Delphi-PRAXiS
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RobertH 14. Aug 2014 19:50

Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Guten Abend,

meine Delphi Kundenverwaltung wird bei einem Großkunden erfolgreich als Mehrplatzumgebung eingesetzt. Die zentrale Datenbank ist eine Oracle Datenbank auf der neben meiner auch die Datenbanken anderer Projekte liegen.

Mein Kunde möchte nun für meine Software ein Webfrontend entwickeln. Es hat gegenüber meiner Delphi-Software einen eingeschränkten Funktionsumfang - aber manche Webdesign HTML Masken sehen meinen Fenstern sehr ähnlich und sind teilweise sogar gleich.
Er kontaktiert auch meine Datenbank (schreibender Zugriff) sodass auf der Webseite eingegebene Daten auch in der Delphi Maske erscheinen.

Frage. Darf er die Delphi Formulare von mir einfach als HTML Seite "kopieren"? Darf er auf meine Datenbank einfach zugreifen oder kann man das Urheberrechtlich irgendwie unterbinden?
Er argumentiert, die eingegebene Kundendaten sind seine.
Technisch funktioniert es so einwandfrei aber ich möchte dies eigentlich nicht!

Viele Grüße,
Robert

Bernhard Geyer 14. Aug 2014 19:58

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Die Frage wird u.a. sein ist die Anwendung eine Kundenentwicklung oder ein Standard-Produkt das so auch bei zig anderen Kunden läuft?
Und was wurde vertragstechnisch vereinbart?

Namenloser 14. Aug 2014 20:09

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Vom Bauchgefühl her würde ich jetzt einfach mal sagen: Klar darf er das, wieso nicht? Zumindest das mit der Datenbank. Er ist dann halt nur selbst verantwortlich, wenn es zu Problemen kommt.

Was die Eingabemasken angeht: Solange deine GUI jetzt nicht super-originell ist bzw. du ein Geschmacksmuster darauf hast, glaube ich nicht, dass du eine Chance oder ein Recht hast, das zu unterbinden.

IANAL

RobertH 14. Aug 2014 20:31

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Danke für die schnelle Antwort.
Denke mir fast dass ich da nicht viel machen kann. Die Formulare sind "standard". Klar hat man sich was dazu überlegt. Aber es sind halt sinnvoll die Felder nebeneinander. Jeder würde die Hausnummer beispielsweise neben die Straße setzen. Und ob jetzt die Historie drunter, drüber rechts oder links ist, ist im Prinzip egal. Er macht es in HTML natürlich gleich, damit sich die Benutzer schneller zurecht finden. Die vorhandene Lösung wird weiter eingesetzt.

Zitat:

Zitat von Bernhard Geyer (Beitrag 1268700)
Die Frage wird u.a. sein ist die Anwendung eine Kundenentwicklung oder ein Standard-Produkt das so auch bei zig anderen Kunden läuft?
Und was wurde vertragstechnisch vereinbart?

Sie ist bei anderen Kunden auch so im Einsatz. Was spezielles vertraglich vereinbart wurde nicht.

Gruß,
Robert

Harry Stahl 14. Aug 2014 21:44

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Zitat:

Zitat von RobertH (Beitrag 1268698)
Mein Kunde möchte nun für meine Software ein Webfrontend entwickeln. Es hat gegenüber meiner Delphi-Software einen eingeschränkten Funktionsumfang - aber manche Webdesign HTML Masken sehen meinen Fenstern sehr ähnlich und sind teilweise sogar gleich.
Er kontaktiert auch meine Datenbank (schreibender Zugriff) sodass auf der Webseite eingegebene Daten auch in der Delphi Maske erscheinen.

Frage. Darf er die Delphi Formulare von mir einfach als HTML Seite "kopieren"? Darf er auf meine Datenbank einfach zugreifen oder kann man das Urheberrechtlich irgendwie unterbinden?
Er argumentiert, die eingegebene Kundendaten sind seine.
Technisch funktioniert es so einwandfrei aber ich möchte dies eigentlich nicht!

Geschützt ist der konkrete Source-Code, den Du für die Erstellung Deines Programms entwickelt hast, aber die Oberfläche i.d.R. nicht (es sei denn, sie wurde in die Geschmacksmusterrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen). Gerichte haben bislang gegen den Schutz der Oberfläche votiert, in der wissenschaftlichen Literatur gibt es auch andere Auffassungen, aber für die Praxis ist eben entscheidend, was die Gerichte sagen. Datenbanken (insbesondere ihre Struktur) sind noch weniger geschützt. Natürlich gibt es auch Ausnahmen vom zuvor gesagten, das sind aber alles spezielle Fälle. Wenn Du Dich informieren willst, wäre z.B, das Buch "Recht für Software- und Webentwickler" aus dem Galileo-Verlag zu empfehlen. Liegt zwar nur in der Ausgabe 2008/2009 vor, ist aber in den meisten Dingen noch aktuell (zudem kenne ich kein anderes in dieser leicht verständlichen Art).

Popov 14. Aug 2014 21:48

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Laut meiner Kenntnis, weiß aber nicht ob sie immer noch aktuell ist, sind das Design und Funktionen eines Programms nicht geschützt. Wenn man will kann man ein Programm sogar 1:1 kopieren, man muss nur den Namen ändern. Man darf natürlich nicht den Code klauen, aber das Konzept als solches darf man kopieren.

Prüfe ob die an einer anderen Stelle unvorsichtigerweise gegen deine Rechte verstoßen haben, z. B. Textpassagen und Grafiken übernommen haben.

Medium 14. Aug 2014 22:01

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Wenn GUI und Funktionen nachbauen irgendwie anfechtbar wären (soweit es nicht durch entsprechende Patente geschützt ist, wozu es aber einer gewissen Schöpfungshöhe bedarf, die eine normale Wald- Feld- und Wiesen-Kunden-DB nicht im Ansatz erreichen dürfte), dann hätte z.B. Adobe mit Sicherheit schon die Macher von GIMP zu Grunde geklagt. So lange aber kein Code-Klau an sich nachweisbar ist (oder Kopien längerer Texte wie z.B. das Hilfs-Werk), ist die Grundidee zwar nicht mehr originell, die Umsetzung aber 100% autark und rechtens.

Ein wenig anders wäre es, wenn die DB z.B. nicht ohne weiteres so zugänglich wäre, und vielleicht auch noch vertraglich festgehalten ist wer wie auf diese zugreifen darf. Ob so ein Produkt verkaufbar ist darf angezweifelt werden, aber dann könnte man zumindest für die "Öffnung" zu anderen Tools eine entsprechende Gebühr erheben, oder es auch ganz untersagen. Aber dem genannten Status Quo nach, glaube ich nicht, dass hier viel Machbar ist ausser dulden und als Erfahrungswert verbuchen. Da ich aber nicht Recht-Fester bin als jeder andere Nicht-Anwalt, begründet sich meine Aussage nur auf subjektiven Einschätzungen.
Wenn die potenzielle Summe groß genug ist, könnte sich zumindest eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt lohnen. Viele bieten diese sogar kostenlos an, oder wirklich günstig.

Sir Rufo 14. Aug 2014 22:09

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
@Medium

Schöpfungshöhe :thumb:

Genau das ist der springende Punkt, andernfalls würde ich ein Programm mit mehreren Edit-Feldern bauen und jeden verklagen, der in seiner Anwendung ein Edit-Feld verwendet mit den gleichen Dimensionen wie in meinem Programm (und mein Programm würde viele Edit-Felder haben) :mrgreen:

Nur der reine Aufbau der Masken hat auf den ersten Blick nicht genügend Schöpfungshöhe.

p80286 14. Aug 2014 22:15

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Zitat:

Zitat von RobertH (Beitrag 1268698)
Frage. Darf er die Delphi Formulare von mir einfach als HTML Seite "kopieren"?

Schwierig zu beantworten. Wenn die erstellte HTML-Seite nur im Hause Deines Kunden genutzt wird und er nicht versucht Dir Konkurrenz zu machen ist es eine Grauzone.

Zitat:

Zitat von RobertH (Beitrag 1268698)
Darf er auf meine Datenbank einfach zugreifen oder kann man das Urheberrechtlich irgendwie unterbinden?
Er argumentiert, die eingegebene Kundendaten sind seine.
Technisch funktioniert es so einwandfrei aber ich möchte dies eigentlich nicht!

Wo ist das Problem? Die Datenbank wird so genutzt wie sie entworfen wurde, und ich vermute mal, daß Du hierfür auch bezahlt wurdest. Wenn Dein Kunde dich für Fehler verantwortlich machen würde, die er verursacht hat, dann wäre das problematisch, oder er versucht das Softwarepaket als das seine zu verkaufen, das wäre ebenfalls nicht so sauber.

Auf jeden Fall wäre es sinnvoll hier einmal einen Fachanwalt zu kontaktieren. Soweit ich weiß gibt es beim DPMA (www.dpma.de) Listen entsprechender Fachleute.

Gruß
K-H

P.S.
Der Hinweis auf das Geschmacksmuster ist nicht von der Hand zu weisen.

P.P.S
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1268712)
... jeden verklagen, der in seiner Anwendung ....

nichts für ungut, mit ein bißchen Glück wirst Du einen Gegner finden, dessen Anwalt nachweist, daß dein Sourcecode aus der Bibel und das GUI-Design aus Max und Moritz stammt. Und Klagen in Schutzrechtsangelegenheiten sind nicht umsonst zu haben.

mensch72 14. Aug 2014 23:08

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
 
Softwaredesign im Sinne von Auf-/Verteilung der Funktionalität in Masken ist zu 99,999% "nix besonderes"

Wenn das pure Datenbankdesign(Tabellenstruktur,Felder,Index) offen zugänglich war&ist, kann da jeder auf die Daten lesend(meist als Reports) und wenn es "zu einfach" gemacht ist auch schreibend frei drauf zugreifen.

Ich sähe zwei Ansatzpunkte, wo man genau hinsehen muss: (also notfalls Fachanwalt)
- Wenn in der nativen Mehrplatzumgebung ein Lizenzmodell "pro Arbeitsplatz" vertraglich vereinbart und abgerechnet wurde, dann wäre das WebInterface ein Umgehungstatbestand, z.B im Sinne der Schaffung zusätzlicher Eingabeplätze, welche nicht bezahlt sind, aber deren Daten von der nativen Applikation in Vollfunktion dann verarbeitet werden..
- Wenn in der Datenbank wie in diesem Umfeld eigentlich üblich (z.B. zur Rechteverwaltung, Lizenz-&Multiuserverwaltung) ein transaktionssicheres "ViewModell", also lesender Zugriff über Views, schreibender Zugriff über Trigger/StoredProcs erfolgt, dann wäre die externe Nutzung dieser ProgrammCodes wohl nicht lizenziert... (ich darf auch nicht die DLL eines anderen Programms mit anderer Software nutzen, wenn ich dafür keine API Lizenz habe)

Es ist kommerziell "dumm" eine 100% offen dokumentierte Datenstruktur auszuliefern. Lesezugriff und eine 1:1 Backupfunktion sind normal, aber in eine revisionssichere Software gehört pro Datensatz auch ein Prüffeld, was eine transaktionssichere "Checksumme" enthält... nur so kann erstens die Authentizität der Daten und deren "Herkunft" auf technischem Weg garantiert werden. (z.B. ne einfache Fahrtenbuchsoftware hat schon steuerrechtlich relevante Daten) Ob man sowas in die native Software als Business-Logik/Appserver/N-Tier packt, oder im Datenbanksystem per Trigger/StoredProcs realisiert ist dann letztendlich egal. Es kommt auf den erkennbaren Willen an, hier KEINE schreibende Fremdzugriffe verhindern zu wollen, erstmal egal aus welchen Gründen.
Dann wäre die rechtliche Lage sehr einfach: Dem Kunden gehören die Daten, also Lesen+1:1Backup "ja"... dem Anbieter gehört die Logik, also fremdes Schreiben/Ändern "nein" oder nur gegen/mit Interfacelizenz.


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