AW: Steuerhölle ab 2015
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AW: Steuerhölle ab 2015
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Buchhalterisch nun eben "n" stat 2 Umsatzsteuerkonten(bisher 19% und 7%), endlich wird das Feld des MwSt-Typs auch mal öfters verwendet und beachtet(wer bisher nix mit 7% verkauft hat, hat das Feld sicher nie beachtet) Einzig die Kombination aus Storno und Sollversteuerung ist kompliziert, denn es gibt ein paar EU Länder da rückt der Staat die Umsatzsteuer nicht mehr so einfach raus, wenn man nix zum verrechnen hat. Bei Softwarelizenzverkauf, wo es kein Rückgaberecht gibt ist alles gut, bei allem anderen wo es z.B. ein 14Tage Rückgaberecht existiert, wird es schwieriger. Eine mir bekannte Lösung: Ein Händler mit Sollversteuerung bietet alle Versandwaren im Standard schon jetzt nur zusätzlich "klarsicht versiegelt" und 20% teurer an. "Pure Ansicht und Rückgabe" ist so wie gesetzlich vorgesehen möglich. Optional ("OptIn") kann der Käufer sich unter bewusstem Verzicht auf sein Rückgaberecht für sofortige Nutzung entscheiden, neben bei gewährt der Händler hierfür 20% Skonto (weil er ja das Geld "sofort" sicher hat)... => also alles halb so wild :) |
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