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MrSpock 30. Okt 2015 10:53

Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Hallo,

auch wenn ich jetzt keine steuerrechtlich abgesicherte Antwort erwarte habe ich einmal eine Frage.

Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und darüber einen Auftrag bekommen habe und bei der Abarbeitung Teile des Auftrags von einer jungen Studentin habe erledigen lassen, wie kann / muss ich das abrechnen. Ich möchte der Studentin (insbesondere weil es meine Tochter ist :wink:) gerne etwas von dem Geld für diesen Auftrag abgeben (sonst hätte ich sie auch nicht überreden können, mir zu helfen). Am saubersten wäre es, wenn sie mir eine Rechnung schreibt, die ich dann bezahle. Kann sie mir ohne dass sie ein Gewerbe angemeldet hat, eine Rechnung schreiben? Übrigens reden wir hier von etwa 400-500 Euro, also nicht von einem "Vermögen".

fillibuster 30. Okt 2015 11:01

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Hallo,

du könntest Sie bei dir als MiniJobberin anmelden. Infos hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_...041AA9A790DDCC. Für einen einmalige Sache darf Sie auch eine Rechnung als Privatperson schreiben (ohne Gewerbeanmeldung) - da gibt es aber Höchstgrenzen. Wende dich am Besten ans FA oder deinen Steuerberater.

Viele Grüße ...

p80286 30. Okt 2015 11:25

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Deine Tochter ist einer Deiner Lieferanten, ob sie das richtig abwickelt, ist zunächst einmal nicht Dein Problem.
Soweit ich weiß gibt es so etwas wie Schmalspurgewerbetreibende, die kein Gewerbe anmelden müßen. Nur muß das erzielte Einkommen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Versuch mal in dieser Richtig ein paar Infos zu bekommen, ich bin mir überhaupt nicht sicher ob das noch so stimmt oder ob ich mich da irre.

Gruß
K-H

mkinzler 30. Okt 2015 11:30

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ich denke auch, dass man dies am Besten als Minijob abrechnen sollte. Das Deine Tochter als Studentin SV versichert ist, dürfte die pauschalierte Versteuerung durch Dich für Euch am Günstigsten sein.

Perlsau 30. Okt 2015 11:36

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
@MrSpock

Hab eben mal meinen Betriebsberater (Diplom-Betriebswirt) angerufen und ihm den Fall geschildert: Wenn deine Tochter das nicht regelmäßig betreibt oder ihre Mitarbeit eine einmalige Angelegenheit bleibt, kann sie ohne weiteres eine Rechnung ausstellen und muß dieses Einkommen auch nicht dem Finanzamt melden. Eine Höchstgrenze für diese einmalige Rechnung gibt es so nicht, vielmehr kommt es darauf an, wieviel sie bei häufigerem Vorkommen eines solchen Falles insgesamt pro Jahr einnimmt. Würde sie das dagegen regelmäßig machen, wäre sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen.

MrSpock 30. Okt 2015 12:10

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Das ist doch schon mal eine gute Info. Ihre Mitarbeit war sicherlich einmalig. Zumindest ist nicht abzusehen, dass sie mich in nächster Zeit noch einmal unterstützt. Sie würde als Studentin aber auch keine Lohnsteuererklärung abgeben, weil sie kein Geld verdient. Sie ist zwar auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, aber hat auch noch nichts.

mm1256 30. Okt 2015 12:22

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Nur daran denken, Rechnung OHNE Mehrwertsteuer :thumb:

Abgesehen davon noch ein Wort zur vorgeschlagenen Minijob-Variante: Damit fährt man bei einmaligen oder sehr seltenen Aushilfen dieser Art am schlechtesten, weil hier noch der (Zeit-)Aufwand für die Meldungen und die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger dazu kommt. Und das ist nicht ganz ohne. Rechnet man den Zeitaufwand hierfür dagegen, hätte man die Arbeit auch gleich selber erledigen können.

EDIT: Da fällt mir beim nochmaligen Lesen ein:
Zitat:

Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Du könntest deiner Tochter demnach auch eine Gutschrift ausstellen. Wäre sogar die elegantere Lösung, weil du wahrscheinlich über eine entsprechende SW verfügst, und somit die Mindestangaben automatisch erfüllt wären, und für deine Buchhaltung ist es auch besser.

MrSpock 30. Okt 2015 12:42

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?

Phoenix 30. Okt 2015 12:47

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ich bin zu Faul das komplett im Detail zu lesen und zusammenzufassen, aber da steht so ziemlich alles wichtige drin: http://www.iww.de/gstb/steuerrecht-a...alismus-f68569

mkinzler 30. Okt 2015 13:05

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Da der Vorgang sowieso USt frei sein wird, ist es eigentlich egal, ob Gutschrift oder Rechnung. Der Hauptvorteil einer Gutschrift ist es, dass der Empfänger selber für die Voraussetzungungen des Vorsteuerabzugs sorgen kann.

Perlsau 30. Okt 2015 14:09

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320207)
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?

Dazu würde deine Tochter eine Steuernummer benötigen, und das wiederum würde eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.

MrSpock 30. Okt 2015 14:21

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Dann schreibe ich ihr eine Gutschrift ohne Mehrwertsteuer.

mm1256 30. Okt 2015 14:37

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320221)
Dann schreibe ich ihr eine Gutschrift ohne Mehrwertsteuer.

:thumb: Mehrwertsteuer ausweisen geht sowieso nicht bzw. würde das FA bei der nächsten Betriebsprüfung anmeckern

Zitat:

Zitat von Perlsau (Beitrag 1320217)
Zitat:

Zitat von MrSpock (Beitrag 1320207)
Die Gutschrift scheint eine interessante Alternative. Wie sieht dazu die Regelung zur MwSt aus?

Dazu würde deine Tochter eine Steuernummer benötigen, und das wiederum würde eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen.

Eine Steuernummer (bzw. die eindeutige Steuer-ID) hat jeder Steuerzahler. Die ist unabhängig von einer Gewerbeanmeldung. Was du meinst ist ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbebetrieb, bei dem bei einer Gutschrift die Steuernummer angegeben werden muss.

Luckie 30. Okt 2015 20:17

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ja. Sie kann dir eine Rechnung ausstellen. Mache ich an der Schule auch nicht anders. Sie sollte sich nur informieren, wie eine Rechnung auszusehen hat, fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer usw. Und ohne Gewerbe kann sie natürlich keinen Mehrwertsteuer ausschreiben.

Aber wenn es deine Tochter ist. Warum so kompliziert? Gib ihr das Geld doch einfach. Oder müssen sich Eltern vor dem Finanzamt rechtfertigen, wenn sie ihren Kinder 500 Euro in die Hand drücken?

Bernhard Geyer 30. Okt 2015 20:32

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1320254)
Aber wenn es deine Tochter ist. Warum so kompliziert? Gib ihr das Geld doch einfach. Oder müssen sich Eltern vor dem Finanzamt rechtfertigen, wenn sie ihren Kinder 500 Euro in die Hand drücken?

"Auf die Hand geben" kann man aber nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

Luckie 30. Okt 2015 23:43

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Ähm. Wir sind hier Ü18? :mrgreen: Die Zeugung war eine Beteriebsausgabe.

Perlsau 30. Okt 2015 23:51

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1320256)
Ähm. Wir sind hier Ü18? :mrgreen: Die Zeugung war eine Beteriebsausgabe.

Genau :thumb: Da hat's nix auf die Hand gegeben, sonst wär's ja keine Zeugung geworden :mrgreen:

p80286 31. Okt 2015 09:06

AW: Einsatz und Bezahlung von Studenten
 
Es geht doch nicht um Vater und Tochter, das ist hier doch Zufall, sondern um eine Ausgabe für eine erbrachte betriebliche Leistung. Oder handelt es sich um einen Fußballklub? Da soll es ja schon immer schwarze Kassen gegeben haben.

Gruß
K-H


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