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Back2Code 30. Apr 2014 13:01

Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
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Hallo zusammen, da sich unter euch ja doch einige sicher befinden die sich mit Arbeitsrecht und Arbeitszeugnissen auskennen würde ich mich über eine grobe Einschätzung/Gesamtbenotung bzw. Ankreidung "böser" Stellen freuen.

Ist als Anhang hochgeladen.

Popov 30. Apr 2014 13:23

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Ist ein gutes Standardzeugniss mit allgemeinen, aber überwiegend guten Bewertungen. Man muss bei einem Zeugnis immer auf die allgemeinen Formulierungen achten, wie z. B. "stets" und "vollen" oder "vollsten". Auch die Reihenfolge beim Verhältnis ist nicht unwichtig, wie z. B. bei "Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen". Würden die Kollegen an erste Stelle stehen, würde das auf Probleme hindeuten.

Wie gesagt, es ist ein gutes Standardzeugniss mit Standardsätzen. Der Satz ist nicht perfekt: "Herr X erledigt alle Aufgaben sehr sorgfältig, gewissenhaft und rasch und somit stets zu unserer vollen Zufriedenheit." Da steht "zu unserer vollen Zufriedenheit" und nicht die Steigerung "zu unseren vollsten Zufriedenheit". Das ist nur ein Gut, nicht Sehr Gut. Muss aber nichts böses dahinter stecken. Kann sein, dass der Chef das nur nicht weiß.

TiGü 30. Apr 2014 13:48

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Oder er halt wirklich nur die Schulnote 2 geben wollte!

Jens01 30. Apr 2014 14:04

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Suche mal bei Google unter "Zeugniswesen", da kannst Du die offiziellen Formulierungen finden.
Andererseits ist das doch alles Schw***sinn. Wer weiß denn schon, was das heißt und wen interessiert das. Weder den Chef, der es schreibt, noch den Chef, der es liest. Der lesende Chef weiß ja auch nicht, ob der schreibende Chef die Floskeln genau kannte.

Wichtig bei einem Zeugnis sind Deine Aufgaben, die Du während der Arbeitzeit gemacht hast. Eben ob Du hauptsächlich kopiert hast oder schon "hochwertige" Aufgaben bearbeitet hast.

Gruss Jens

Namenloser 30. Apr 2014 14:26

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1257524)
Suche mal bei Google unter "Zeugniswesen", da kannst Du die offiziellen Formulierungen finden.
Andererseits ist das doch alles Schw***sinn. Wer weiß denn schon, was das heißt und wen interessiert das.

Wer hat sich diese Haarspalterei und Formulierungsinflation eigentlich ausgedacht? Was für ein Schwachsinn, aber echt...

Sherlock 30. Apr 2014 14:34

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Das kommt daher, daß es ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis gibt...wieso auch immer.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2085442.html

Ist hochbescheuerter Schwachsinn, der das Leben nicht wirklich einfacher macht. Andererseits bräuchte man sonst keine Personalberater, die sowas hauptberuflich entschlüsseln.

O'Neill

himitsu 30. Apr 2014 15:01

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Zitat:

Zitat von Sherlock (Beitrag 1257532)
Das kommt daher, daß es ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis gibt...wieso auch immer.

Jupp, hatte ich jetzt auch mal was von in den Boulevard-Nachrichten von gehört.

Da hatte einer geklagt, weil auf seinem Zeugnis die Beurteilung fehlte.
Und er gewann.

Der Grund warum da eigentlich nichts stand, weil der Arbeitgeber absolut nichts halbwegs "nettes" sagen konnte, also ließ er es lieber weg.
Nun hatte der Kläger gewonnen und die mussten doch was schreiben, aber blos nichts "Böses".
(leider weiß ich nicht was die nun geschrieben haben)

[edit] Erst den Link lesen ...... jupp, genau das war es :lol:
[edit2] in Mathe war ich auch noch nie so gut: 9. bis 31. März = 77 Arbeitstage :gruebel:

Im Grunde es das nun alles nutzlos und man könnte den Teil aus Zeugnissen entfernen.
(Wenn was "Wohlwollendes" drin steht, dann stimmt es entweder, oder der AG musste lügen, damit es zumindest so klingt)

"Er gab sich Mühe, war gesellig usw." ist ja auch nichts "Wohlwollendes" mehr :roll:

Perlsau 30. Apr 2014 15:01

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1257524)
Andererseits ist das doch alles Schw***sinn. Wer weiß denn schon, was das heißt und wen interessiert das. Weder den Chef, der es schreibt, noch den Chef, der es liest. Der lesende Chef weiß ja auch nicht, ob der schreibende Chef die Floskeln genau kannte.

Lieber Jens, leider muß ich aus eigener Erfahrung bestätigen, daß gewisse "gegangene" Mitarbeiter seit vielen Jahrzehnten auf sog. schwarzen Listen landen, die zwar nicht gerenell branchenübergreifend gepflegt werden, aber doch genau die Auswirkungen haben, die man damit gewöhnlich assoziiert. Ein kulanter (Personal-)Chef, der dich sympathisch findet, wird sich vermutlich nicht um dein Zeugnis scheren. Die in den entsprechenden Foren/Seiten erwähnten Kodierungen bestimmter unerwünschter Eigenschaften sind Personalchefs jedoch vertraut: sie wissen diese zu interpretieren. Da wird dann auch mal schnell telefoniert, um vom ehemaligen Vorgesetzten direkt zu verfahren, was denn nun z.B. "gesellig" genau bedeutet: Der Mitarbeiter hat leider mehr geschwätzt als gearbeitet oder zu häufig gelacht. Wenn du z.B. einmal im Öffentlichen Dienst gearbeitet hast und nach deinem Ausscheiden entsprechende Floskeln in deinem Zeugnis findest, darfst du davon ausgehen, daß du nie wieder eine Anstellung im Öffentlichen Dienst erhalten wirst. Auch im Bereich der prekären Beschäftigung kursieren vermehrt schwarze Listen, wie ich in meiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Mitarbeiter eines Arbeitslosen-Hilfevereins feststellen mußte: Wer als ALG-II-Empfänger bestimmte illegale Machenschaften der jeweiligen Profiteure aufdeckt, erhält nie wieder eine Gelegenheit, via Zusatzjob ein paar Euro dazuzuverdienen, auch wenn man das niemals explizit sagt. Auch vor Gericht sind derartige Floskeln nicht anfechtbar, da man die zugrundeliegenden Absprachen nicht beweisen kann.

Perlsau 30. Apr 2014 15:03

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1257535)
Da hatte einer geklagt, weil auf seinem Zeugnis die Beurteilung fehlte. Und er gewann.

Den Prozeß mag er gewonnen haben, doch spricht sich so ein Verfahren in Personalchefkreisen schnell herum und er hat am Ende nichts gewonnen, weil er keine Anstellung mehr findet.

Popov 30. Apr 2014 15:05

AW: Zwischenarbeitszeugnis - Azubi als Fachinformatiker
 
Der Hintergedanke ist, dass es dem Staat Schnuppe egal ist was der letzte Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter gehalten hat. Da kann man geteilter Meinung sein, aber auch Sinn darin sehen, denn es nicht im Sinne des Staates und der Gesellschaft, dass eine Person aufgrund eines schlechten Zeugnisses kein Job bekommt und die Gesellschaft auf Dauer belastet. Es ist im Sinne des Staates, das der Bürger schnellstmöglich wieder einen Job bekommt und sich selbst erhalten kann.

Man muss hier also die verschiedenen Interessen beachten. Der Staat hat andere Interessen als der neue Arbeitgeber und evtl. der alte Arbeitgeber, der sogar, wenn es das Recht auf gutes AZ nicht gäbe, sich so an seinem alten Mitarbeiter auch rächen könnte. Denn nicht alle Verhältnisse enden gütlich.

Letztendlich siegt hier aber das Interesse und die Macht des Staates, und das ist in Sinne des AN.


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