Delphi-PRAXiS
Seite 1 von 4  1 23     Letzte »    

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Klatsch und Tratsch (https://www.delphipraxis.net/34-klatsch-und-tratsch/)
-   -   Gutschrift/Rechnungskorrektur (https://www.delphipraxis.net/185729-gutschrift-rechnungskorrektur.html)

rapante 2. Jul 2015 09:32

Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,
ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen...

In diesem Thread kam das Thema Gutschrift vs. Rechnungskorrektur/Storno-Rechnung auf. Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind, aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet (z.B. hier im 4. Absatz). Leider
konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.

mm1256 2. Jul 2015 11:08

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,

keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.

Von meiner Seite nur ein paar Bemerkungen.
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind...

und dann widersprichst du dir selber

Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
...aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Leider konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.

Ich habe einige Newsletter im Abo, und das würde ich dir auch empfehlen. Die wichtigsten Quellen sind meiner Meinung nach das Bundesfinanzministerium sowie das Finanzministerium deines Bundeslandes.

Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B.

http://www.elektronische-steuerpruefung.de

Lemmy 2. Jul 2015 11:21

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.


Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
...aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

aber aber... das hatten wir doch schon zur genüge :-)

http://erfolgreich-wirtschaften.de/f...flichtangaben/


Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Ich habe einige Newsletter im Abo, und das würde ich dir auch empfehlen. Die wichtigsten Quellen sind meiner Meinung nach das Bundesfinanzministerium sowie das Finanzministerium deines Bundeslandes.

Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B.

http://www.elektronische-steuerpruefung.de

Danke für die Tipps...

frankyboy1974 2. Jul 2015 11:32

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,

ein solcher Hinweiss

Zitat:

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.
würde dann aber eine juristische Beratung darstellen und somit wäre dies auch nicht zulässig, es sei denn du bist Jurist.

Also ich kann nicht sagen, ob die Beträge negativ ausgegeben werden müssen, ich tuen dies aber immer so.

mfg

frank

Lemmy 2. Jul 2015 11:36

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von frankyboy1974 (Beitrag 1307460)
Hallo,

ein solcher Hinweiss

Zitat:

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.
würde dann aber eine juristische Beratung darstellen und somit wäre dies auch nicht zulässig, es sei denn du bist Jurist.

stimmt auch wieder.. also muss ich jetzt ne Rechnung an mm1256 schreiben in der Hoffnung dass er mein Jura-Abschlusszeugnis nicht sehen will oder in Zukunft einfach die KLappe halten und alles über meinen Anwalt machen ;-) Wobei das wäre auch mal ein interessantes Entwicklerforum wenn sich unsere Anwälte hier austauschen würden ;-)

mquadrat 2. Jul 2015 11:42

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet.

Nö, muss nicht. Die Umkehrung ergibt sich ja aus dem Sprachgebrauch des Worts Gutschrift. Wenn Korrektur drüber steht, dann würde ich negativ ausweisen.

Und zur Frage was drauf stehen muss/kann/darf/soll: Auf einer umsatzsteuerlichen Gutschrift (Rechnung, die vom Leistungsempfänger geschrieben wird [auch als Gutschriftsverfahren bekannt]) MUSS das Wort Gutschrift stehen. Auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur / Storno) KANN das Wort Gutschrift stehen. Die Verwirrung kommt oft daher, dass die FAs immer noch EMPFEHLEN eine Rechnungskorrektur nicht als Gutschrift zu betiteln, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Eine Pflicht ist daraus aber nicht abzuleiten.

bernau 2. Jul 2015 11:45

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
[QUOTE=Lemmy;1307462]
Zitat:

Zitat von frankyboy1974 (Beitrag 1307460)
stimmt auch wieder.. also muss ich jetzt ne Rechnung an mm1256 schreiben .....

Dann aber die Rechnungsnummer nicht vergessen. :lol: :lol:

rapante 2. Jul 2015 12:38

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich suche hier keine steuerliche Beratung, sondern lediglich eine konkrete Quellenangabe für die häufig auftauchende Behauptung, dass auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur) der Betrag negativ ausgewiesen werden muss, wenn der Beleg die Bezeichnung Gutschrift besitzt.

Fragt man 3 Steuerberater, bekommt man u.U. 3 verschiedene Antworten.

Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!

mm1256 2. Jul 2015 12:59

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307467)
Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!

Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei. In diesem Falle, korrigiere mich bitte! BTW teilweise sind die Links bzw. die Beiträge schon über ein Jahr alt, und alles was vor April 2014 geschrieben wurde, ist sowieso nicht aktuell.

Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist. :)

bernau 2. Jul 2015 13:14

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307472)
Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei.

Zitat:

Zitat von mm1256
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Dann frage ich mich, wiso bei deiner Behauptung keine Quellenangabe dabei ist.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:46 Uhr.
Seite 1 von 4  1 23     Letzte »    

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz