Delphi-PRAXiS
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Lemmy 13. Mai 2015 13:54

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Kosten für ein Girokonto, Kosten für den Steuerberater, Finanzamt, Gewerbesteuer,....

Und wenn du Hard-/SOftware einkaufst und weiter verkaufst, würde ich mir das bzgl. der Kleinunternehmerregelung sehr genau überlegen!

AlexII 13. Mai 2015 14:00

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Zitat:

Zitat von Lemmy (Beitrag 1301380)
Kosten für ein Girokonto, Kosten für den Steuerberater, Finanzamt, Gewerbesteuer,....

Girokonto - reicht mein privates?
Kosten für den Steuerberater - nicht wenn ich als Kleinunternehmer unter 17.500 Euro Jahresumsatzt bleibe, oder?
Finanzamt - für was?
Gewerbesteuer - auch wenn ich als Kleinunternehmer unter 17.500 Euro Jahresumsatzt bleibe?


Zitat:

Zitat von Lemmy (Beitrag 1301380)
Und wenn du Hard-/SOftware einkaufst und weiter verkaufst, würde ich mir das bzgl. der Kleinunternehmerregelung sehr genau überlegen!

Wieso? was spricht da dagegen?

Neutral General 13. Mai 2015 14:33

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Mal eine andere Frage: Machst du da wirklich so viel dass sich das lohnt?
Wenn du alle paar Monate mal bei nem bekannten am PC rumschraubst und dafür 20 oder auch 50€ kriegst dann brauchst du dafür kein Gewerbe.
Ich glaube du bist auch noch relativ jung oder? Wie gesagt: wenns nur ein paar Euro ab und zu sind die du dir da privat dazuverdienst indem
du ein paar Bekannten/Freunden hilfst dann brauchst du kein Gewerbe. Und du würdest dir damit nur unnötig Kosten, Verantwortung und Organisationsaufwand aufhalsen.
Von daher: Machs nicht nur weils "cool" ist und du dann was offizielles hast/bist - überleg ob es sich lohnt bzw. ob du wirklich so viel
verdienst oder verdienen wirst, dass du ein Gewerbe anmelden MUSST.

stahli 13. Mai 2015 14:39

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Zitat:

Zitat von Neutral General (Beitrag 1301385)
Wie gesagt: wenns nur ein paar Euro ab und zu sind die du dir da privat dazuverdienst indem
du ein paar Bekannten/Freunden hilfst dann brauchst du kein Gewerbe.

Ich bin kein Jurist. Rechtlich betrachtet dürfte die Aussage aber falsch sein.
Meiner Kenntnis nach muss man bei Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe anmelden.
Soweit hatte ich das damals recherchiert.

Ob es im Einzelfall vom Finanzamt (wenn es bekannt wird) bei Unterlassung eine Bagatellgrenze gibt (z.B. bei 5 Eu für "Hund ausführen" o.ä.), kann ich nicht sagen.

Neutral General 13. Mai 2015 14:55

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Naja ein 12-jähriger der sein Taschengeld mit Rasen mähen oder Hund ausführen aufbessern will hat auch eine Gewinnerzielungsabsicht.
Ich denke aber nicht dass irgendjemand verlangt dass er ein Gewerbe anmeldet..

Okay - ich will nicht behaupten dass es gesetzlich zu 100% korrekt ist. Aber es macht niemand. Auch du hättest mit 16
kein Gewerbe angemeldet nur weil du ab und zu bei nem Freund oder bekannten was am PC reparierst und dann vllt. 20-50€
in die Hand gedrückt kriegst.
Ich weiß jetzt halt nicht wie ernst und viel AlexII da macht/verdient - daher meinte ich er soll erst mal abwägen ob das überhaupt Sinn macht.

stahli 13. Mai 2015 15:02

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Aber ob AlexII noch als 12-Jähriger durchgeht? ;-)

Man sollte zumindest rechtlich sicher sein, dass es in Ordnung ist, für die eigene Tätigkeit kein Gewerbe anzumelden.
Mindestens wenn es Gefälligkeiten im Bekanntenkreis übersteigt könnte es sonst problematisch werden.

Ich hatte damals beim Gewerbeamt angefragt (kenne dort jemanden) und der meinte, ich müsse ein Gewerbe anmelden.
Da ging es allerdings nicht um Angebote im Bekanntenkreis. Jedoch war zu erwarten, dass mögliche Einnahmen (wenn überhaupt) gering sein würden.

[EDIT]
Ein Kollege von mir musste ein Gewerbe anmelden, weil er einen Solarkollektor auf dem Dach betreibt.
Dafür muss er die Einnahmen steuerlich angeben, der Firmengründer ;-)

p80286 13. Mai 2015 15:13

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Wie schon oben angeführt, es geht um die "Gewinnerzielungsabsicht".
Und da gilt, wer Menschen die er nicht kennt, auf die Sprünge hilft, und auch noch eine Rechnung schreibt, der hat eine "Gewinnerzielungsabsicht".
Eine Gefälligkeit erweist man im allgemeinen seiner Bekannt- und Verwandtschaft. Ein Personenkreis, der uu recht groß sein kann. Wenn dann für eine Windowsinstalltion mal 2 Flachen Wein oder ein Opernbesuch über den Tisch wachsen, dann ist es nicht so einfach dies als gewerblich zu bewerten.

Aber für solche Fragen gibt es Steuerberater!
(oder aber Rechtsanwälte!)

Gruß
K-H

Zitat:

Zitat von stahli (Beitrag 1301390)
Ein Kollege von mir musste ein Gewerbe anmelden, weil er einen Solarkollektor auf dem Dach betreibt.
Dafür muss er die Einnahmen steuerlich angeben, der Firmengründer ;-)

Nicht weil er den Sonnenkollektor auf dem Dach hat, sondern weil er Strom in das Netz eines Stromversorgers einspeist und dafür eine Vergütung erhält! Würde er das nur zu seinem Privatvergnügen machen, krähte kein Hahn danach. (Das mit dem Gewerbe für Sonnenkollektoren, wird in Deutschland auch unterschiedlich gehandhabt, aber das Finanzamt schaut immer vorbei!)

Popov 13. Mai 2015 15:33

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
@AlexII

Zitat:

ich überlege nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden, habe aber keine Ahnung wie das ganze geht und vor allem was ich alles beachten muss. Also ich rüste ab und zu mal jemanden nen Rechner auf, oder richte Internet ein. Da es inzwischen immer häufiger wird, will ich das ganze legal machen und Rechnungen schreiben. Hardware- und etwas Softwareverkauf muss auch drin sein.
Das sind so Fragen wo man viele Antworten bekommt und danach ganau so schlau ist wie vorher. Jeder erzählt was, evtl. mal was er gehört hat.

Deshalb paar Fakten zuerst:
1.) Das was du da vorhast nennt man Kleinunternehmer. Wie definiert man das? Das wichtigste ist: die Summe der Umsätze darf die Summe von 17.500 Euro im Jahr nicht überschreiten.

2.) Du kommst um das Finanzamt nicht herum. Aber keine Angst, die wollen keine Steuern, sie wollen aber, dass du dich bei denen anmeldest. Du bekommst paar Formulare (gefühlte 25.000 Seiten), die du dann ausfüllen und abgeben musst. Das war es dann.

Wie schon vorher erwähnt, bist du dann Umsatzsteuern befreit. Auf deine Rechnung schreibst du dann an eine Stelle:
Code:
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.
Auf der Rechnung stehen dann keine Nettobeträge, sondern Brutto. Alles was du bekommst darfst du behalten.

Ob du das Gewerbe trotz dem noch anmelden musst weiß ich nicht. Aber das kannst du zur Not auf dem Finanzamt fragen. Wie gesagt, um das Finanzamt kommst du nicht herum, auch wenn du keine Steuern zahlen brauchst.

mm1256 13. Mai 2015 17:04

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Zitat:

Zitat von Popov (Beitrag 1301398)
...... Aber das kannst du zur Not auf dem Finanzamt fragen.

Finanzamt fragen ist nicht nur eine "Notlösung" sondern "die Erste und Beste" Anlaufstelle überhaupt.

Und das Schönste dabei ist:
- Es kostet nichts
- Die Beamten sind Betriebsgründern beim Ausfüllen der Formulare behilflich (zumindest hier bei uns in der Opf.)
- Es gibt von Anfang an keine Missverständnisse und somit Mehrarbeit. Sowas lieben die Finanzbeamten

vagtler 13. Mai 2015 17:07

AW: Gewerbeanmeldung, wie geht das?
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1301392)
Wie schon oben angeführt, es geht um die "Gewinnerzielungsabsicht". [...]

Genau genommen geht es um eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht.


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