Delphi-PRAXiS
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Perlsau 30. Okt 2015 14:09

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320207)
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?

Dazu würde deine Tochter eine Steuernummer benötigen, und das wiederum würde eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.

MrSpock 30. Okt 2015 14:21

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Dann schreibe ich ihr eine Gutschrift ohne Mehrwertsteuer.

mm1256 30. Okt 2015 14:37

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320221)
Dann schreibe ich ihr eine Gutschrift ohne Mehrwertsteuer.

:thumb: Mehrwertsteuer ausweisen geht sowieso nicht bzw. würde das FA bei der nächsten Betriebsprüfung anmeckern

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1320217)
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320207)
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?

Dazu würde deine Tochter eine Steuernummer benötigen, und das wiederum würde eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.

Eine Steuernummer (bzw. die eindeutige Steuer-ID) hat jeder Steuerzahler. Die ist unabhängig von einer Gewerbeanmeldung. Was du meinst ist ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbebetrieb, bei dem bei einer Gutschrift die Steuernummer angegeben werden muss.

Luckie 30. Okt 2015 20:17

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ja. Sie kann dir eine Rechnung ausstellen. Mache ich an der Schule auch nicht anders. Sie sollte sich nur informieren, wie eine Rechnung auszusehen hat, fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer usw. Und ohne Gewerbe kann sie natürlich keinen Mehrwertsteuer ausschreiben.

Aber wenn es deine Tochter ist. Warum so kompliziert? Gib ihr das Geld doch einfach. Oder müssen sich Eltern vor dem Finanzamt rechtfertigen, wenn sie ihren Kinder 500 Euro in die Hand drücken?

Bernhard Geyer 30. Okt 2015 20:32

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1320254)
Aber wenn es deine Tochter ist. Warum so kompliziert? Gib ihr das Geld doch einfach. Oder müssen sich Eltern vor dem Finanzamt rechtfertigen, wenn sie ihren Kinder 500 Euro in die Hand drücken?

"Auf die Hand geben" kann man aber nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

Luckie 30. Okt 2015 23:43

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ähm. Wir sind hier Ü18? :mrgreen: Die Zeugung war eine Beteriebsausgabe.

Perlsau 30. Okt 2015 23:51

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1320256)
Ähm. Wir sind hier Ü18? :mrgreen: Die Zeugung war eine Beteriebsausgabe.

Genau :thumb: Da hat's nix auf die Hand gegeben, sonst wär's ja keine Zeugung geworden :mrgreen:

p80286 31. Okt 2015 09:06

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Es geht doch nicht um Vater und Tochter, das ist hier doch Zufall, sondern um eine Ausgabe für eine erbrachte betriebliche Leistung. Oder handelt es sich um einen Fußballklub? Da soll es ja schon immer schwarze Kassen gegeben haben.

Gruß
K-H


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