Delphi-PRAXiS

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mjustin 14. Dez 2016 15:57

Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Angenommen, ich verdiene meinen Lebensunterhalt als freier Krimiautor, Cartoonzeichner, oder Softwareentwickler. Im Winter reise ich für einige Wochen als Tourist in ein fernes Land mit angenehmen Luft- und Wassertemperaturen wie Südamerika, Afrika, Asien, oder Australien. Und angenommen, ich arbeite während dieses Aufenthalts an meinem Buch, Cartoon, oder Softwareprojekt weiter.

Hat jemand Erfahrungen oder Informationen, ob für diese selbstständige Tätigkeit im aussereuropäischen Ausland in der Regel keine Genehmigung erforderlich ist, und sie einfach toleriert wird?

Manche Länder erteilen Arbeitsvisa, doch diese erfordern einen Arbeitsvertrag, d.h. sie beziehen sich nicht auf selbstständige Arbeit.

Uwe Raabe 14. Dez 2016 16:10

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Ist es nicht völlig egal, wo du diese selbständige Arbeit ausführst? Wichtig ist doch dein Firmensitz (dein Wohnsitz wenn du selbständig bist) von dem du deine Rechnugnen schreibst.

Du könntest natürlich auf die Idee kommen, den Anteil deines Ertrags, den du im Ausland geleistet hast, dem Deutschen Fiskus zu entziehen. In dem Fall müsstest du den Teil aber in dem entsprechenden Land versteuern und dann würde dein beschriebener Fall greifen.

Um die Diskussion mal auszuweiten: Wenn ich per Fernwartung einen Rechner im Ausland steuere, wo entsteht dann die eigentliche Leistung?

Darlo 14. Dez 2016 16:33

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1356147)
Um die Diskussion mal auszuweiten: Wenn ich per Fernwartung einen Rechner im Ausland steuere, wo entsteht dann die eigentliche Leistung?

Ich bin kein Anwalt von daher ist die folgende Aussage nur meine persönliche Meinung....
Die Leistung erfolgt, wenn du den Rechner aus Deutschland fernwartest, in Deutschland. Die Leistung, also Deine Denkleistung und Aktion, hat ja nichts mit der Maschine zu tun, die letztendlich die Befehle ausführt. Wenn ich als Dozent in Österreich einen Kunden in unsere Software einweise, so muss ich hierfür ja auch keine Firma in Österreich gründen, sondern rechne das ganz regulär von Deutschland aus ab.

Neumann 14. Dez 2016 16:51

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Sehe ich auch so. Solange man im Gastland selber kein Geld einnimmt, ist das wohl ok. War auch früher für meine deutsche Firma als Angestellter im nicht-EU Ausland um dort Aufträge abzuarbeiten.

Als Selbständiger habe ich oft monatelang von Kenia aus gearbeitet. Hat dort keinen interessiert und die Kunden haben - Internet und Telefonweiterleitung sei Dank - es selten mitbekommen.

Ob das überall so geht kann ich nicht sagen; in Ländern wie Nordkorea mag es vielleicht anders aussehen.

himitsu 14. Dez 2016 17:02

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Drum gibt auch so viele Briefkastenfirmen.
Dieses Modell hätte leichte Probleme, wenn die Steuern dort gezahlt werden müssten, wo die Arbeit wirklich verrichtet wurde. :zwinker:

hstreicher 15. Dez 2016 06:25

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Es gibt da nur eine richtige Antwort:

vorher im Zielland nachfragen!!

im allg gilt dass wer im Ausland arbeitet eine Arbeitserlaubns braucht und sich bei den entsprechenden Behören anzumleden hat,
ob und ggf wo die Geringfügigkeitsgrenzen liegen, so dass das nicht notwendig ist, kann dir nur das Zielland beantworten

ralfstocker 15. Dez 2016 07:28

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Willst Du arbeiten oder Urlaub machen? Deine Arbeitsmoral ist sehr merkwürdig.

Daniel 15. Dez 2016 07:49

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von ralfstocker (Beitrag 1356190)
Willst Du arbeiten oder Urlaub machen?

Ich habe in der Vergangenheit schon beides wunderbar miteinander kombiniert. Ob man daraus ein "entweder oder" oder ein "sowohl als auch" macht, ist offenbar eine Frage der Einstellung.

Phoenix 15. Dez 2016 08:03

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von hstreicher (Beitrag 1356186)
Es gibt da nur eine richtige Antwort:
vorher im Zielland nachfragen!!

Das ist eine mögliche Lösung, damit weckt man dann aber ggf. auch schlafende Hunde.

Aber grob gesehen bist Du in erster Linie mal deutscher Bürger und damit dem deutschen Bürgerrecht und damit auch dem deutschen Steuerrecht unterworfen. Wenn Du als Tourist in einem anderen Land bist gelten für Dich dort primär erstmal nur das dortige Zivil- und Strafrecht.

Das deutsche Recht sagt: Solange Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist (und das gilt wenn Du mehr als 6 Monate in Deutschland bist und weniger als 6 Monate im Ausland), sind die Einnahmen hier, und Du musst die hier versteuern.

Das Arbeitsrecht in anderen Ländern ist vermutlich ähnlich geregelt, so dass Du - solange Du dort keinen Festwohnsitz hast und nicht länger als 6 Monate im Jahr dort bist - dort auch keine Probleme hast, wenn Du dort Deiner Arbeit nachgehst.

Hast Du eine Berufs-Rechtschutzsversicherung? Die bieten meistens auch kostenlose Rechtsberatungen an.
Ansonsten geh mal zu einem Fachanwalt für internationales Steuerrecht und frag dort mal an. So teuer dürfte dort eine Beratung - für ein konkretes Land - auch nicht sein. Der weiss wo er nachschauen muss und hat das dann sicher recht flott recherchiert.

bernau 15. Dez 2016 08:13

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Wiso so kompliziert.

Er ist als Tourist in dem Land. In seinem Hotelzimmer/Wohnung/Haus wird er programmieren. Ich habe jetzt nicht aus dem Beitrag lesen können, daß er zu einer Firma in's Büro geht und dort 8 Stunden am Tag sitzt.

In seinem Zimmer kann er machen was er will. Wer will dann da klagen? Letztendlich hat er am Ende ein Produkt fertig programmiert, welches er, wenn er wieder in Deutschland ist, verkaufen kann.

Arbeitsvisa wird doch nur benötigt, wenn ich für eine dort ansässige Firma arbeite. (Bauarbeiter, Bäcker, LKW-Fahrer etc.)

bernau 15. Dez 2016 08:17

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1356193)
Zitat:

Zitat von ralfstocker (Beitrag 1356190)
Willst Du arbeiten oder Urlaub machen?

Ich habe in der Vergangenheit schon beides wunderbar miteinander kombiniert. Ob man daraus ein "entweder oder" oder ein "sowohl als auch" macht, ist offenbar eine Frage der Einstellung.

Sehe ich auch so. Unter "Einige Wochen Urlaub" sind bestimmt nicht nur drei Wochen gemeint, sondern 2-3 Monate. Das kann man sich eigentlich nur leisten, wenn man zwischendurch arbeitet. In unserer Branche recht angenehm.

mensch72 15. Dez 2016 09:36

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
ein Notebook dabei zu haben ist heute bei keiner Ein/Ausreise ein Problem (höchstens bei Rückkehr in die EU könnte man gefragt ob für das Gerät innerhalb der EU auch schon einmal MwSt abgeführt wurde)

Was auf dem Notebook drauf ist und was damit gemacht wird, interessiert eigentlich niemand (gehen wir davon aus man hat da wie bisher keine verwerflichen Bilder oder böse Kommunikation mit seltsamen Leuten memacht)

Ich war auch in Australien, unter "Arbeit" verstehen die z.B. wenn man DORT etwas für dort an sässige Leute oder Firmen macht.. BabySitten, malern, Gartenarbeit oder WebSites für dortige Leute&Firmen... selbst wenn man das Geld in D versteuern würde, hätten die da ohne Visa mit includierter Arbeitserlaubnis einen Grund, das man wenn die es drauf anlegen ein Problem DORT hat.

Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.

Programmieren, Bücher schreiben oder RemoteSupport kann man im Prinzip problemlos welt weit, solange sämtliche Geschäftsabrechnung per Post über D geht... und genau da hat man als OneManShow eventuell in D das Problem... wer geschäftlich aktiv ist, brauch hier eine Adresse wo er regelmäßig&zeitnah (heißt aktuell mindestens 1x pro Woche) den Briefkasten leert und "wichtige" Post auch wieder regelmäßig&zeitnah (also wieder binnen einer Woche) beantwortet wird. Sollte es das Finanzamt drauf anlegen, machen die auch mal einen "absoluten" Termin und gebe 14Tage Frist/Zeit für eine rechtlich zwingende Reaktion... oder Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid werden nach 14Tagen ohne Reaktion(Widerspurch/Einspruch) hier in D automatisch rechtsgültig, egal ob der Sachverhalt überhaupt stimmt!... ohne eigenes Büro oder jemanden ein zuverlässiges hier vor Ort würde ich NIE länger wie 4Wochen(=2x14Tage) weg, denn mit dem Risiko der dann möglichen unerwartet schon erreichten Eskalationsstufen nach ZPO hier in D könnte ich nicht ruhig länger Urlaub machen.

Selbständig woanders sein und dort "weiterarbeiten" funktioniert super, solange es niemand HIER IN D merkt. Es soll auch schon Rentner oder Arbeitslose getroffen haben, die "weil länger weg" irgendwelche terminierte Behördenpost nicht beantwortet haben und so erst in den Focus der deutschen Behörden kamen;)


Ich würde für mich bis zu einem halben Jahr Abwesenheit so organisieren, das ich aus D meine Post in Kopie wöchentlich geschickt bekomme und stets genug Geld im Ausland haben, das ich WorstCase binnen einer Woche wieder hier in D sein könnte.

Papaschlumpf73 15. Dez 2016 13:38

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von mensch72 (Beitrag 1356216)
Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.

Nur anders als der Manager, der die Reisekosten für einen Kunden- oder Messebesuch im Ausland abrechnen kann, solltest du deine (Urlaubs-)reise nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

Darlo 15. Dez 2016 13:55

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von Papaschlumpf73 (Beitrag 1356240)
Zitat:

Zitat von mensch72 (Beitrag 1356216)
Arbeiten tun auch Manager, wenn die mal eine Messe oder Kunden/Partner besuchen und dort zuhören, reden oder gar was unterschreiben... stört aber nicht, solange kein Koffer mit Bargeld mit im Spiel ist.

Nur anders als der Manager, der die Reisekosten für einen Kunden- oder Messebesuch im Ausland abrechnen kann, solltest du deine (Urlaubs-)reise nicht als Betriebsausgabe geltend machen.

Kommt drauf an, wenn zum Beispiel Dienstleister besucht werden, kann man in der Tat einen teilbetrieblichen Zweck zugrunde legen und somit Teile auch betrieblich geltend machen.

Luckie 15. Dez 2016 15:02

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Wenn ich am Strand von Hawaii mit meinem Laptop sitzen (Hach, wäre das jetzt schön.) und da was programmiere, was ich dann in Deutschland über eine deutsche Firma verkaufe, ist das kein Problem. (OK, die Hula-Mädchen in ihren Kokusröcken, könnten etwas ablenken. :mrgreen:)

Willst du aber im Urlaub, im Ausland, bei einer dort ansässigen Firma dein Urlaubsgeld aufstocken, dann brauchst du eine Arbeitsgenehmigung für das Land.

Also was hast du jetzt vor?

p80286 15. Dez 2016 15:26

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von mjustin (Beitrag 1356146)
Angenommen, ich verdiene meinen Lebensunterhalt als freier Krimiautor, Cartoonzeichner, oder Softwareentwickler. Im Winter reise ich für einige Wochen als Tourist in ein fernes Land mit angenehmen Luft- und Wassertemperaturen wie Südamerika, Afrika, Asien, oder Australien. Und angenommen, ich arbeite während dieses Aufenthalts an meinem Buch, Cartoon, oder Softwareprojekt weiter.

So So, das nennst Du Arbeit?

das kann doch nur Hobby sein!
hat schon einmal irgend jemand deine Krimis gelesen, geschweige denn verlegt?

Zu flapsig die Antwort, dann nimm sie ernst!
Sowohl da schreiben von Software als auch von Büchern produziert erst einmal nur (Unmengen) Text.
Wenn Du das aus eigenem antrieb machst, ist das Dein Problem/Vergnügen.
Wenn Du aber in Riad, das Konzept für die Verkehrsführung der nächsten Hadsch im Auftrag des Religionsministeriums entwirfst sollte Deine Frage berechtigt sein.

darum:
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1356245)
Also was hast du jetzt vor?

Gruß
K-H

Daniel 15. Dez 2016 15:35

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Die Idee eines Arbeits-Urlaubes scheint manchen von Euch völlig fremd zu sein.

bigg 15. Dez 2016 16:53

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Wenn du Freiberufler oder Selbständiger bist, hast du niemanden Rechenschaft abzulegen (höchstens dem Finanzamt, PKV, GKV, Rentenversicherung und allen anderen die dir das Geld aus der Hosentasche ziehen wollen). Du kannst heutzutage arbeiten wo und wann du willst. Dieses typisch deutsche gradlinge Einheitsbreigedenke solltest du dir nicht anhören (das man dies und jenes nicht darf), viele haben soetwas noch nicht ausprobiert und werden es auch nie machen. Für gewissene Länder benötigt man ein Visum, um sich länger in diesem Land aufzuhalten, dieses kann man dann in der jeweiligen Botschaft beantragen. Wenn du in einem Land deine Dienstleistung anbieten willst musst du dich zwangsläufig etwas belesen. Du willst aber lediglich dein Buch oder deine Software schreiben, ergo brauchst du auch keine Arbeitserlaubnis.

Vorteile der Urlaubs/Arbeitsreise:
- du schaust über den deutschen Tellerand hinaus
- wirst produktiver, aufgrund des Klimas sowie guten Essens
- knüpfst globale Kontake zu anderen Unternehmern vielleicht sogar gleichgesinnten
- bist flexibel und erlebst jeden Tagen neue spannende Dinge, die dir helfen werden dein Produkt zu verbessern

PS: Probier es am besten aus und teile deine Erfahrungen mit uns hier im Forum. Ich würde 4h Vormittags und 4h abends arbeiten und den Tag am Strand genießen. Vergiss nicht ein paar sonnige Bilder für die Nörgler hier zu posten, die in ihrem grauen Alltag kein Tageslicht mehr sehen. :wink:

PSPS: Briefkästen braucht heutzutage kein Mensch mehr und wenn doch beauftragt man einen Dienstleister/Steuerbüro, der deine Post digitalisiert und dir dann zu mailt. Das die Post noch nicht auf dieses Geschäftsmodell gekommen ist...

mm1256 15. Dez 2016 18:43

AW: Als selbstständiger Entwickler arbeiten während kurzer Auslandsreise
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1356251)
Die Idee eines Arbeits-Urlaubes scheint manchen von Euch völlig fremd zu sein.

Na ja, manchen wohl nicht, aber nicht allen. Mir ging es in den 25 Jahren meiner Selbständigkeit so: Ein Urlaub ohne Arbeit, was ist das denn? Aber, Arbeit im Urlaub ist ja nichts negatives, so lange es man nicht so empfindet.

Offensichtlich ist der TE ja auch selbständig :?: und darum "willkommen im Club". Übrigens, um etwas zum Thema bei zu tragen, interessant fand ich den Hinweis, doch keine schlafenden Hunde zu wecken. Das hat was! Manchmal ist es wirklich besser und vernünftiger, weniger zu fragen und anstelle dessen vielmehr das zu unternehmen, was nötig ist. Ach ja, woher kommt dieses Wort mit dem "u" gleich wieder, von...


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