur] das eben ungültig", ohne Erwähnung, dass das nur mit diesem wichtigen Zusatz so gilt.

cookie22 29. Jan 2013 09:10

AW: AGB für Shareware
 
Du kannst aber eine EULA nicht anders aufbauen.

In einem Projekt mit einer sehr großen Firma haben wir zusammen mit deren Rechtsabteilung wochenlang rumgemacht um eine wasserdichte Lizenz für eine Freeware zu erstellen und am Ende ist eben auch nur Mist dabei rausgekommen. ;)


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