AW: Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln
Eien Sozietät ist aber nur eine spezielle Version einer GbR und nur für freie Berufe möglich ( RA, StB, Dres.)
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Der Partnervertrag hat gegenüber der GbR aus meiner Sicht den Vorteil, dass wir Freelancer uns zusammenraffen können ohne automatisch zu Gewerbetreibenden zu mutieren. Danke für den Tipp. In diese Richtung forsche ich mal langsam weiter.
Die Trennung ist beim Partnervertrag auch noch etwas strikter. Jeder der Partner darf im Namen der Firma Geschäfte machen, ist aber nur für die verantwortlich an denen er beteiligt war. Ein paar kleine Ausnahmen gibt es dabei. Klingt trotzdem erstmal fair. Der Kunde wird auch keine One-Man Show mehr hinter "Sozietät Stahlhart und Butterweich" befürchten. :) |
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Nur das Softwareentwicklung nicht zu den "freien Berufen" zählt.
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Meinem Verständnis nach ist die Angehörigkeit zu einem Katalogberuf nicht zwangsläufig Voraussetzung. Eine entsprechende Ausbildung und ingenieurmäßige Ausübung kann eine Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit unter Umständen auch für Entwickler ermöglichen. Da Stahli aber schon seiner Tätigkeit als Kleingewerbetreibender nachgeht kann angenommen werden, dass eine Partnergesellschaft hier tatsächlich nicht möglich sein wird.
Der übliche Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies stellt auch keinerlei Rechtsberatung jedweder Art dar. |
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Was hätte der Kunde eigentlich gerne? Will er (genau) einen Ansprechpartner? Verlässlichkeit auch im Urlaub?
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Wikipedia sagt dazu: Beispiel Programmierer[Bearbeiten] Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Programmierer freiberuflich tätig sein können, solange sie keine Trivialsoftware herstellen. Die früher maßgebliche Trennung zwischen „Systemsoftware“ und „Anwendungssoftware“ wurde aufgegeben. Auch künftig ist nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen. Diese setzt vielmehr die Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) voraus sowie eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs zumindest vergleichbar ist.[4] Zitat:
Zitat:
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Mit eurem Gewuschtel ist die Arbeit für die im Laufe der Zeit zu bezahlenden RA und Steuerberater viel teurer als die Ausgaben zur Gründung einer UG (also Mini-GmbH).
Oh schreckt, ja die ist Bilanzpflichtig und kostet mit Standardvertragswerk für 2 gleichberechtigte Gründer 150Eur plus z.B. 100Eur Stammkapital was auf nem extra Konto eingezahlt werden muss. Sowas böses wie Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer gibt es dann am Jahresende auch. Der Aufwand ne separate Standardbilanz zu erstellen ist oft einfacher wie bei ner GBR 2x Privat von Geschäft zu trennen. Buchung und Kontierung von Belegen macht eh der Steuerberater und dessen Software ist es egal ob hinten alles wieder zur einfachen EinnahmeÜberschuss-Rechnung zusammengeworfen wird, oder es als Bilanz mit ein paar Standardtexten gedruckt wird. So Feinheiten wie Bewertungsunterschiede nach Steuerrecht<->Handelsrecht lassen wir hier mal weg. -> Gegen eine GBR spricht das unbegrenzte gemeinschaftliche Haftungsrisiko... wenn ich der GBR eine Klage mit Streitwert 5Mio einreiche und die zugelassen wird, dann viel Spass beim Aufbringen der Anwahltskosten, gegen ne UG mit 100Eur Stammkapital reicht niemand irgend eine größere Klage ein. -> Ne UG als "Kapitalgesellschaft" zwingt zum sauber trennen zwischen privat und Geschäft -> Ne UG kann sich auch nach 3..5Jahren "ordentlich" auflösen, wenn kein Geschäftszweck mehr da -> Ne UG kann "verkauft" werden... wenn die UG also für einen Kunden eine Software in sagen wir 4Jahren als Auftragsarbeit entwickelt und die Software nach 5Jahren dann fertig ist, könnte man die UG samt der Softwarerechte dem Kunden verkaufen, wenn man das will. Der Kunde wäre dann Gesellschafter und könnte euch als GF sogar behalten und so seine Wartung sichern => Schlagt eurem Kunden doch vor, er soll die "Projekt UG" selbst gründen und euch als 2 Gleichberechtigte Geschäftsführer einsetzen. Dann zahlt der Kunde euch die Entwicklungszeit quasi als Geschäftsführerentgeld und Nach Fertigstellung gibts dann für euch Geschäftsführer das "Wartungsentgeld".. Der Kunde hat die Sicherheit, denn die Eigentumsrechte liegen von Anfang an bei Ihm, ihr als Geschäftsführer habt die volle unternehmerische Freiheit alles zum Wohle der Firma zu tun und zu lassen was ihr wollt, und als GF auch die alleine Verpflichtung dies zu tun. Egal wer der oder die Gesellschafter der UG... - Haftungsrisiko überschaubar - Streitrisiko überschaubar - Abhängigkeit überschaubar - Privatsphäre bleibt erhalten, eure privaten Steuererklärungen oder sonstigen Gewinne/Verluste beleiben eure jeweilige Privatsache und für Fremde ist es schwer "hinter/in" die UG zu schaun (ne Limited ginge auch, war&ist aber teuer wie ne UG, deshalb seit es diese gibt: UG) |
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Meine Steuerberatungskosten als Freiberufler kenne ich. Sie sind seit Jahren überschaubar. Die Steuerberatungskosten für eine kleinen GmbH kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis. Erheblich teurer. Dann laden wir uns mit der UG Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer auf. Warum? Ja. der Staat ist arm, aber das werden wir mit dem einen Projekt nicht ändern. Die Partnerschaftsgesellschaft ändert nichts am Freiberuflerstatus und an der Unabhängigkeit der Partner. Auch aus steuerlicher Sicht reicht die normale Anlage "S" bei der Einkommenstekererklärung. Die zugehörige Einnahmenüberschussrechnung muss nicht einmal durch einen Steuerberater erstellt werden. Hier ist das schön beschrieben. Da auch das Risiko bei diesem Kundenprojekt verschwindend gering ist sehe ich keinen Vorteil in einer UG, Limited oder GmbH, nur deutlich höhere Grundkosten und Steuerlasten. |
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