Delphi-PRAXiS
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s.h.a.r.k 12. Apr 2013 20:22

DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zu DSL-Verträgen und der Geschwindigkeit, die einem ja kein Provider zusichert bzw. vorab mitteilt, wie viel KBit/s man denn überhaupt im Endeffekt bekommt. Erst wenn man einen x-beliebigen Vertrag abgeschlossen hat, erfährt man was Sache ist. Daraus resultiert nämlich teilweise dann mein Problem...

Vorab aber noch: ich weiß, dass es sich bei euren Kommentaren nicht um rechtssichere Aussagen handelt, aber vielleicht kann mir ja allgemein jemand weiterhelfen.

Folgendes ist bisher passiert: eine Freundin hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zwar einen mit "bis zu 16000 KBits/s". Sie ist meine direkte Nachbarin. Ich habe beim selben Anbieter -- nicht der größe pinke Anbieter -- auch einen bis zu 16000 KBit/s-Vertrag und ich bekomme diese Bandbreite auch. Sie bekommt nur eine 2000er Bandbreite, worüber sie aber nie informatiert wurde. So richtig hat sie es auch nie gemerkt, bis auf dass Youtube-Videos teilweise schon recht langsam geladen wurden. Dann habe ich irgendwann mal einen Geschwindigkeitstest laufen lassen und das Result waren dann eben die 2000 Bandbreite, mehr war nie drin -- habe ja mehrfach getestet.

Eines Tages, so nach grob 2 Jahren, hat sie mal aus welchen Grund auch immer mit dem Provider-Support telefoniert und ich meinte Spasses halber, dass sie doch mal fragen soll, ob bei ihr nicht mehr an Bandbreite möglich ist, da ich diese ja auch bekomme. Meinte der nette Mensch am anderen Ende der Leitung, dass sie leider nur noch einen 2000er Port am Verteiler für sie gehabt haben und sie daher keine höhere Bandbreite bekommen kann. Dann wurde ihr noch angeboten, dass man ihr ein wenig mit dem Preis runtergeht, aber das wars dann auch schon. Für ein Jahr soll sie weiterhin in einem Vertrag gefangen sein, der dann auch noch um 5 oder 10 Euro teurer geworden ist.

Was glaubst ihr? Ist dieses pauschale Verschweigen, dass nur eine 2000er-Leitung verfügbar war, ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Es geht hierbei ja auch um mögliche Kostenersparnis, da es sehr wahrscheinlich billigere Verträge am Martk gegeben hat, die eben nur eine 2000er Leitung angeboten haben. Will jetzt mal nicht kommentieren, was ich davon halte, da mich interessiert, was ihr so davon denkt.

Morphie 12. Apr 2013 20:28

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Ich denke nicht, dass man da etwas machen kann... Die Verträge sind so ausgereift und sichern den Provider dementsprechend gut ab.
Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...

geskill 12. Apr 2013 20:36

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Ich glaube das müsste gerichtlich sogar im Einzelfall geklärt werden.

Aber soweit würde es der Anbieter bestimmt nicht kommen lassen, sondern unter diesem Druck das benötigte Teil austauschen oder die Kündigung zulassen.

Denn obwohl es nur bis 16.000 heißt, wird nichtmal 1/4 der möglichen Leistung erreicht und der Anbieter war so blöd zuzugeben, dass es garnicht so teuer ist dies zu beheben.

Aufgrund der Preiserhöhung hat man glaube ich sowieso ein Kündigungsrecht.

Zudem hat der Anbieter einen Preisnachlass vorgeschlagen, dass würde er ja nicht einfach so machen, wenn er auf der "sicheren" Seite ist.

Deshalb sehe ich sehr gute Chancen, dass sie den Vertrag kündigen kann oder eine deutliche Preisreduktion bekommt. Möglicherweise bessert der Anbieter auf Druck auch nach.

vagtler 12. Apr 2013 21:01

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Zitat:

Zitat von Morphie (Beitrag 1211300)
[,,,] Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...

Das hilft garantiert nicht.

Morphie 12. Apr 2013 21:15

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Zitat:

Zitat von vagtler (Beitrag 1211309)
Zitat:

Zitat von Morphie (Beitrag 1211300)
[,,,] Was hilft: DSL Zugang bestellen, testen und ggf. innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen...

Das hilft garantiert nicht.

weil?

http://news.toptarif.de/widerrufsrec...ltung-gueltig/
http://www.wn.de/Archiv/2012/01/Sons...ltung-erhalten

Furtbichler 13. Apr 2013 07:37

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Also Leute, Knebelverträge sind das nicht: Es wird ein Vertrag über eine zu erbringende Leistung vereinbart.

Problem: Ich habe 16MBit gekauft, aber nur 2MBit bekommen. Oder: Ich habe eine 100qm Wohnung angemietet, aber es sind doch nur 80qm. Oder ich habe ein 100PS Auto gekauft, aber in Wirklichkeit sind es nur 80PS. Oder 20

1. Wenn ich nach Lieferung das Produkt prüfe und nicht zufrieden bin, kann ich den Vertrag anfechten. Das war immer so, ist immer so und wird auch immer so sein.
2. Wenn ich damit zufrieden war (2 Jahre keine Beschwerde), dann kann ich den Vertrag nicht mehr anfechten, sondern nur noch aussteigen.
3. Bei meinem Provider sagt man, das bei 16MBit mindestens 12MBit ankommen müssen, d.h. eine Messung sollte mindestens 12MBit Bandbreite ergeben. Alles darunter müsse man nicht hinnehmen und sie würden das auch in Angriff nehmen.

Man muss natürlich selbst aktiv werden und sich beschweren. Ohne das geht es nicht. Und man muss die Speedtests des Anbieters verwenden und deren Hardware verwenden (mindestens beim Speedtest). Aber das ist logisch, denn die wollen ja auch ausschließen, das es an der Hardware liegt.

Ich würde folgendes vorschlagen: Man versucht, zeitnah aus dem Vertrag rauszukomen. Die könnten deine Freundin auch sofort aus dem Vertrag entlassen, wenn sie wollen. Ich würde also den Sachverhalt schildern und mit Nachdruck den Quasibetrug (bei 2MBit vs. 16MBit kann man umgangssprachlich schon von Betrug sprechen) anmerken. Allerdings ist es bei Schilderungen dieser Art taktisch immer klug, keine Anschuldigungen vorzubringen. Es wäre also vielleicht sinnvoll, das Wort 'Betrug' nicht zu verwenden, sondern eher von einem faulen Techniker oder einem Irrtum o.ä.

Ich kann mir vorstellen, das man sich da gütig einigt.

Bei mir z.B. schwankt die Bandbreite zwischen 2MB und 14MB und das ist auch nicht schön, aber eben nicht so sonnenklar. Außerdem habe ich es versäumt, mich rechtzeitig zu beschweren (gleicher Fall). Aber in 2 Monaten wird gewechselt und dann werde ich mir die Zeit nehmen, die Bandbreite zu prüfen.

Dein Fall ist aber schon wirklich ein starkes Stück.

Ralf Kaiser 13. Apr 2013 15:37

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Zitat:

Zitat von Furtbichler (Beitrag 1211338)
Problem: Ich habe 16MBit gekauft, aber nur 2MBit bekommen. Oder: Ich habe eine 100qm Wohnung angemietet, aber es sind doch nur 80qm. Oder ich habe ein 100PS Auto gekauft, aber in Wirklichkeit sind es nur 80PS. Oder 20

Also aus der Sicht der Provider hast du bis zu 16MBit, bis zu 100qm und bis zu 100PS gekauft! 2MBit, 80qm und 80PS (selbst 20PS) erfüllen diese Bedingungen!

(Ich hab mich auch schon darüber geärgert, bei mir kommen meine "gekauften" 16MBit seit einiger Zeit auf 10-11, aber ich hatte sehr lange Zeit nur höchstens 6MBit, da ist wohl einiges an den Leitungen gearbeitet worden)

Furtbichler 13. Apr 2013 17:27

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Zitat:

Zitat von Ralf Kaiser (Beitrag 1211384)
Also aus der Sicht der Provider hast du bis zu 16MBit, bis zu 100qm und bis zu 100PS gekauft! 2MBit, 80qm und 80PS (selbst 20PS) erfüllen diese Bedingungen!

Nein, sooo einfach ist das nicht. Es wäre irreführende Werbung, wenn das in Ordnung wäre. Und ganz so bananenförmig ist unser Rechtssystem dann doch nicht.

Würde das nicht so stehen ("bis zu"), hätte man bei 15,7 MBit schon einen Kündigungsgrund, d.h. der Anbieter müsste präventiv 30-40% mehr Bandbreite anbieten, um die 16MBit garantieren zu können: Das rechnet sich nicht. Weiterhin gehört die letzte Meile der Telekom bzw. wird von ihr gemanaged, und die Anbieter haben somit nicht 100% Einfluss. Weiterhin kann es durch zu lange oder schlechte Leitungen (auch der Techniker) zu Qualitätseinbußen kommen.

Also bedeutet der 16MBit-Anschluss, das man im Idealfall (Hardware OK, Leitungen OK, Entfernung OK usw.) die 16MBit tatsächlich bekommt. Ich bekomme sie auch. Sehr sehr selten, aber es geht.

Es ist i.a. üblich, das man bei weniger als ca. 75% der vereinbarten Leistung von Nichterfüllung sprechen kann.

Popov 13. Apr 2013 18:15

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Also eines habe ich inzwischen gelernt: die Leute an der anderen Seite der Telefonleitung müssen nicht unbedingt Ahnung von der Materie haben. Ich will nicht behaupten, dass sie die grundsätzlich nicht haben, sondern es muss nicht immer alles stimmen was sie sagen.

Wenn also der Mitarbeiter des rosa Drachen behauptet, dass sie nur noch eine 2000'er Leitung frei haben, dann kann das stimmen, es kann aber auch eine Räuberpistole sein.

Mal als Beispiel mein Anschluss. Eine zeitlang gab es Probleme bei meinem Anschluss, inzwischen geht es (drei mal klopf auf holz). Ich hab eine 100 MBit Leitung, habe real aber nur 50 MBit. Aber selbst bei der gab es eine zeitlang Probleme, so dass ein Mitarbeiter meinte, dass sie nur 25 garantieren können. Es wurde sogar mal ohne mich zu fragen mein Vertrag verändert auf 50 MBit. Nachdem ich Krach gemacht habe haben sie sich entschuldigt und es wieder umgestellt. Ein Mitarbeiter hat aber trotzdem, weil mein Anschlusskasten angeblich zu weit entfernt ist (trotz des Vertrages) auf stabile 25 MBit umgestellt. Auch da habe ich Krach gemacht und es wurde rückgängig gemacht.

Laut der Techniker und meines Anbieters lagen die Probleme alle bei mir. Der Anschlusskasten ist zu weit, meine Telefonleitungen sind zu alt, usw.

Blödsinn!

Ich hab mir einen modernen Router geliehen (nur zum testen) und habe mit dem Router etwa 95 MBit, mit dem veralteten Router kriege ich nur 50 MBit. Da ist also nichts mit Anschlusskasten zu weit oder veralteten Telefonleitungen, mein altes Gerät schafft das nicht. Leider wollen die das nicht kostenlos ersetzen, denn zu dem Zeitpunkt als ich es bekommen habe, war es auf der höhe der Zeit. Aber das ist eine andere Geschichte.

Und die ständigen Störungen, weswegen man mich auf stabile 25 MBit setzten wollte, war eine kaputte Telefondose in meiner Wohnung. Nachdem die ausgewechselt war, gab es keine Störungen mehr. Laut der Techniker war ich aber zu weil von Anschlußkasten entfernt.

Auf was ich hinaus will ist: nur weil der Provider oder deren Techniker etwas sagen und es sich logisch anhört, muss es nicht stimmen. Keines meiner Probleme haben die richtig erkannt. Alles hat sich mit der Zeit erledigt, aber nicht weil die etwas gewusst haben.

Wenn also einer erzählt, dass die nur noch 2000'er Leitungen frei haben, würde ich nachhacken, nachhacken, nachhacken und noch mal nachhacken. Sorry, heutzutage sind 2000 kBit das absolute Minimum. Es reicht für normales surfen und um YouTube Videos in mittlerer Qualität zu sehen. Ohne Probleme ist man (laut meiner Erfahrung) erst über 2000 kBit, also z. B. 6000 kBit.

Mein Vorschlag: anrufen, freundlich bleiben, denen sagen, dass man mit deren Leitung nicht zufrieren ist und ihnen ein Tag Zeit geben eine Lösung zu finden. Also sie in Zugzwang bringen. Andernfalls androhen den Anbieter zu wechseln. Und wenn das wg. des Vertrages nicht sofort geht, dann wird man eben in einem Jahr weg sein. Von wegen die haben nur noch 2000'er Leitungen. Da lachen ja die Hühner.

Delphi-Laie 13. Apr 2013 18:28

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!
 
Die Auskünfte hier sind zwar keine Rechtsberatungen i.S. dieses Gesetzes (gibt es seit der Nazizeit, um Juden, denen die Anwaltszulassung entzogen wurde, die Lebensgrundlage zu entziehen, und so etwas gibt es immer noch, pfui Teufel!), aber rechtlich fundiert bis sogar richtig können die Auskünfte natürlich dennoch sein. Natürlich entfallen Gewährleistungs-/Haftungsanspruche, im Gegensatz zu Auskünften bei / von einem Rechtsanwalt.

Zitat:

Zitat von s.h.a.r.k (Beitrag 1211298)
Folgendes ist bisher passiert: eine Freundin hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zwar einen mit "bis zu 16000 KBits/s". Sie ist meine direkte Nachbarin. Ich habe beim selben Anbieter -- nicht der größe pinke Anbieter -- auch einen bis zu 16000 KBit/s-Vertrag und ich bekomme diese Bandbreite auch. Sie bekommt nur eine 2000er Bandbreite, worüber sie aber nie informatiert wurde. So richtig hat sie es auch nie gemerkt, bis auf dass Youtube-Videos teilweise schon recht langsam geladen wurden. Dann habe ich irgendwann mal einen Geschwindigkeitstest laufen lassen und das Result waren dann eben die 2000 Bandbreite, mehr war nie drin -- habe ja mehrfach getestet.

2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.

Zitat:

Zitat von s.h.a.r.k (Beitrag 1211298)
Eines Tages, so nach grob 2 Jahren, hat sie mal aus welchen Grund auch immer mit dem Provider-Support telefoniert und ich meinte Spasses halber, dass sie doch mal fragen soll, ob bei ihr nicht mehr an Bandbreite möglich ist, da ich diese ja auch bekomme. Meinte der nette Mensch am anderen Ende der Leitung, dass sie leider nur noch einen 2000er Port am Verteiler für sie gehabt haben und sie daher keine höhere Bandbreite bekommen kann. Dann wurde ihr noch angeboten, dass man ihr ein wenig mit dem Preis runtergeht, aber das wars dann auch schon. Für ein Jahr soll sie weiterhin in einem Vertrag gefangen sein, der dann auch noch um 5 oder 10 Euro teurer geworden ist.

Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.

Zitat:

Zitat von s.h.a.r.k (Beitrag 1211298)
Was glaubst ihr? Ist dieses pauschale Verschweigen, dass nur eine 2000er-Leitung verfügbar war, ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Es geht hierbei ja auch um mögliche Kostenersparnis, da es sehr wahrscheinlich billigere Verträge am Martk gegeben hat, die eben nur eine 2000er Leitung angeboten haben. Will jetzt mal nicht kommentieren, was ich davon halte, da mich interessiert, was ihr so davon denkt.

"Verschweigen" unterstellt Vorsatz, Arglist, und kann kaum bewiesen werden. Deshalb sollte man sich mit solchen Formulierung tunlichst zurückhalten, zumal sie auch das Vertragsklima verschlechtern können.

Allerdings kann Deine Freundin sich darauf berufen, erst so spät diese verminderte Leistung bemerkt zu haben. Dann gilt das Sonderkündigungsrecht ab diesem Zeitpunkt (aber keinesfalls allzu lang, es ist ja ein Sonderkündigungsrecht, das genaugenommen erst dann entsteht, nachdem man/sie dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährte und diese effektlos verstrich). Sollte Deine Freundin aber in einem Rechtsstreit sich "verplappern", daß sie den Mangel schon lange kannte und die Gelegenheit bei einem späten Anruf irgendwann dann auch nutzte, um "nebenbei" auf diesen Mangel hinzuweisen, ist es m.E. klar chancenlos.


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