AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Letztendlich zählen die Lizenzbedingungen. Da schreibt Apple:
(iii) to install, use and run up to two (2) additional copies or instances of the Apple Software within virtual operating system environments on each Mac Computer you own or control that is already running the Apple Software,.....http://images.apple.com/legal/sla/docs/OSX1010.pdf Also auch Virtualisierung nur auf einem Apple OS :-) |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Ich habe eben mal im Internet etwas recherchiert, da mich diese Frage auch interessiert.
So wie es ausschaut verbietet Apple laut den AGB die Nutzung von OS X auf anderer Hardware als der von Apple. Allerdings basiert diese Regelung auf keiner Gesetzesgrundlage weswegen man sich nicht wirklich gesetzlich strafbar machen kann, da es zumindest innerhalb der EU kein Gesetz gibt, welches das Brechen von AGB verbietet. Womit man rechnen kann, ist, dass Apple eine Zivilanzeige gegen den Nutzer erhebt, allerdings ist dies noch nie vorgekommen. Was allerdings wirklich illegal ist, ist ein Verstoßen gegen das Urheberrecht, d.h. wenn man keine gültige Lizenz der Software besitzt, aber das gilt ja immer. Inzwischen gibt es ja auch bereits einen kleinen internationalen Kreis von sog. "Hackintosh"- Nutzern, welche eben auf Apples Bestimmungen pfeifen und sich die Hardware von Apple nicht vorschreiben lassen wollen. Bislang hat Apple auch noch nichts gegen einzelne Nutzer unternommen. Was Apple aber sehr wohl gemacht hat, ist dass sie mal vor geraumer Zeit den Klon- Bauer Psystar verklagt haben und den Prozess auch gewonnen haben, bzw. die Firma in den Bankrott getrieben haben. Also so richtig klar ist es nicht, viele machen's, aber wenn man auf Nummer sicher gehen will, unterlässt man es besser. Achso, natürlich bin ich auch kein Rechtsexperte, deswegen sind alle Angaben ohne Gewähr! (Um es rechtlich sicher auszudrücken :wink:) |
AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
Entwickeln für iOS ohne ein Appleprodukt.
Jain.
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AW: Entwickeln für iOS ohne MAC?
@TForm1: es braucht in Deutschland kein spezielles AGB-Gesetz, da Deutschland ein Rechtsstaat ist.
AGB - soweit vor Vertragsabschluß bekannt - sind Teil des Vertrages. Eventuell meinst Du die strafrechtliche Komponente. Die da vermutlich schwerer zu finden wäre. Ändern aber nichts daran, dass auch das Vertragsrecht geltendes Recht ist. Wenn Du dazu was recherchieren willst - im BGB findest Du ganz viel dazu. Ausnahmen wären Vertragsbestandteile, die gegen geltendes Recht verstoßen und daher nichtig sind. Ein Beispiel war ja schon genannt - wenn die AGB erst nach Kauf mitgeteilt werden, können sie schlecht Teil des Vertrages sein. Ob eine Einschränkung auf spezielle Hardware nun rechtens ist oder nicht, mag von der Hackintosh-Community bezweifelt werden. Solange es dazu keine klare Rechtssprechung gibt, würde ich mich hüten, das als "nicht wirklich gesetzlich strafbar" zu bezeichnen... überhaupt, was ist im Gesetzeskontext "nicht wirklich"? :stupid: @Himitsu: Compiler & Linker gibt es auf dem iOS-Gerät selber, und zumindest für alte SDKs gab es komplette Windows-Build-Chains. Nicht unbedingt komfortabel, aber machbar. Ich glaube nur das Signieren geht "gar nicht". Ansonsten gibt es aber noch diverse Nicht-Delphi-Umgebungen, wo man teilweise wohl in der Could kompilieren lassen kann (siehe z.B. Adobe PhoneGap). |
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