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Honorar-Dozent Rechnung
Hat einer hier schon mal als Honorar-Dozent gearbeitet? Ich hätte da eine Frage: mal von den üblichen Angaben, wie z. B. die Kontonummer, muss auf die Rechnung auch die Steuernummer drauf?
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AW: Honorar-Dozent Rechnung
Alles was auf eine Rechnung muss findet sich im Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
Google nach Rechnungsangaben Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz z.b. ![]() |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Du kannst auch noch prüfen, ob du überhaupt Umsatzsteuer berechnen/ausweisen/abführen musst
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AW: Honorar-Dozent Rechnung
Ich denke die Umsatzsteuer kann man sich als einfacher Honorar-Dozent sparen, muss aber noch mal nachgucken. Die Steuernummer ist anscheinend inzwischen Pflicht, habe ich früher nicht angegeben.
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AW: Honorar-Dozent Rechnung
Zitat:
Es könnte dir ansonsten passieren, dass du diese Mehrwertsteuer (obwohl nicht ausgewiesen und wohl auch nicht eingerechnet) trotzdem an das Finanzamt abführen musst. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Vielleicht noch mal zu den Thema Steuern auf de Rechnung. Ich hab mich mit jemandem unterhalten der gelegentlich auch als Honorardozent gearbeitet hat. So wie ich das verstanden habe ist man als Honorardozent, soweit das gelegentlich vorkommt, von der Umsatzsteuer befreit. Da kommt nur ein Hinweis auf § 19 UStG auf die Rechnung.
Was ist aber MwSt? Wird die Ausgewiesen, oder nicht? Laut meinem Bekannten nicht. Nicht auf einer Rechnung eines Dozenten. Kann das einer bestätigen? Im Internet finde ich nichts darüber. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Wenn Du im Rahmen der Kleinunternehmerregelung des §19 UStG von Deinem Wahlrecht Gebrauch machst und zur Umsatzsteuerbefreiung optierst, dann darfst Du diese natürlich auch nicht ausweisen.
![]() ![]() ![]() ![]() Die Tätigkeit als Dozent ist dabei erst einmal unerheblich. Disclaimer: Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt noch stellt dies eine wie auch immer geartete beratende oder gar rechtsverbindliche Aussage dar. Demnach kann ich weder eine Gewähr noch eine Haftung übernehmen. Die Konsultierung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts zur Erlangung einer Rechtssicherheit muss ich demnach dringend empfehlen. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Die landläufig beim Endverbraucher bekannte Mehrwertsteuer ist bei (vorsteuerabzugsberechtigten) Unternehmen als Vorsteuer und Umsatzsteuer bekannt.
Vorsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen Umsatzsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen Die Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet, die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt gegeben. Das erfolgt in einem Rutsch, indem man die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abzieht (vorsteuerabzugsberechtigt) Der Endverbraucher kennt nur die Eingangsrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer, ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und darum heißt das dort ganz lapidar Mehrwertsteuer. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Wenn du sichergehn willst, wie das mit der MwSt ist, dann solltest du am Besten mal jemanden fragen, der sich mit Steuerrecht auskennt. (gewisse Anwälte und Hilfsorganisationen)
Oder einfach mal beim Finanzamt vorbeischauen und die fragen. Und es gibt bestimmt auch einige Foren für Finanz-/Steuerrecht, wo sich die Leute hoffentlich besser auskennen. |
AW: Honorar-Dozent Rechnung
Das ist ja das Problem, jeder sagt was anderes. Hätte ich das bloß nicht angesprochen (nicht hier, an einer anderen Stelle). Jeder hat anscheinend eine Meinung. Das ist wie bei dem Mann mit zwei Uhren (Lebensweisheit): der Mann mit einer Uhr weiß immer ganz genau wie spät es ist, der mit zwei Uhren nicht.
Anscheinend habe ich früher alles falsch gemacht, nur wusste ich es nicht. |
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