Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Steuerhölle ab 2015 (https://www.delphipraxis.net/181370-steuerhoelle-ab-2015-a.html)

arnof 10. Aug 2014 09:13

Steuerhölle ab 2015
 
Hallo,

mal was schlimmes, wenn Ihr Software für Privatleute bzw. klein Firmen ins EU Ausland (die keine EDID haben) liefert.

Ab dem 1.1.2015 müssen alle Software, elektronische Dienstleitungen, usw. in dem Land versteuert werden, wo der Kunde sitzt. D.h. betreibt Ihr z.B. einen Onlineshop und es kauft ein EU Ausländer euer Produkt, dann müsst Ihr nach dem Land versteuern (MwST), aus dem der Kunde kommt :!:

D.h. kauft ein Österreicher: 20% MwSt, Österreichische Steuernummer und auch die Rechnung muss den Gesetzen des Kundenlandes entsprechen.

Dies gilt schon ab einem Kunden!!!!!!

Auch UST Voranmeldung ist da pro Quartal fällig, ob pro Land einzeln oder für alle EU Länder gesammelt ist mir noch nicht bekannt!

Ab 1.10.2014 kann/muss man das beim Bundesamt für Steuern beantragen.

Da kommt Freude auf, da ich in fast alle EU Länder liefer :oops:

Bei Firmen Kunden war bzw. ist diese Regelung erst, wenn bestimmte Lieferschwellen (Umsatz pro Jahr) überschritten werden.

vagtler 10. Aug 2014 09:47

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Naja, das ist jetzt aber auch schon über 1 Jahr bekannt... http://www.gruenderszene.de/allgemein/umsatzsteuer-2015

Bernhard Geyer 10. Aug 2014 10:03

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Bis auf das Fehlen einer Bagatellgrenze sehe ich diese Regelung sehr sinnvoll.

Wieso sollten Anbieter durch Wahl ihres Steuersitzes einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern bekommen indem Sie statt mit 19% MWSt. mit sehr viel niedrigeren Steuersätzen anbieten können?

Uwe Raabe 10. Aug 2014 10:16

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Vielleicht sollten wir dann doch wieder zur guten alten CD für die Auslieferung der Software übergehen. Die Updates gibt es zum Download dann nur wenn sie kostenfrei sind, da dann kein Umsatz anfällt. Kostenpflichtige Updates gibt es dann wieder nur per CD. Die Post wird's freuen...

arnof 10. Aug 2014 10:27

AW: Steuerhölle ab 2015
 
… und den einzigen, den das alles freut ist der Steuerberater, der sich eine goldene Nase verdient!

Man sollte den Job wechseln ...

Sir Rufo 10. Aug 2014 10:29

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1268181)
Vielleicht sollten wir dann doch wieder zur guten alten CD für die Auslieferung der Software übergehen. Die Updates gibt es zum Download dann nur wenn sie kostenfrei sind, da dann kein Umsatz anfällt. Kostenpflichtige Updates gibt es dann wieder nur per CD. Die Post wird's freuen...

Und dadurch ändert sich was?
http://www.gruenderszene.de/allgemein/umsatzsteuer-2015/2

Mit dieser Änderung wird dem Grundsatz der Besteuerung im Land des tatsächlichen Verbrauchs der Leistung gefolgt, wie man ihn zum Beispiel bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen an Privatkunden in der EU kennt (Distance Selling), da auch hier die Umsatzsteuer an dem Ort entsteht, wohin die Ware gesendet wird (Ort des Kunden).

Denn in dem Falle muss die Mehrwertsteuer schon heute im EU-Land des Kunden abgeführt werden ;)

arnof 10. Aug 2014 10:32

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1268184)
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1268181)
Vielleicht sollten wir dann doch wieder zur guten alten CD für die Auslieferung der Software übergehen. Die Updates gibt es zum Download dann nur wenn sie kostenfrei sind, da dann kein Umsatz anfällt. Kostenpflichtige Updates gibt es dann wieder nur per CD. Die Post wird's freuen...

Und dadurch ändert sich was?
http://www.gruenderszene.de/allgemein/umsatzsteuer-2015/2

Mit dieser Änderung wird dem Grundsatz der Besteuerung im Land des tatsächlichen Verbrauchs der Leistung gefolgt, wie man ihn zum Beispiel bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen an Privatkunden in der EU kennt (Distance Selling), da auch hier die Umsatzsteuer an dem Ort entsteht, wohin die Ware gesendet wird (Ort des Kunden).

Denn in dem Falle muss die Mehrwertsteuer schon heute im EU-Land des Kunden abgeführt werden ;)

Heute: Privatkunden bekommen ganz normal eine deutsche Rechnung mit 19% MwSt

Firmenkunden: bekommen eine MwSt freie Lieferung mit Reversecharge vermerk. Ausserdem müssen die den Erhalt der Ware mit einer Gelangsbestätigung bestätigen. Sonst haftet man für die 19% deutsche MwSt und man muss die selbst nachzahlen.

Sir Rufo 10. Aug 2014 10:38

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Zu beachten ist aber auch noch
http://www.hk24.de/international/export/exportvorschriften/binnenmarkt_eu_vorschriften/367200/umsatzsteueridentnummer.html

Lieferungen an Privatpersonen sind dagegen umsatzsteuerlich nach anderen Regelungen zu behandeln, da Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind. Insofern müssen Unternehmen in Deutschland Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten in der Regel mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Allerdings muss sich der Unternehmer beim Überschreiten der länderweise unterschiedlichen Lieferschwelle im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren lassen und mit der Umsatzsteuer dieses Staates abrechnen (sogenannte Versandhandelsregelung).

Insider2004 10. Aug 2014 11:12

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Wo ist das Problem? Ihr wolltet doch alle die EU!

mkinzler 10. Aug 2014 11:20

AW: Steuerhölle ab 2015
 
Glaubst Du ohne EU wäre es einfacher?


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