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Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
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Hallo zusammen, da sich unter euch ja doch einige sicher befinden die sich mit Arbeitsrecht und Arbeitszeugnissen auskennen würde ich mich über eine grobe Einschätzung/Gesamtbenotung bzw. Ankreidung "böser" Stellen freuen.
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AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
Ist ein gutes Standardzeugniss mit allgemeinen, aber überwiegend guten Bewertungen. Man muss bei einem Zeugnis immer auf die allgemeinen Formulierungen achten, wie z. B. "stets" und "vollen" oder "vollsten". Auch die Reihenfolge beim Verhältnis ist nicht unwichtig, wie z. B. bei "Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen". Würden die Kollegen an erste Stelle stehen, würde das auf Probleme hindeuten.
Wie gesagt, es ist ein gutes Standardzeugniss mit Standardsätzen. Der Satz ist nicht perfekt: "Herr X erledigt alle Aufgaben sehr sorgfältig, gewissenhaft und rasch und somit stets zu unserer vollen Zufriedenheit." Da steht "zu unserer vollen Zufriedenheit" und nicht die Steigerung "zu unseren vollsten Zufriedenheit". Das ist nur ein Gut, nicht Sehr Gut. Muss aber nichts böses dahinter stecken. Kann sein, dass der Chef das nur nicht weiß. |
AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
Oder er halt wirklich nur die Schulnote 2 geben wollte!
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AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
Suche mal bei Google unter "Zeugniswesen", da kannst Du die offiziellen Formulierungen finden.
Andererseits ist das doch alles Schw***sinn. Wer weiß denn schon, was das heißt und wen interessiert das. Weder den Chef, der es schreibt, noch den Chef, der es liest. Der lesende Chef weiß ja auch nicht, ob der schreibende Chef die Floskeln genau kannte. Wichtig bei einem Zeugnis sind Deine Aufgaben, die Du während der Arbeitzeit gemacht hast. Eben ob Du hauptsächlich kopiert hast oder schon "hochwertige" Aufgaben bearbeitet hast. Gruss Jens |
AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
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AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
Das kommt daher, daß es ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis gibt...wieso auch immer.
![]() Ist hochbescheuerter Schwachsinn, der das Leben nicht wirklich einfacher macht. Andererseits bräuchte man sonst keine Personalberater, die sowas hauptberuflich entschlüsseln. O'Neill |
AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
Zitat:
Da hatte einer geklagt, weil auf seinem Zeugnis die Beurteilung fehlte. Und er gewann. Der Grund warum da eigentlich nichts stand, weil der Arbeitgeber absolut nichts halbwegs "nettes" sagen konnte, also ließ er es lieber weg. Nun hatte der Kläger gewonnen und die mussten doch was schreiben, aber blos nichts "Böses". (leider weiß ich nicht was die nun geschrieben haben) [edit] Erst den Link lesen ...... jupp, genau das war es :lol: [edit2] in Mathe war ich auch noch nie so gut: 9. bis 31. März = 77 Arbeitstage :gruebel: Im Grunde es das nun alles nutzlos und man könnte den Teil aus Zeugnissen entfernen. (Wenn was "Wohlwollendes" drin steht, dann stimmt es entweder, oder der AG musste lügen, damit es zumindest so klingt) "Er gab sich Mühe, war gesellig usw." ist ja auch nichts "Wohlwollendes" mehr :roll: |
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Der Hintergedanke ist, dass es dem Staat Schnuppe egal ist was der letzte Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter gehalten hat. Da kann man geteilter Meinung sein, aber auch Sinn darin sehen, denn es nicht im Sinne des Staates und der Gesellschaft, dass eine Person aufgrund eines schlechten Zeugnisses kein Job bekommt und die Gesellschaft auf Dauer belastet. Es ist im Sinne des Staates, das der Bürger schnellstmöglich wieder einen Job bekommt und sich selbst erhalten kann.
Man muss hier also die verschiedenen Interessen beachten. Der Staat hat andere Interessen als der neue Arbeitgeber und evtl. der alte Arbeitgeber, der sogar, wenn es das Recht auf gutes AZ nicht gäbe, sich so an seinem alten Mitarbeiter auch rächen könnte. Denn nicht alle Verhältnisse enden gütlich. Letztendlich siegt hier aber das Interesse und die Macht des Staates, und das ist in Sinne des AN. |
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