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Orlandot 20. Apr 2017 13:20

Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Hallo,

Ich habe eine Software geschrieben, die ich als Freeware anbiete. Nun ist eine Firma an mich herangetreten und möchte weitere Features hinzufügen, und mich dafür bezahlen.

Da ich nicht regelmäßig als Freelancer arbeite, frage ich mich wie ich das regeln soll, ohne ein Gewerbe anzumelden oder sonstigen größeren bürokratischen Aufwand (z.B. wegen Steuern) zu betreiben.

Außerdem wurde ich gefragt was mein Honorar auf Stundenbasis wäre, was angesichts der obigen Unklarheiten schwer einzuschätzen ist.

Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.

Hätte jemand Tipps wie man mit dieser wahrscheinlich einmaligen Situation am besten umgeht?

nahpets 20. Apr 2017 13:43

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ohne jetzt irgendeine konkrete Ahnung zu haben wäre mein Vorgehen:

'nen Headhunter suchen, der den ganzen Papierkram, das Abrechnen mit dem Kunden ... übernimmt und mich für die Zeit, die ich für die Erledigung der Arbeit benötige, einstellt (mir also einen befristeten Arbeitsvertrag gibt).

Klar, der will dann auch was daran verdienen, dürfte sich aber mit der Abrechnung mit ausländischen Kunden auskennen, ebenso mit angemessenen Stundensätzen und das Gehalt abbrechnen können.

delphirocks 20. Apr 2017 13:50

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Keine Ahnung, wie's in Deutschland ist. In Oesterreich kann man fuer so etwas eine Honorarnote stellen, die dann spaeter bei der Arbeitnehmerveranlangung angegeben und mitversteuert wrid.
Wenn du allerdings aufgrund der Zusatzeinkuenfte in eine hoehere Steuerklasse faellst, kann es sein, dass praktisch nichts uebrigbleibt.

Am besten einfach beim Finanzamt anrufen, die geben da normalerweise Auskunft.

Sherlock 20. Apr 2017 13:51

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ein Headhunter ist Personalvermittler. Es ist mir noch nie untergekommen, das diese Leute selbst jemanden einstellen, schon gar nicht unter den hier geschilderten Vorbedingungen.

Sherlock

Towmuz 20. Apr 2017 13:59

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Gewerbean- und abmeldung ist kein Hexenwerk.
Für den ganzen Bürokratiekot, Steuern usw., gerade wenn dann noch Amis mit dabei sind, da würde ich mal einen Steuerberater fragen (wenn sich das dann noch lohnt).

nahpets 20. Apr 2017 14:01

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
@Sherlock

Doch, mich wollte vor Jahren mal der TÜV vorübergehend haben. Die haben einen Headhunter eingeschaltet und der wollte mir dann für die entsprechende Zeit 'nen Arbeitsvertrag geben.

Der Headhunter war ein größeres Unternehmen, das oft Kunden aus dem eigenen "Personalfundus" bediente oder eben nach Personal suchte und einstellte oder Freiberufler vermittelte (ist ca. 10 Jahre her).

Ein ehemaliger Arbeitgeber von mir hat auch Personal vermittelt, teils Freiberufler, aber auch eigenen Angestellte.
Wenn ein Kunde bestimmte Leute für eine längere Zeit brauchte, die aber nicht selbst einstellen wollte, so haben wir die eingestellt. Die meisten wurden dann nach Ablauf der Zeit beim ursprünglichen Kunden, an andere Kunden weitervermittelt.

Nersgatt 20. Apr 2017 14:26

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Tat kein Hexenwerk, insbesondere wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Allerdings hab ich keine Ahnung, wie das mit Kunden in den USA liefe. Kann man da einfach ne Rechnung schreiben?

Ich würde, wenn es sich denn lohnt, mich mit einem Steuerberater unterhalten. So eine Beratung für ne Stunde ist durchaus bezahlbar und dann hast Du eine gesicherte Aussage von einem Fachmann.

Rollo62 22. Apr 2017 15:57

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Ich würde auch einfach mal das Fi anzamt fragen wie sowas gehandhabt wird.
Mehr als Steuern können die nicht wollen.

Gefährlicher wäre wenn dein Arbeitgeber solche Nebentätigkeiten untersagt.

Rollo

Hobbycoder 22. Apr 2017 21:30

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Meines Wissens darf man als Privatperson für einmalige Dienstleistungen auch Rechnungen ausstellen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung ist aber a) dass man auf diesen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, und b) man die Einnahmen aus diesen Rechnungen als Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit in einer Steuererklärung angibt, so dass diese in Einkommenssteuer und Sozialabgaben berücksichtigt werden können. Ob sich das unterm Strich für Dich rechnet, hängt von der Höhe der Zahlung ab.

Ein Gewerbe muss (meines Wissens) nur angemeldet werde, wenn man einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Bei zu geringen und zu unregelmäßigen Einnahmen kann das FA einem nämlich später Scheinselbstständigkeit unterstellen und die durch irgendwelche Ausgaben eingesparte MwST nachträglich berechnen.

Die sicherste Auskunft erteilt dir a) ein Steuerberater (wird nicht so viel kosten) und b) das FA (die machen das sogar Umsonst)

Luckie 22. Apr 2017 23:32

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Die Schule wollte von mir, dass so was:
"Als Privatperson unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Die Versteuerung werde ich in eigener Verantwortung vornehmen."
auf die Rechnung schreibe. Natürlich hab eich dann auch keine MwSt ausgezeichnet.

Und es gibt einen Freibetrag. Wenn man darunter fällt, muss man es nicht angeben. Man braucht also auch kein Gewerbe.

rweinzierl 23. Apr 2017 10:09

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Hallo

Schon mal darüber nachgedacht das ganze über einen 450 Euro Job abzurechnen.


Vorteile für dich: Du bekommst das Geld netto raus. (Komplett Legal, wird dir das Finanzamt auch bestätigen)

Vorteil für die Firma: Die bezahlt nur relativ wenig steuern .

Bürokratischer Aufwand liegt bei der Firma (normalerweise können die das)

mfg

Reinhold

vagtler 23. Apr 2017 11:11

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
@Orlandot: In diesem Thread ist schon so viel Blödsinn geschrieben worden, dass Du unbedingt den schon mehrfach gegebenen Rat befolgen und eine(n) wirklichen Fachmann/-frau befragen solltest.

mensch72 23. Apr 2017 11:14

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
450€ MiniJob..."die Firma die mich anheuern will aus den USA"... das interessiert die dort herzlich wenig;)

Luckie hat es auf den Punkt gebracht:

Dem Kunden einfach eine Abrechnung ohne Steuern oder sonstwas samt Kontonummer schicken und wenn Geld eingeht, das am Jahresende beim FA als sonstige Einkünfte mit angeben. Selbst wenn es mehr aus ~17000€ ala Kleinunternehmerregel sind, ist das kein Problem... wir hatten mal jemanden der uns privat einen Tip für einen wirklich guten Auftrag gegeben hat eine Vermittlungsprovision im mittleren 5stelligem Bereich überwiesen... war für uns als Firma kein Problem und auch für denjenigen am Jahresende kein Problem, auch wenn der da gut Steuer drauf gezahlt hat, aber nix SV.

In den USA ist es noch viel lockerer, da herscht echte Vertragsfreiheit und sowas wie Scheinselbständigkeit gibt es dort nicht, da kann jeder per Einzelabrechnung für eine Firma "auf Zuruf" arbeiten, solange er selbst anschließend die Steuern dafür zahlt, einzige Frage wäre, ob man da als Ausländer "auch" in den USA steuerpflichtig wird, wenn die Firma das es dort gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzt... das beantwortet aber nur ein Steuerfachman nach USA Recht... das hat dort Vorrang, egal was zusätzlich dann hier in D nochmal an Einkommenssteuer zusätzlich fällig wird.

=> man frage in den USA die dortigen Stuerbehörden
=> und man frage wenn man vorsichtig ist oder was gegenrechnen will hier das FA nach der richtigen Angabe für eine einmalige Geldeinnahme
-> Anstellung, SV, Steuerberater braucht es nur, wenn andere oder man selbst zur Minderung der Steuerlast was "absetzen" will... aber bei Einmalzahlung wozu... einfach alles angeben und am Jahresende dann den vollen eigenen Steuersatz zahlen und gut is
-> quasi "sofort" meldepflichtig bist du nur bei gewerbsmäßiger(also absehbar mehrfacher) Tätigkeit und wenn du irgendwelche Renten, Hilfs- und/oder Sozialleistungen derzeit beziehst, dann wird es kompliziert und du brauchst auch hier dringend vorab eine Rechtsberatung(Steuer ist da dann nur Nebensache).

a.def 23. Apr 2017 11:35

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Zitat:

Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.
Alleine deswegen wäre ich schon vorsichtig. Ohne jetzt Unwissen und Lügen verbreiten zu wollen, aber die USA sind halt die USA wenn du verstehst.
Und wenn die Features in einer Software haben wollen, wieso entwickeln die die nicht selber?

Wenn die die Features einbauen werden die doch bestimmt auch irgendwelche Rechte später an deinem Programm haben.

mensch72 23. Apr 2017 12:03

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
die Frage drehte sich nur um "Abrechnung"!

Lizenzen, Rechte&Pflichten und das auch noch mit/gegen Auftraggeber in USA... das ist nochmal eine völlig separate Baustelle(die hoffentlich schon rechtssicher geklärt ist, ansonsten gilt es wird nur ein Zeitaufwand als X-Stunden a Y-Eur abgerechnet und der entstehende Source wird wieder nur frei und öffentlich verbreitet... für alles andere benötigt es mehr als nur eine einfache rechtliche Abrechnungsberatung)!!!

Hobbycoder 23. Apr 2017 12:23

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Grundsätzlich ist das hier mal komplett der falsche Ort um überhaupt verlässliche Aussagen zu bekommen.
Es sind ja keine Summen genannt worden. Aber ich würde mal tippen, dass es sich über etwas größere Summen handeln müsste, weil a) wenn es so Easy wäre, dann würden die das selber machen b) der ET sich dort viel zu billig verkauft. (Wenn mich eine Firma aus den USA ansprechen würde, würde ich weit mehr als 450€ verlangen).

Ein Stb ist immer eine gute Idee, nicht nur wenn es um Umsatzsteuer geht. Denn auch ohne Umsatzsteuerpflicht können sinnvoll verbundene Aufwendungen die Einkommensteuer mindern. Und da sich diese durch die zusätzlichen Einnahmen eh verändert, würde ich das nicht selbst machen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten gegenüber dem FA kommt, hat der immer bessere Möglichkeiten. Und seine Kosten lassen sich ebenfalls absetzen, auch als Privatperson.

Bei Verträgen mit dem Auftraggeber kann der Stb ebenfalls eine Hilfe sein, wenngleich er dafür nicht der richtige Ansprechpartner ist. Dafür wäre das Hinzuziehen eine Anwalts mit entsprechender Kenntnis in internationalem Vertragsrecht, der optimaler Weise auch noch Kenntnisse im IT-Bereich mitbringt, wesentlich besser geeignet.
Und gerade bei der aktuellen politische Lange in den USA kann man von hier sowieso nicht beurteilen, welche Regelungen dort zur Zeit gelten bezüglich der Beauftragung ausländischer Dienstleistungen gelten. Das müsste dann der Auftraggeber dort selber klären. Auch wenn dort vieles "lockerer" gehandhabt wird wie hier, so ist das nicht gleichbedeutend mit internationalen Geschäften.

Alles andere sind hier nur Spekulation, und das bringt den ET nicht weiter.

jfheins 23. Apr 2017 13:57

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Also wenn das wirklich nur einmalig ist, brauchst du mMn kein Gewerbe.

Das läuft dann so, dass du das in der Steuererklärung in Anlage S als Einkommen aufführst und vll. noch irgendwo erläuterst, dass das nicht regelmäßig und nicht auf Dauer ausgelegt ist.
Dann wird das einfach drauf addiert und du darfst eine entsprechende Steuernachzahlung erwarten. (30% oder was auch immer dein Steuersatz ist)
Wenn du das nicht erläuterst, wird das Finanzamt schnell auf die Idee kommen, dass das ein Gewerbe ist, und dir einen Fragebogen schicken mit dem du das Gewerbe dann quasi nachträglich anmeldest. Auch dann kann man noch mit der Sachbearbeiterin telefonieren/Briefe schreiben und sie überzeugen, dass das nur einmalig war und keine weiteren Einkünfte zu erwarten sind.

Wichtig ist (wie hier schon gesagt) dass du keine MwSt auf die Rechnung schreibst.

vagtler 23. Apr 2017 14:23

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Zitat:

Zitat von Hobbycoder (Beitrag 1368726)
Grundsätzlich ist das hier mal komplett der falsche Ort um überhaupt verlässliche Aussagen zu bekommen. [...]

Absolut korrekt! :thumb: Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.

haentschman 23. Apr 2017 14:36

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Zitat:

Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.
Das kann das FA auch. :evil: Durch meinen Umzug bin ich zu einem neuen FA gekommen. Seit 1,5 Jahren werden mir die Zinsen aus meiner Immobilie nicht anerkannt. (Einspruch) Das Objekt stammt aus 1996 und wurde bisher, bei allen Anderen, korrekt abgerechnet.
Frei nach dem Motto von Egon Olsen: "Finanzamt? Mit Deletanten arbeite ich nicht zusammen!"

Hobbycoder 24. Apr 2017 08:21

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1368743)
Zitat:

Hier wird viel zu viel Stammtischwissen aufgetischt und finanz-, arbeits- und gewerberechtliche Begebenheiten zusammenhanglos bunt gemischt.
Das kann das FA auch. :evil:

Eben. Und aus diesem Grund: STEUERBERATER hinzuziehen.
Das FA wird immer den für das FA gewinnbringensten Weg nehmen, sprich soviel von dir zu holen, wie es geht. Und der Steuerberater versucht es genau umgekehrt. Ich habe nicht selten erlegt, dass mein Steuerberater den Sachbearbeitern bei FA erst die entsprechenden Paragraphen nennen musste, damit sie ihren Fehler einsehen. Da gehen einem als Normalsterblicher schnell die Argumente aus. Das das Steuergesetzt in Deutschland eines der kompliziertesten der Welt ist, hat System ;-)


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