Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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luisk 21. Mai 2013 06:24

Urheberrecht
 
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Urheberrecht.
Fallbeispiel:
Ein Student erwirbt eine Version von Delphi Professional und entwickelt zunächst Programme für die Industrie.
Er tritt nach seinem Studium in den Staatsdienst.
Dort erkennt er Möglichkeiten zur Optimierung von Abläufen.
Er entwickelt dann in seiner Freizeit mit dieser Delphi Prof.-Version ein Programmsystem zur Optimierung der Abläufe.
Dieses Programm wird dann in dieser Behörde eingesetzt und optimiert vor allem die Arbeit seiner Vorgesetzten.
Er bekommt dann einige Anrechnungsstunden, die vor allem zur Betreuung der Software mit inzwischen 35 Netzwerkusern nötig sind. Und entwickelt vor allem in seiner Freizeit weiter mit redziertem Deputat, was Gehaltsverzicht bedeutet.
Dann wird er 3 Jahre nach Entwicklungsstart befördert, als Teilgebiet wird auch die Betreung und Entwicklung der Software in einer Stellenbeschreibung aufgeführt.

Wem gehört nun der Quellcode ?

Furtbichler 21. Mai 2013 06:37

AW: Urheberrecht
 
Was wurde mit den 'Anrechnungsstunden' bezahlt? Wie sah die Rechnung aus? Eventuell sind das nur Anpassungsarbeiten und im Idealfall als solche gekennzeichnet.

Der Urheber ist in jedem Falle der Student. Eigentümer i.A. auch, außer, dies wurde explizit anderweitig vereinbart.

luisk 21. Mai 2013 06:50

AW: Urheberrecht
 
Die Anrechnungsstunden liegen lediglich in dem Umfang, den auch Kollegen zur Betreuung von gekaufter Standardsoftware
(z.B. SAP) erhalten. Diese Kollegen wurden ebenfalls nach dem selben Zeitraum auf Grund der Betreuung dieser Standardsoftware befördert.

Furtbichler 21. Mai 2013 07:13

AW: Urheberrecht
 
Ah, na dann ist alles in Butter. Du hast also kein Geld bekommen, die SW zu entwickeln? Und dies auch nicht im Auftrage deines Arbeitgebers/Dienstherren getan? Ja wem soll der Quellcode sonst wohl gehören?

Das Einzige, was problematisch sein könnte, wäre ein NDA, der mit Arbeitsbeginn unterzeichnet wurde oder die Verwendung von Betriebsgeheimnissen. Dies wären etwa 'Abläufe', die essentiell für den Betrieb wären, also Arbeitsabläufe, Prozessschritte usw.

luisk 21. Mai 2013 07:32

AW: Urheberrecht
 
Das Problem ist, ich bin Beamter.
Nun hält man mir vor ich hätte ja Anrechnungsstunden bekommen und sei befördert worden. Damit gehöre die Software der Behörde.

Inzwischen habe ich an einem öffenlichen Arbeitsplatz ein Schreiben gefunden, auf dem die Anrechungsstunden
eines Kollegen aufgeführt sind, die er für die Betreung einer Standardsoftware erhält: Mehr, als ich je erhalten habe.
Dass dieses Dokument öffentlich rumliegt ist pure Schlamperei.

Meine Software läuf reibungslos, bei der Standardsoftware gibt es seit Jahren Verzögerungen, nun wird eine Unmenge Geld und Zeit reingeschoben. Hinter der Entwicklung stehen mehrere Bundesländer, die Gelder reinschieben.

Wenn ich mich dazu äußere, sagt man mir, das ginge mich nichts an.

Weiter wird folgendes aufgeführt:
http://www.info-beamte.de/dienstleistungspflicht.php
"Der Beamte hat sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen. Diese Pflicht bezeichnet zunächst die Arbeitspflicht. (§54 Satz 1 BBG) Diese Arbeitspflicht geht über die routinemäßige Erledigung der Arbeit hinaus, der Beamte hat sich stets darum zu bemühen seine Aufgaben zu verbessern und schnellstmöglich zu erledigen. Der Dienst wird in regelmäßigen Dienstzeiten abgeleistet, sollten bestimmte Umstände erfordern Überstunden zu leisten, dann hat der Beamte dem nachzukommen. (§72 Abs.2 BBG) In einem bestimmten Maß sind diese Arbeitszeiten unentgeltlich abzuleisten. Die zeitlichen Vorschriften legt die Arbeitszeitenvorschrift fest. Eine besondere Form der Arbeitszeit ist der Bereitschaftsdienst, wie er häufig bei Polizeibeamten vorkommt. Liegt eine Rufbereitschaft vor, kann der Beamte seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, muss aber jederzeit erreichbar sein. Das Gesetz sieht vor, der Beamte muss nicht immer im Dienst sein, allerdings muss er seine Arbeit während der Dienstzeit mit voller Bereitschaft erfüllen."

Lemmy 21. Mai 2013 07:48

AW: Urheberrecht
 
Hallo,

dein Code gehört imho aktuell dir, Problem könnten die Anrechnungsstunden insofern sein, als das der in dieser Zeit entstandene Code in jedem Fall deinem Arbeitgeber gehört. Zukünftig wird das in jedem Fall sein, da das jetzt in deinem Arbeitsvertrag steht (also Code für dieses Projekt).

Ich vermute mal, dass im Rahmen dieser Anrechnungsstunden kein Wort in Bezug auf den Eigentum der Software gesprochen wurde? Hat der MA schon mal das Gespräch mit dem Betriebsrat gesucht?

Und warum
Zitat:

Nun hält man mir vor ich hätte ja Anrechnungsstunden bekommen und sei befördert worden. Damit gehöre die Software der Behörde.
?

weil Du jetzt noch Geld für den Eigentumsübergang möchtest? Bist Du schon Beamter auf Lebenszeit?

Phoenix 21. Mai 2013 07:57

AW: Urheberrecht
 
Zitat:

Zitat von luisk (Beitrag 1215857)
Er entwickelt dann in seiner Freizeit mit dieser Delphi Prof.-Version ein Programmsystem zur Optimierung der Abläufe.
[...]
Und entwickelt vor allem in seiner Freizeit weiter mit redziertem Deputat, was Gehaltsverzicht bedeutet.

Bis hier hin ist alles ganz eindeutig klar: Dir. Ohne Zweifel.
Zumal Du ja für die Entwicklung in Deiner Freizeit auch nur Teilzeit gearbeitet hast.

Zitat:

Zitat von luisk (Beitrag 1215857)
Dann wird er 3 Jahre nach Entwicklungsstart befördert, als Teilgebiet wird auch die Betreung und Entwicklung der Software in einer Stellenbeschreibung aufgeführt.

Und ab hier wird es dann kompliziert.

Der Code, den Du in Deiner Arbeitszeit entwickelst, 'gehört' in allgemeinem dann dem Betrieb. Gehört im Sinne von: Du hast das Urheberrecht (das ist nicht übertragbar), aber Dein Betrieb bzw. Deine Behörde verfügt über sämtliche Nutzungsrechte. Wie gesagt, das betrifft lediglich den in der Arbeitszeit geschriebenen Code. Hier wird das Problem nur sein, den von dem anderen Code zu differenzieren (ausser, ihr habt eine gescheite Stempeluhr und die Commits in der Versionsverwaltung lassen sich klar Arbeitszeit / Freizeit zuordnen).


Ich gehe davon aus, Du hast Deiner Behörde bisher vermutlich nur mündlich die unentgeltliche Nutzung Deiner Software gestattet?

Aus der Dienstleistungspflicht lässt sich m.M.n. nicht ableiten, dass Du verpflichtet wärest, die Software die Du in Deiner Freizeit entwickelst hast der Behörde vollständig zu überlassen. Da Du ja genau Deiner Dienstpflicht nachgekommen bist die Abläufe zu verbessern, und dazu der Behörde die Software auch kostenlos zur Nutzung überlassen hast, sollte der Teil damit mehr als abgedeckt sein.

Aber ich bin kein Anwalt. Und es wäre nicht schlecht, wenn Du das einem Anwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht vorlegen würdest und Dich dort mal intensiver beraten lassen würdest.

luisk 21. Mai 2013 07:58

AW: Urheberrecht
 
Bin Beamter auf Lebenszeit,
2007 sagte der Stellvertretende Behördenleiter noch, "Die Software gehört Ihnen, schreiben Sie Ihren Namen auf die Startseite."
Inzwischen hat der Behördenleiter gewechselt, der will naürlich von der Historie nichts wissen.

Ich habe nie auf Anweisung programmiert, sondern immer auf Eigeninitiative, da ich einen bestimmten innern Antrieb habe. Ich programmiere nur zu Hause. Bei 35 Anwendern entsprechen die Anrechnungen im Prinzip der Administrationszeit
( Schnittstellenanpassungen, Userbetreuung, Netzwerkanpassungen, Datensicherung, Anpassung der Software an rechliche Rahmenbedingungen )

Der schöne Günther 21. Mai 2013 08:06

AW: Urheberrecht
 
Wie Phoenix schon gesagt hat ist "Urheberrecht" vielleicht nicht das passende Schlagwort - Das Urheberrecht liegt bei dir, das kann dir niemand nehmen. Die Frage ist, was vertraglich über das Softwareprojekt vereinbart wurde, ob irgendeine Vergütung wirklich auf die angewiesene Entwicklung zurückzuführen ist usw... Und so wie es bislang aussieht: Nicht.

Ich weiß nicht, was du genau vorhast (bsp. das Programm auch selbst kommerziell anzubieten), aber ich würde mir einmal alles handfeste schriftliche zusammensuchen und schonmal nach einem passenden Anwalt suchen...

luisk 21. Mai 2013 08:20

AW: Urheberrecht
 
Bei einem neuen Softwaremodul kam es zu folgendem Eklat:

Ich habe in Gesprächen mit Kollegen erkannt, dass über eine neues Modul eine weitere Verbesserung für viele verschiedene Anwendergruppen möglich ist.
Ich habe diese Lösung dem Behördenleiter vorgestellt. Er teilte mir mit, dass er dieses Modul nicht wolle,
ein anderer werde eine pragmatische Lösung mit MsExcel erstellen.

Ich teilte ihm mit, ich werde dieses Modul dennoch privat am Wochenende und in meinem Urlaub entwickeln, damit seien auch die Besitzverhältnisse geklärt.

Das habe ich dann auch getan,und in einem kleinen Bereich den Usern zur Verfügung gestellt. Sie waren sehr zufrieden.
Ich hatte Ihnen für 3 Wochen die Arbeit enorm erleichtert.
Dies teilte ich dem Behördenleiter mit, er ignorierte jedoch alles. Daraufhin habe ich das Modul wieder herausgenommen.
Die Kollegen aus dem Bereich hatten Verständnis dafür, dass ich unter den Umständen das Modul zurückzog.

Inzwischen habe ich gehört, dass die Anwender mit der Excel-Lösung unzufrieden bin. Man wolle in einigen Monaten
mir den Auftrag geben, ein neues Modul zu entwickeln. Allerdings habe ich dieses Modul ja schon fertig. Dennoch geht der Behördenleiter nun davon aus, dass dieses neue Modul auch seiner Behörde gehöre, wenn er mir im Nachhinein einen Auftrag gibt.

- ziemlich verworren

Einen Anwalt einschalten ist problematisch - ein Behördenleiter kann einem das Leben mit Zusatzaufgaben zur Hölle machen:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/psyc...-a-877590.html


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