Delphi-PRAXiS
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Orlandot 20. Apr 2017 13:20

Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Hallo,

Ich habe eine Software geschrieben, die ich als Freeware anbiete. Nun ist eine Firma an mich herangetreten und möchte weitere Features hinzufügen, und mich dafür bezahlen.

Da ich nicht regelmäßig als Freelancer arbeite, frage ich mich wie ich das regeln soll, ohne ein Gewerbe anzumelden oder sonstigen größeren bürokratischen Aufwand (z.B. wegen Steuern) zu betreiben.

Außerdem wurde ich gefragt was mein Honorar auf Stundenbasis wäre, was angesichts der obigen Unklarheiten schwer einzuschätzen ist.

Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.

Hätte jemand Tipps wie man mit dieser wahrscheinlich einmaligen Situation am besten umgeht?

nahpets 20. Apr 2017 13:43

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ohne jetzt irgendeine konkrete Ahnung zu haben wäre mein Vorgehen:

'nen Headhunter suchen, der den ganzen Papierkram, das Abrechnen mit dem Kunden ... übernimmt und mich für die Zeit, die ich für die Erledigung der Arbeit benötige, einstellt (mir also einen befristeten Arbeitsvertrag gibt).

Klar, der will dann auch was daran verdienen, dürfte sich aber mit der Abrechnung mit ausländischen Kunden auskennen, ebenso mit angemessenen Stundensätzen und das Gehalt abbrechnen können.

delphirocks 20. Apr 2017 13:50

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Keine Ahnung, wie's in Deutschland ist. In Oesterreich kann man fuer so etwas eine Honorarnote stellen, die dann spaeter bei der Arbeitnehmerveranlangung angegeben und mitversteuert wrid.
Wenn du allerdings aufgrund der Zusatzeinkuenfte in eine hoehere Steuerklasse faellst, kann es sein, dass praktisch nichts uebrigbleibt.

Am besten einfach beim Finanzamt anrufen, die geben da normalerweise Auskunft.

Sherlock 20. Apr 2017 13:51

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ein Headhunter ist Personalvermittler. Es ist mir noch nie untergekommen, das diese Leute selbst jemanden einstellen, schon gar nicht unter den hier geschilderten Vorbedingungen.

Sherlock

Towmuz 20. Apr 2017 13:59

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Gewerbean- und abmeldung ist kein Hexenwerk.
Für den ganzen Bürokratiekot, Steuern usw., gerade wenn dann noch Amis mit dabei sind, da würde ich mal einen Steuerberater fragen (wenn sich das dann noch lohnt).

nahpets 20. Apr 2017 14:01

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
@Sherlock

Doch, mich wollte vor Jahren mal der TÜV vorübergehend haben. Die haben einen Headhunter eingeschaltet und der wollte mir dann für die entsprechende Zeit 'nen Arbeitsvertrag geben.

Der Headhunter war ein größeres Unternehmen, das oft Kunden aus dem eigenen "Personalfundus" bediente oder eben nach Personal suchte und einstellte oder Freiberufler vermittelte (ist ca. 10 Jahre her).

Ein ehemaliger Arbeitgeber von mir hat auch Personal vermittelt, teils Freiberufler, aber auch eigenen Angestellte.
Wenn ein Kunde bestimmte Leute für eine längere Zeit brauchte, die aber nicht selbst einstellen wollte, so haben wir die eingestellt. Die meisten wurden dann nach Ablauf der Zeit beim ursprünglichen Kunden, an andere Kunden weitervermittelt.

Nersgatt 20. Apr 2017 14:26

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Tat kein Hexenwerk, insbesondere wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Allerdings hab ich keine Ahnung, wie das mit Kunden in den USA liefe. Kann man da einfach ne Rechnung schreiben?

Ich würde, wenn es sich denn lohnt, mich mit einem Steuerberater unterhalten. So eine Beratung für ne Stunde ist durchaus bezahlbar und dann hast Du eine gesicherte Aussage von einem Fachmann.

Rollo62 22. Apr 2017 15:57

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ich würde auch einfach mal das Fi anzamt fragen wie sowas gehandhabt wird.
Mehr als Steuern können die nicht wollen.

Gefährlicher wäre wenn dein Arbeitgeber solche Nebentätigkeiten untersagt.

Rollo

Hobbycoder 22. Apr 2017 21:30

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Meines Wissens darf man als Privatperson für einmalige Dienstleistungen auch Rechnungen ausstellen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung ist aber a) dass man auf diesen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, und b) man die Einnahmen aus diesen Rechnungen als Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit in einer Steuererklärung angibt, so dass diese in Einkommenssteuer und Sozialabgaben berücksichtigt werden können. Ob sich das unterm Strich für Dich rechnet, hängt von der Höhe der Zahlung ab.

Ein Gewerbe muss (meines Wissens) nur angemeldet werde, wenn man einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Bei zu geringen und zu unregelmäßigen Einnahmen kann das FA einem nämlich später Scheinselbstständigkeit unterstellen und die durch irgendwelche Ausgaben eingesparte MwST nachträglich berechnen.

Die sicherste Auskunft erteilt dir a) ein Steuerberater (wird nicht so viel kosten) und b) das FA (die machen das sogar Umsonst)

Luckie 22. Apr 2017 23:32

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Die Schule wollte von mir, dass so was:
"Als Privatperson unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Die Versteuerung werde ich in eigener Verantwortung vornehmen."
auf die Rechnung schreibe. Natürlich hab eich dann auch keine MwSt ausgezeichnet.

Und es gibt einen Freibetrag. Wenn man darunter fällt, muss man es nicht angeben. Man braucht also auch kein Gewerbe.


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