Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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Sir Rufo 22. Okt 2014 10:52

AW: Wem gehört das Programm?
 
Zitat:

Zitat von Bjoerk (Beitrag 1276980)
Obwohl dein Aufraggeber nur teilweise bezahlt hat ist es M.E. relativ unwahrscheinlich daß die Software dir gehört. Bevor du mit dem Kunden einen neuen Vertag machst unbedingt zum Anwalt gehen. Zum Beispiel ist es am Bau üblich, wenn der Auftraggeber pleite geht, daß die Handwerker das Material ausbauen das sie verwendet haben (Heizkörper ect.) Das ist absolut illegal.

Wer hat denn davon gesprochen dem Kunden die Software wieder wegzunehmen :gruebel:

Die zentrale Frage ist, wie ist der Vertrag zwischen TE und insolventer Firma bzgl. der Sourcen für die Software geregelt. Diese Frage wurde bislang noch nicht beantwortet. Damit steht und fällt der gesamte Rest.

hanspeter 22. Okt 2014 11:20

AW: Wem gehört das Programm?
 
Der Vertrag enthält nur den Auftrag eine Software im vorgegebenen Zeitraum zu einem festgelegten Preis zu entwickeln.
Bezüglich Qullen u.ä. sind keinerlei Vereinbarungen vorhanden.
Ich vermute auch daß, das Finanzamt die Firma geschlossen hat.
Ein Insolvenzverwalter wird es mangels Masse wahrscheinlich nicht geben.

Mit dem eigentlichen Auftraggeber sollte es eine einvernehmliche Regelung geben.
Ich versuche nur meine eigenen Verluste noch etwas zu minimieren.

Gruß Peter

mkinzler 22. Okt 2014 11:32

AW: Wem gehört das Programm?
 
Wenn nichts über die Sourcen im Vertrag steht, wurden diese imho auch nicht mitverkauft.
Ich bin aber kein Anwalt. ast Du Rechtsschutz? Dann würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Luckie 22. Okt 2014 11:47

AW: Wem gehört das Programm?
 
Also wenn du der einzige bist, der in Besitz des Quellcodes ist, dann hast du denen das fertige Programm verkauft, aber nicht den Quellcode. Wenn die neue Firma das Programm aus der Insolovenzmasse übernimmt würde ich mit denen einen Vertrag machen,in dem steht, dass die dich für die Anpassungen und Erweiterungen bezahlen.

himitsu 22. Okt 2014 11:54

AW: Wem gehört das Programm?
 
Hatte der eigentliche Auftraggeber denn schon alles an die ins. Firma bezahlt?
Wenn nicht, dann könnte man da bestimmt einen Ausgleich regeln, wo die Kosten zwischen ihm und der Firma, sowie zwischen dir und der Firma gegeneinander aufgerechnet werden und der Kunde dann quasi die Schulden dir gegenüber übernimmt, also aus der Insolvenzmasse abkauft, und dann dich auszahlt.


Wenn nicht, dann könntest du ja versuchen zu verhandeln, entweder für 'ne Weile etwas teurerer Support, bzw. 'ne Einmalzahlung, um dich für die bisherrigen (nicht bezahlten) Leistungen etwas zu entschädigen. (wäre naürlich nur eine "freundliche" Sache, zu welcher die natürlich nicht verpflichtet sind)

Bzw. du bietest ihm allgemein für zukünftige Leistungen etwas teurere Leistungen an, um den bissherrigen Aufwand auszugleichen.

Wenn du das Programm (da es ja scheinbar deine Quellcodes sind) weiterentwickelst, bzw. "neu" entwickelst, könntest du denen "dein" Programm dann ja verkaufen. (vielleicht etwas günstiger, um denen freundlich entgegen zu kommen)
> siehe Luckies Antwort

MichaelT 22. Okt 2014 12:00

AW: Wem gehört das Programm?
 
Müssen tut man gar nichts. Vermute mal der Maschinenbauer muss leisten. Was ist wenn bei der Maschine ein Problem auftritt.

Musst du aufpassen, dass du nicht den gesamten Supportvertrag zu beginnen erfüllst sobald du entlang diesen handelst oder den übernimmst. Dann stellt sich wieder die Frage nach dem Quellcode im Rahmen der Erfüllung des Supportvertrags.

Dann pass auf. Wenn der Typ insolvent ist, du aber für den Endkunden (Kunde des Maschinenbauers) leistet kann er möglw. mit Untreue gegenüber dem Auftraggeber argumentieren / sich berufen usw... dann hast du den Vertrag gebrochen. Dann klagt er dich noch :)

Möglw. holt sich auf dem Weg sogar ein Gericht den Gewinn aus dem Geschäft (dem Support) von dir... um die Quote aufzubessern.

Ich kenne mich im Deutschen Recht nicht so aus... und eure Verträge auch nicht.

Frag einen Anwalt. Das stinkt zum Himmel.


Zitat:

Zitat von hanspeter (Beitrag 1276882)
Die auftraggebende Firma benötigt nun Support für die Software und möchte die Quellen.
Wem gehört denn nun die Software und wer muss/kann Support leisten?

Gruß
Peter


p80286 22. Okt 2014 12:18

AW: Wem gehört das Programm?
 
Zitat:

Zitat von Bjoerk (Beitrag 1276980)
Obwohl dein Aufraggeber nur teilweise bezahlt hat ist es M.E. relativ unwahrscheinlich daß die Software dir gehört. Bevor du mit dem Kunden einen neuen Vertag machst unbedingt zum Anwalt gehen.

:thumb:

Es entspricht zwar dem Rechtsempfinden der meisten Leute, aber Juristen sehen das etwas anders.
Ein Vertrag enthält meist zwei Leistungen, zum einen die Leistung, zum anderen die Gegenleistung. Beide sind zu erbringen.

Das mag zwar manchmal unfair oder ungerecht erscheinen aber die Gesetze sind nunmal so.
Der Gang zum Anwalt ist nie verkehrt, weil nur der die konkrete Situation richtig beurteilen kann.

Gruß
K-H

himitsu 22. Okt 2014 12:48

AW: Wem gehört das Programm?
 
Zitat:

Es entspricht zwar dem Rechtsempfinden der meisten Leute, aber Juristen sehen das etwas anders.
Siehe Leasing- und Ratenverträge, sowie die Mietwohnung, wo man dich auch nicht sofort rauswerfen kann.

Nur weil du nicht mehr zahlst, können die nicht sofort zu dir kommen und dir die Ware wieder wegnehmen, sondern müssen womöglich erst über das Gericht gehen.
(außer im Vertrag steht, daß die Ware bis zum entgültigen Bezahlen dem Verläufer gehört)

Bjoerk 22. Okt 2014 13:14

AW: Wem gehört das Programm?
 
Peter, wenn im Vertag zum Beispiel steht, daß die Software nicht ohne Zustimmung deines Auftraggebers abgeändert werden darf, und du tust dies dennoch, ist das für einen Richter ein sonnenklarer Fall.

Vermutlich wird es in dem Fall darauf hinauslaufen daß der Kunde deinen Auftraggeber auf Herausgabe des Quellcodes verklagt, weil dieser die Vertragsbedingungen nicht mehr einhalten kann (Wartung der Software).

hanspeter 22. Okt 2014 13:38

AW: Wem gehört das Programm?
 
Zitat:

Zitat von Bjoerk (Beitrag 1277019)
Vermutlich wird es in dem Fall darauf hinauslaufen daß der Kunde deinen Auftraggeber auf Herausgabe des Quellcodes verklagt, weil dieser die Vertragsbedingungen nicht mehr einhalten kann (Wartung der Software).

Im Vertrag steht nur die Bereitstellung einer funktionsfähigen Firmware (Ist übrigens in Delphi geschrieben.)
So richtig ein Vertrag ist das auch nicht sondern eher einige emails. (Für die Firma habe ich schon mehrfach etwas gemacht.)
Und der Firmenchef ist unbekannt verzogen. (Nach Spanien)
Ich gehe von einer einvernehmlichen Lösung mit dem Auftraggeber aus.

Gruß Peter


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