Delphi-PRAXiS

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Delphi Rechtliche Lage (https://www.delphipraxis.net/18868-rechtliche-lage.html)

Evian 25. Mär 2004 14:51


Rechtliche Lage
 
Ich wollte mal fragen, wie die Rechtliche Lage bei der Delphi 6 PE Version aussieht. Ich meine auf die Verbreitung von Opensourceprojekten bezogen. Zum Beispiel, wenn ich mit der PE Programme schreibe, kann ich sie dann rechtlich gesehen auf eine eigne Website zum download anbieten?! Und gibt es dazu Dokumente von Borland, in denen man so etwas nachlesen könnte?!

MFG

Evian

-homer- 25. Mär 2004 15:05

Re: Rechtliche Lage
 
hi,

soweit ich weiß, kannst du die mit Delphi Personal geschrieben Programme jeder zeit veröffentlichen. Du darfst sie aber nicht verkaufen. Das erst ab Professional...


-homer-

Evian 25. Mär 2004 15:14

Re: Rechtliche Lage
 
Ich würde das schon ganz gerne etwas genauer wissen, denn ich habe ein Programm für meine Arbeitsstelle geschrieben und hätte es ganz gerne wenn die Software auf deren Webseite zum freien download angeboten werden könnte. Nun muss mein Chef debei aber abgesichert sein... zumal es sich dabei zwar nicht um einen finanziellen Gewinn, aber doch womöglich um einen Prestigegewinn handeln könnte.

Ich habe schon wie ein blöder halb googel durch gesucht, aber nichts gefunden.

Meflin 25. Mär 2004 18:51

Re: Rechtliche Lage
 
da sollte eigentlich in der delphi oh was drin stehen!

NicoDE 25. Mär 2004 19:01

Re: Rechtliche Lage
 
Zitat:

Zitat von Evian
Ich habe schon wie ein blöder halb googel durch gesucht, aber nichts gefunden.

$(DELPHI)/licence.txt
Code:
[b]4. LICENSE TERMS FOR THE WORKS YOU CREATE USING BORLAND
DELPHI PERSONAL VERSION 6[/b]
You may not use the Software for any commercial, business,
governmental or institutional purpose of any kind
("Noncommercial Purposes"). Borland grants to you as an
individual, a personal, nonexclusive license to install and
use the Software for the sole purposes of designing,
developing and running, in source and compiled form, the
works which you create for your own personal Noncommercial
Purposes, using the Software ("Works"), subject to the
restrictions in this License Agreement. You may distribute
your Works to others. You may not receive any direct or
indirect compensation for the distribution or use of your
Works.

In the event that you use the Software for any commercial,
business, governmental or institutional purpose, in breach
of this license grant, you hereby agree to purchase at the
then current retail price, the number of licenses of the
then current version of Delphi Professional, equal to the
number of copies of Delphi Personal in your possession. You
agree to reimburse Borland for all attorney's fees, expenses
and court costs incurred by Borland as a result of such
breach.

Nothing in this License Agreement permits you to derive the
source code of files that Borland has provided to you in
compiled form only, or to reproduce, modify, use, or
distribute the source code of such files. You are not, of
course, restricted from distributing source code or compiled
code that is entirely your own (so long as you receive no
direct or indirect compensation for such distribution and
such use of the Software is for personal, Noncommercial
Purposes). Source code which you generate with a Borland
source code generator, such as the Application Wizard, is
considered by Borland to be your code.

Evian 26. Mär 2004 12:04

Re: Rechtliche Lage
 
Ich Danke Dir!!!

Luckie 26. Mär 2004 12:13

Re: Rechtliche Lage
 
PE Programme dürfen auch nicht in einer Firma eingestzt werden, wenn damit Geld verdient wird, Hast du einen HTML Editor geschrieben und eine Firma verwendet diesen, um für Kunden Webseiten zu ertsellen ist das starfbar. Hast du in der Lizenz nicht darufhingewiesen machst du dich strafbar, verwendet es die Firma trotzdem ist die Firma hat die Firma ein Problem. ;)

Evian 26. Mär 2004 15:41

Re: Rechtliche Lage
 
Naja so klar und einfach ist die Lage bei mir leider nicht. Ich arbeite in einem staatlichem Multimediacenter zur Integration von Behinderten. Das heißt, wir bieten Informationen über Techniken und Technologien an, mit denen Behinderte auch die heutigen Medien wie Internet etc. nutzen können. Ich habe ein Programm geschrieben, mit dessen Hilfe man den Mauszeiger (und die restlichen Funktionen der Maus) über eine an den Gameport angeschlossene Hardware steuern kann. Da wir generell eine nicht kommerzielle Organisation sind, also uns durch staatliche Mittel finanzieren, fällt das eigentlich weg. Aber wenn wir meine Software zum freien Download anbieten, weiß ich nun nicht ob ich(wir) mich(uns) damit Strafbar mache(n), denn ein Prestige-Gewinn könnte es schon sein.

czapie 26. Mär 2004 16:40

Re: Rechtliche Lage
 
Ich glaube, dass ist so ein Grenzfall, indem ich es auf eine Anfrage für eine Sonderlizenz bei Borland Deutschland ankommen lassen würde.
Aber in Sachen Lizenzmodellen ist es ein Unterscheid ob du eine Software irgendwie kostenlos anbietest, oder OpenSource!

Czapie.


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