AW: Programm Open Source veröffentlichen - Lizenzfrage u. Durchführbarkeit
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Die vorher genannten Eintragungskosten sind daher in der Praxis nicht zu realisieren. Ich habe für die Eintragung (m)einer Marke vor knapp 6 Jahren mit Anwalt etwas über 1000,- Euronen bezahlt. |
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Sorry, das musste sein :stupid: |
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Bei Namensproblemen bist du mit Anwalt schnell zusätzlich +3000 EUR und mehr los. Es gibt Regeln, und nicht alles wird annerkannt. Dann solltest du am Besten etwas nehmen was völlig hirnverbrannte Buchstabensuppe ist um das zu ersparen. Siehe "Amiando", "Zalando", "Lieferando", Google, Yahoo, etc. Ausserdem könnte dann deine schnöne Namenkreation jemand in USA oder Frankreich anmelden, und schon hst du ein Problem in diesen Ländern. Nicht alles ist so einfach wie man es gerne hätte ... Rollo |
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selbst suchen ist immer gut:
https://www.dpma.de/ das funktioniert für Patente und Muster für Europ. Patente:https://register.epo.org/regviewer und für Marken bzw. Designs: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/home oder falls Du einen groben Überblick benötigst: https://worldwide.espacenet.com/?locale=en_EP Eine weitere Anlaufstelle könnte sein:http://www.wipo.int/pct/de/ Verschaff dir einen Überblick, und dann such dir eine Anwalt für Patent und Markenrecht. (das sind ganz normale Dienstleister) Übrigens prüfen Ämter auch selbst (Prüfungsgebühr), wenn der Anwalt vorher selbst prüft, dient das nur der erhöhten Wahrscheinlichkeit, die entsprechende Eintragung/Erteilung zu bekommen. Gruß K-H |
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Oder ist mit "rechtlich einwandfrei" gemeint, dass z.B. produkthaftungsrechtliche Bestimmungen nicht durch solche Disclaimer ausser Kraft gesetzt werden können? |
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Wenn Du auf Deiner Homepage eine Einführung in die Dateiverwaltungsfunktionen von Delphi publizierst, und darauf hinweist, da man sich den Sourcecode von irgendwo herunterladen kann, Du aber keine Gewährleistung für das korrekte Funktionieren übernimmst, liegt der schwarze Peter bei dem der auf [F9] drückt. Bietest Du eine Binary an, und diese zerschreddert eine Festplatte und das ist nicht offizielle Intention des Programmes, dann dürfte es Dir schwer fallen, ungeschoren davon zu kommen. Bestimmungsgemäße Nutzung ist hier das Stichwort. In Deutschland muß man niemanden darauf hinweisen, daß Pudel nicht in der Microwelle getrocknet werden dürfen. In anderen Ländern wird das durchaus anders gesehen. Und es ist die Frage, wer haftet, der Hersteller oder der Vertreiber. (qualifizierte Auskunft hierzu bitte bei einem Anwalt einholen) Gruß K-H P.S. Bei Verträgen zwischen Vollkaufleuten, kannst Du vereinbaren was Du willst, im Rahmen der guten Sitten, ist auf der anderen Seite "nur" ein Endverbraucher hast Du die entsprechenden Gesetze zu beachten. |
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Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dann zum Beispiel ein Verbraucher Ersatz für den Schaden (eine geschredderte Festplatte) erhalten? |
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Es kommt drauf an, zu welchem Zeitpunkt man das sieht.
Zur Laufzeit waren die Bits des Programms "elektrisch", aber manchmal sind sie auch elektrostatisch, elektromagnetisch, ferromagnetisch, photonisch oder ein "Loch" im Raum, also "Nichts" (in 'ne CD eingebrannt) |
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