Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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Dejan Vu 3. Jul 2015 07:05

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich habe übrigens eine eigene Meinung und kann sowohl zu juristischen als auch zu steuerrechtlichen Dingen meinen Senf dazugeben, ohne mich strafbar zu machen. Wieso sollte für juristische Belange verboten sein, was z.B. bezüglich Hopfenzugabe zur Bierbrauerei erlaubt ist?

Insofern sind alle Hinweise, das man kein Jurist sei, ganz nett, aber selbst wenn man einer wäre, und/oder Quellenangaben zum Erbrechen liefern würde, wäre jegliche Aussage hier nicht mehr als eine persönliche unverbindliche Meinung.

Zitat:

Die Folgen ...können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema ... mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte.
Das gilt für alle Tipps, die direkt oder indirekt zum Leben gehören. Wie z.B. Ausbildung, Karriere, welche Datenbank, welche Architektur, welche Programmiersprache etc. verwendet werden soll usw.

Wieso meint man, das man das nur in juristischen Fragen machen soll? :gruebel:

mm1256 3. Jul 2015 09:39

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
@Dejan Vu: Dein Vergleich hinkt an mehreren Stellen.

Ausbildung: Deine private Entscheidung
Karriere: ebenfalls
Datenbank: Eine Datenbank auszuwechseln ist heutzutage ein Kinderspiel, die richtige Architektur vorausgesetzt

Aber wenn dich deine Kunden verklagen, weil deine Software Mist baut, weil du die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllst, dann ist das eine ganz andere Liga. Dann kann die GMBH-Einlage oder dein Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht sein. Du müsstest das doch eigentlich wissen.

Daniel 3. Jul 2015 09:46

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Das Nebenthema führt Ihr bitte per PN weiter.
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.

bernau 3. Jul 2015 10:21

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.

Folgende Aussage:
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.
  • Korrekt wäre z.B. Stornorechnung
  • Jede Stornorechnung muss eine eigene Rechnungsnummer haben.
  • Auf der Stornorechnung muss die Rechnungsnummer der zu stornierenden Rechnung als Verweis stehen.
  • Der Betrag kann negativ oder positiv angegeben werden.

Das ist Stand jetzt. Also Tagesaktuell und kann sich zu jedem Zeitpunkt wieder ändern. :)

Daniel 3. Jul 2015 10:27

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Danke.
Und gut zu wissen, dass meine Rechnungs-Software dies offenbar automatisch korrekt behandelt, denn alle o.g. Punkte werden umgesetzt.

mquadrat 4. Jul 2015 14:31

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1307553)
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.

Und über genau den Punkt haben wir uns ja die letzten Tage den Kopf hier heiß diskutiert. Unser StB ist da anderer Meinung.

bernau 4. Jul 2015 18:04

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mquadrat (Beitrag 1307651)
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1307553)
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.

Und über genau den Punkt haben wir uns ja die letzten Tage den Kopf hier heiß diskutiert. Unser StB ist da anderer Meinung.

Ich weis. Ich war bis dahin ja auch deiner Meinung.

Deshalb sollte jeder seinen eigenen Steuerberater fragen um auf der gaaaaanz sicheren Seite zu sein und um ggf. jemanden zu haben, den er verantwortlich machen kann. :!:

mm1256 4. Jul 2015 19:20

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
#26 und #27, zwei User, zwei Steuerberater, zwei Meinungen. Ach tut das gut, vielleicht glaubt ihr mir ja jetzt langsam. Als SW-Entwickler sitzt du in diesem Metier fast permanent zwischen zwei Stühlen. Es sei den, man ist Jurist UND Steuerfachmann zugleich. Und dazu noch das Gehalt des Programmierers, so viel Gage kannst du nicht mal bei dieser Hitze versaufen. Aber wieder im Ernst, denkt mal über die von mir in #20 zitierte Flexibilität nach, dann seid ihr vielleicht auch auf der sicheren Seite 8-)

PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance.

sh17 4. Jul 2015 20:06

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich seh das Problem nicht, wollen die Kunden etwa Gutschrift drauf schreiben? Schreibt Stornorechnung drauf und fertig. Oder lasst es den Anwender selbst entscheiden.

Sir Rufo 4. Jul 2015 22:37

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307673)
PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance.

Genau aus diesem Grunde sind viele Unternehmen mit einem Steuerberater auf dem Holzweg, weil die einen Wirtschaftsprüfer benötigen würden, denn nur der ist u.a. auch wirklich komplett mit im Boot wenn mal etwas schief läuft.

Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben, was auf so einem gearteten Beleg stehen soll. Da kann man auch gleichzeitig die fortlaufenden Rechnungsnummern ansprechen und den Antrag für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen stellen.


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