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rapante 2. Jul 2015 09:32

Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,
ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen...

In diesem Thread kam das Thema Gutschrift vs. Rechnungskorrektur/Storno-Rechnung auf. Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind, aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet (z.B. hier im 4. Absatz). Leider
konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.

mm1256 2. Jul 2015 11:08

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,

keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.

Von meiner Seite nur ein paar Bemerkungen.
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Klar ist, dass beide Fälle voneinander abzugrenzen sind...

und dann widersprichst du dir selber

Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
...aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Leider konnte ich keine offizielle Quelle finden, die das bestätigt.

Ich habe einige Newsletter im Abo, und das würde ich dir auch empfehlen. Die wichtigsten Quellen sind meiner Meinung nach das Bundesfinanzministerium sowie das Finanzministerium deines Bundeslandes.

Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B.

http://www.elektronische-steuerpruefung.de

Lemmy 2. Jul 2015 11:21

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.


Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
...aber auch, dass die Bezeichnung "Gutschrift" für eine Storno-Rechnung(kaufmännische Gutschrift) zulässig ist.

Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

aber aber... das hatten wir doch schon zur genüge :-)

http://erfolgreich-wirtschaften.de/f...flichtangaben/


Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Ich habe einige Newsletter im Abo, und das würde ich dir auch empfehlen. Die wichtigsten Quellen sind meiner Meinung nach das Bundesfinanzministerium sowie das Finanzministerium deines Bundeslandes.

Zusätzliche Lektüre ist auch praktisch z.B.

http://www.elektronische-steuerpruefung.de

Danke für die Tipps...

frankyboy1974 2. Jul 2015 11:32

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,

ein solcher Hinweiss

Zitat:

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.
würde dann aber eine juristische Beratung darstellen und somit wäre dies auch nicht zulässig, es sei denn du bist Jurist.

Also ich kann nicht sagen, ob die Beträge negativ ausgegeben werden müssen, ich tuen dies aber immer so.

mfg

frank

Lemmy 2. Jul 2015 11:36

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von frankyboy1974 (Beitrag 1307460)
Hallo,

ein solcher Hinweiss

Zitat:

dazu kommt noch, dass das evtl. unter Steuerberatung fallen kann, was aber "geschützt" ist und zu netten Abmahnungen führen kann. Steuerberatung = Steuerberater.
würde dann aber eine juristische Beratung darstellen und somit wäre dies auch nicht zulässig, es sei denn du bist Jurist.

stimmt auch wieder.. also muss ich jetzt ne Rechnung an mm1256 schreiben in der Hoffnung dass er mein Jura-Abschlusszeugnis nicht sehen will oder in Zukunft einfach die KLappe halten und alles über meinen Anwalt machen ;-) Wobei das wäre auch mal ein interessantes Entwicklerforum wenn sich unsere Anwälte hier austauschen würden ;-)

mquadrat 2. Jul 2015 11:42

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307442)
Die Frage die sich mir stellt: Müssen die Beträge auf einer Storno-Rechnung negativ ausgewiesen werden, wenn sie die Bezeichnung "Gutschrift" trägt? An einigen Stellen im Netz wird das zumindest behauptet.

Nö, muss nicht. Die Umkehrung ergibt sich ja aus dem Sprachgebrauch des Worts Gutschrift. Wenn Korrektur drüber steht, dann würde ich negativ ausweisen.

Und zur Frage was drauf stehen muss/kann/darf/soll: Auf einer umsatzsteuerlichen Gutschrift (Rechnung, die vom Leistungsempfänger geschrieben wird [auch als Gutschriftsverfahren bekannt]) MUSS das Wort Gutschrift stehen. Auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur / Storno) KANN das Wort Gutschrift stehen. Die Verwirrung kommt oft daher, dass die FAs immer noch EMPFEHLEN eine Rechnungskorrektur nicht als Gutschrift zu betiteln, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Eine Pflicht ist daraus aber nicht abzuleiten.

bernau 2. Jul 2015 11:45

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
[QUOTE=Lemmy;1307462]
Zitat:

Zitat von frankyboy1974 (Beitrag 1307460)
stimmt auch wieder.. also muss ich jetzt ne Rechnung an mm1256 schreiben .....

Dann aber die Rechnungsnummer nicht vergessen. :lol: :lol:

rapante 2. Jul 2015 12:38

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich suche hier keine steuerliche Beratung, sondern lediglich eine konkrete Quellenangabe für die häufig auftauchende Behauptung, dass auf einer kaufmännischen Gutschrift (Rechnungskorrektur) der Betrag negativ ausgewiesen werden muss, wenn der Beleg die Bezeichnung Gutschrift besitzt.

Fragt man 3 Steuerberater, bekommt man u.U. 3 verschiedene Antworten.

Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307455)
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!

mm1256 2. Jul 2015 12:59

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307467)
Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!

Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei. In diesem Falle, korrigiere mich bitte! BTW teilweise sind die Links bzw. die Beiträge schon über ein Jahr alt, und alles was vor April 2014 geschrieben wurde, ist sowieso nicht aktuell.

Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist. :)

bernau 2. Jul 2015 13:14

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307472)
Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei.

Zitat:

Zitat von mm1256
Definitiv falsch: Die Bezeichnung Gutschrift für die Stornierung oder Korrektur ist nicht zulässig.

Dann frage ich mich, wiso bei deiner Behauptung keine Quellenangabe dabei ist.

mquadrat 2. Jul 2015 13:20

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307472)
Zitat:

Zitat von rapante (Beitrag 1307467)
Es ist sehr verwunderlich, wie vehement du Dinge behauptest, obwohl dir schon mehrfach (mit Quellenangabe) dargelegt wurde, das deine Behauptung nicht stimmt. Vielleicht solltest du noch ein paar andere Newsletter abonnieren - oder zumindest die richtigen.
Danke!

Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei. In diesem Falle, korrigiere mich bitte! BTW teilweise sind die Links bzw. die Beiträge schon über ein Jahr alt, und alles was vor April 2014 geschrieben wurde, ist sowieso nicht aktuell.

Irgendwelche Internetseiten von Steuerberatern oder sonstigen Gesellschaften/Verbänden usw. sind nicht rechtsverbindlich, und das ist es, worauf es letztendlich ankommt. Aber, ich halte jetzt mal dazu meine Klappe weil ich niemandem beweisen muss, was richtig und was nicht richtig ist. :)

Bitteschön.

http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1

Seite 3...

Ist von 2013. Sofern du also keine neuere Quelle hat, die das wieder negiert wäre das also geklärt.

Und wenn man sich den Paragraphen selber anschaut:

https://dejure.org/gesetze/UStG/14.html

Dann ist da nur die Rede, dass bei Verwendung des Gutschriftsverfahrens (Rechungslegung durch Leistungsempfänger) "Gutschrift" drauf stehen muss. Davon, dass es auf einer Korrektur nicht draufstehen darf, steht da nix.

rapante 2. Jul 2015 13:38

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307472)
Nun, dazu kann ich nur sagen: Wenn ich nicht eine dieser von dir zitierten Quellen übersehen habe, dann ist bei diesen Quellen keine einzige offizielle Quelle (Gesetzestext des Bundesministeriums der Finanzen) dabei.

Mein Post von Montag im Ursprungsthread:

http://www.delphipraxis.net/1307025-post40.html

mm1256 2. Jul 2015 13:58

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Hallo,

ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, aber "richtig" lesen sollte man schon, vor allem an der richtigen Stelle (also dem richtigen Paragrafen) und nicht irgendwelche Texte aus dem Zusammenhang reissen. Dem TE geht es darum, wen ER als Leistungserbringer an einen Leistungsempfänger eine Rechnung/Gutschrift/Stornorechnung oder was auch immer erstellt.

Zitat:

2. Rechnungsangabe „Gutschrift“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG)
Die Pflichtangaben in der Rechnung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG sind um die Rechnungsangabe
„Gutschrift“ erweitert worden (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a
MwStSystRL umsetzt).
Vereinbaren die am Leistungsaustausch Beteiligten, dass der Leistungsempfänger über den
Umsatz abrechnet (Gutschrift, § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), muss die Rechnung die Angabe
„Gutschrift“ enthalten.
Dieser Paragraf zitiert einen ganz andereren Fall: Hier rechnet der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistungserbringer ab.

Daniel 2. Jul 2015 14:08

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Möglicherweise ist so eine Frage in einem Forum für Software-Entwicklung auch nur bedingt gut aufgehoben.
Ich würde den Herren ja ein Bier spendieren, aber bei der Hitze hat das ja manchmal ungeahnte folgen. :drunken:

mm1256 2. Jul 2015 14:13

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
@Daniel: Absolut richtig :thumb: ....und was hab ich in #2 schon geschrieben (vorausahnend wie dieser Thread enden wird)

Zitat:

Hallo,

keine gute Idee, die Antwort auf deine Frage hier zu suchen. Für externe Beratung ist dein Steuerberater die beste Anlaufstelle. Wenn der nichts taugt, dann such dir einen Neuen. Ansonsten musst du dich selber schlau machen, weil du vermutlich letztendlich auch derjenige bist, der die Verantwortung übernehmen wird bzw. muss.

bernau 2. Jul 2015 14:54

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1307482)
Möglicherweise ist so eine Frage in einem Forum für Software-Entwicklung auch nur bedingt gut aufgehoben.

Warum? Ist doch in "Klatsch und Tratsch"? Stört doch sonst keinen. Ich finde solche Threads interessant.

rapante 2. Jul 2015 15:03

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
@bernau: Absolut richtig :thumb: ... und vielleicht stolpert hier ja auch zufällig einer vorbei der die Frage auf meine Antwort weiß :lol:

@Daniel
Ich würde ein Bier von dir nicht ablehnen - mich damit in die Sonne setzen und wäre dann auch ganz zahm :angel2:

bernau 2. Jul 2015 15:10

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1307482)
Ich würde den Herren ja ein Bier spendieren, aber bei der Hitze hat das ja manchmal ungeahnte folgen. :drunken:

Das kannst du an den Delphi-Tagen nachholen. Dann ist es auch kühler ;-)

mquadrat 2. Jul 2015 15:12

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Also ich würde ein Bier nehmen. Auf der anderen Seite wohne ich zwei Minuten vom Weinfest weg :-) Wer möchte ist herzlich eingeladen vorbeizukommen.

@mm1256: Schrieb ich doch, dass das die Vorgabe für die umsatzsteuerliche Gutschrift ist. Die Frage, ob eine kaufmännische Gutschrift (korrektur/Storno) automatisch zur umsatzsteurlichen wird, wenn der Begriff Gutschrift verwendet wird, wird im verlinkten Schreiben verneint. Damit darf ich dann auch Gutschrift auf die Korrektur schreiben, ohne dass es eine Folge hat. Oder habe ich jetzt deinen Einwand nicht verstanden? Direkt steht das nirgendwo, aber es lässt sich aus den anderen Infos schließen.

mm1256 2. Jul 2015 16:49

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
@mquadrat gerade die Frage, ob ein §14c angewendet werden kann ist - übrigens auch aus Sicht meines Steuerberaters - nicht hinreichend geklärt, wenn der Begriff "Gutschrift" bei einer kaufmännischen Gutschrift verwendet wird.

@all: Das große Problem dabei ist, dass man bei den Gesetzestexten sehr weitreichende Querverbindungen zu anderen Gesetzen beachten muss. Durch den entstehenden Interpretationsspielraum bleiben selbst für Fachleute (Steuerberater) manchmal Zweifel, wie denn nun ein Gesetz umgesetzt werden soll bzw. muss. Das BMF versucht dann diese Ungereimtheiten durch Rundschreiben an die OFD's aufzuklären. Einige vorangegangene Links beziehen sich dann auf diese Rundschreiben. Bis die Empfänger den Inhalt in die Praxis umsetzen (OFD's, Betriebsprüfer) vergeht wieder Zeit, in der sich auch schon wieder Neuerungen/Änderungen oder neue Interpretationen ergeben können. Hinzu kommen dann noch die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern.

Somit ist es nur eine logische Schlussfolgerung, dass die Betriebsprüfer (die ja bei den Ländern angestellt sind) zwangsläufig einem gewissen Handlungsspielraum unterliegen. Und genau das ist das ursächliche Problem für unsere Anwender/Kunden. Woraus sich aber wiederum die Verantwortung des Herstellers ableitet, seine Software so zu gestalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die grundlegende Frage (und auch das Problem des TE) ist dann, welche Informationen im WEB sind noch aktuell. Selbst so einfache Fragen wie Plus- oder Minus-Beträge ist schwierig.

Die Folgen fehlerhafter bzw. unvollständiger Belege können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema auch in einem öffentlich zugänglichen Klatsch-und-Tratsch-Thread mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte. Aus diesem Grund halte ich mich auch mit Links zum Thema (worüber ich weiter vorne kritisiert worden bin) weitgehend zurück.

Worüber aber man vorzüglich und ohne weitreichende Folgen diskutieren kann, ist die Frage, wie wir Entwickler die Gesetze in der Software umsetzen? Ich habe das Thema Stornierung beispielsweise so gelöst:

1. Kompletter Storno einer Rechnung: Hierzu wird ein einfacher Stornobeleg mit allen Angaben des zu stornierenden Beleges erstellt. Auch, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde wird angegeben, Stichwort Ust nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten. Die Bezeichnung dieses Stornobeleges habe ich durch den Anwender frei definierbar gemacht. Er kann die Bezeichnung des Beleges frei wählen: Storno-Rechnung, Rechnungs-Stornierung...oder was auch immer. In Bezug auf das Thema dieses Threads: Der Benutzer kann einstellen, ob die Beträge positiv oder negativ ausgewiesen werden. Das ist letztendlich nur eine einfache Formularangelegenheit. Intern arbeite ich immer mit "minus".

2. Teilweiser Storno einer Rechnung: Erforderlich, wenn ein Kunde eine Rechnung teilweise reklamiert. Vorgehensweise wie unter 1) jedoch zusätzlich unter Angabe der zu stornierenden Leistungen/Lieferungen. Anmerkung: Ganz besonders in diesem Fall ist die Verwendung des Begriffes "Gutschrift" sehr umstritten bzw. fragwürdig.

Prinzipiell läuft es also darauf hinaus, dass ich dem Anwender sehr viele Freiheiten und Einstellmöglichkeiten lasse. Somit kann er die Vorgaben seines Steuerberaters flexibel umsetzen, und ich habe einen Großteil der Verantwortung auf den Anwender übertragen. Meine Betriebs-Haftpflicht ist begeistert und ich hab Ruhe. Auch wenn mich mal wieder ein Steuerberater eines Kunden nervt, oder ein Kunde einen Betriebsprüfer im Haus hat. :thumb:

Ach ja das Bier: Das genehmige ich mir jetzt. Feierabend....

Dejan Vu 3. Jul 2015 07:05

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich habe übrigens eine eigene Meinung und kann sowohl zu juristischen als auch zu steuerrechtlichen Dingen meinen Senf dazugeben, ohne mich strafbar zu machen. Wieso sollte für juristische Belange verboten sein, was z.B. bezüglich Hopfenzugabe zur Bierbrauerei erlaubt ist?

Insofern sind alle Hinweise, das man kein Jurist sei, ganz nett, aber selbst wenn man einer wäre, und/oder Quellenangaben zum Erbrechen liefern würde, wäre jegliche Aussage hier nicht mehr als eine persönliche unverbindliche Meinung.

Zitat:

Die Folgen ...können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema ... mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte.
Das gilt für alle Tipps, die direkt oder indirekt zum Leben gehören. Wie z.B. Ausbildung, Karriere, welche Datenbank, welche Architektur, welche Programmiersprache etc. verwendet werden soll usw.

Wieso meint man, das man das nur in juristischen Fragen machen soll? :gruebel:

mm1256 3. Jul 2015 09:39

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
@Dejan Vu: Dein Vergleich hinkt an mehreren Stellen.

Ausbildung: Deine private Entscheidung
Karriere: ebenfalls
Datenbank: Eine Datenbank auszuwechseln ist heutzutage ein Kinderspiel, die richtige Architektur vorausgesetzt

Aber wenn dich deine Kunden verklagen, weil deine Software Mist baut, weil du die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllst, dann ist das eine ganz andere Liga. Dann kann die GMBH-Einlage oder dein Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht sein. Du müsstest das doch eigentlich wissen.

Daniel 3. Jul 2015 09:46

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Das Nebenthema führt Ihr bitte per PN weiter.
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.

bernau 3. Jul 2015 10:21

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.

Folgende Aussage:
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.
  • Korrekt wäre z.B. Stornorechnung
  • Jede Stornorechnung muss eine eigene Rechnungsnummer haben.
  • Auf der Stornorechnung muss die Rechnungsnummer der zu stornierenden Rechnung als Verweis stehen.
  • Der Betrag kann negativ oder positiv angegeben werden.

Das ist Stand jetzt. Also Tagesaktuell und kann sich zu jedem Zeitpunkt wieder ändern. :)

Daniel 3. Jul 2015 10:27

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Danke.
Und gut zu wissen, dass meine Rechnungs-Software dies offenbar automatisch korrekt behandelt, denn alle o.g. Punkte werden umgesetzt.

mquadrat 4. Jul 2015 14:31

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1307553)
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.

Und über genau den Punkt haben wir uns ja die letzten Tage den Kopf hier heiß diskutiert. Unser StB ist da anderer Meinung.

bernau 4. Jul 2015 18:04

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mquadrat (Beitrag 1307651)
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1307553)
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
  • Das Wort Gutschrift darf für eine Stornierung nicht verwendet werden.

Und über genau den Punkt haben wir uns ja die letzten Tage den Kopf hier heiß diskutiert. Unser StB ist da anderer Meinung.

Ich weis. Ich war bis dahin ja auch deiner Meinung.

Deshalb sollte jeder seinen eigenen Steuerberater fragen um auf der gaaaaanz sicheren Seite zu sein und um ggf. jemanden zu haben, den er verantwortlich machen kann. :!:

mm1256 4. Jul 2015 19:20

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
#26 und #27, zwei User, zwei Steuerberater, zwei Meinungen. Ach tut das gut, vielleicht glaubt ihr mir ja jetzt langsam. Als SW-Entwickler sitzt du in diesem Metier fast permanent zwischen zwei Stühlen. Es sei den, man ist Jurist UND Steuerfachmann zugleich. Und dazu noch das Gehalt des Programmierers, so viel Gage kannst du nicht mal bei dieser Hitze versaufen. Aber wieder im Ernst, denkt mal über die von mir in #20 zitierte Flexibilität nach, dann seid ihr vielleicht auch auf der sicheren Seite 8-)

PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance.

sh17 4. Jul 2015 20:06

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Ich seh das Problem nicht, wollen die Kunden etwa Gutschrift drauf schreiben? Schreibt Stornorechnung drauf und fertig. Oder lasst es den Anwender selbst entscheiden.

Sir Rufo 4. Jul 2015 22:37

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1307673)
PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance.

Genau aus diesem Grunde sind viele Unternehmen mit einem Steuerberater auf dem Holzweg, weil die einen Wirtschaftsprüfer benötigen würden, denn nur der ist u.a. auch wirklich komplett mit im Boot wenn mal etwas schief läuft.

Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben, was auf so einem gearteten Beleg stehen soll. Da kann man auch gleichzeitig die fortlaufenden Rechnungsnummern ansprechen und den Antrag für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen stellen.

p80286 5. Jul 2015 00:45

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1307691)
Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben, was auf so einem gearteten Beleg stehen soll. Da kann man auch gleichzeitig die fortlaufenden Rechnungsnummern ansprechen und den Antrag für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen stellen.

Einen Fachmann fragen?
...
Könnte vielleicht nicht sooo schlecht sein!

Gruß
K-H

mm1256 5. Jul 2015 08:20

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Zitat:

Zitat von Sir Rufo (Beitrag 1307691)
Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben.....

YUPP. Aber, beim "normalen" Sachbearbeiter wird man eine derartige "schriftliche" Auskunft wahrscheinlich niemals bekommen. Auskunft ja, aber nicht schriftlich. :stupid: Das zumindest meine Erfahrung. Ich denke/befürchte, dass das bei anderen Finanzämtern ebenso ist. Darum hab ich mich mal vor Jahren (war schon in den 90-er'n) an den Ausbilder gewandt, und das funktioniert besser. Denn, wir haben das Glück, dass unser Finanzamt Lehrlinge ausbildet. Die Ausbilder sind von Natur aus schon dazu verpflichtet, ihren AZUBI's immer die aktuelle Sachlage zu vermitteln. Folglich wissen die in der Regel auch, was Sache ist. Jedenfalls ist deren Wissen in solchen Sachfragen umfangreicher und aktueller als das vieler Steuerberater. :thumb:

Dummerweise ist der Ausbilder vor etwa 1 1/2 Jahren in Rente gegangen, und darum ist mein "heißer Draht" momentan kalt. Den muss ich erst wieder neu aufbauen.

mschaefer 5. Jul 2015 09:57

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
 
Moin,

wenn man einen korrekten Buchungssatz in einem Kontenrahmen sucht ist das imho noch keine Steuerberatung.
Aber wer dazu eine Auskunft gibt sollte trotzdem wissen was er tut, wenn in einem Forum ,dann ist man besser aufgehoben bei Rechnungswesenforum.
Ein geprüfter Bilanzbuchhalter kann wahrscheinlich auch helfen.

Grüße in die Runde

Martin Schaefer


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