Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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OLDIE1950 19. Apr 2018 19:34

BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
BGH: Werbeblocker sind zulässig - ARD-Text Seite 421

Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig.
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof verkündet.
Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden.
Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.
Da Nutzer den Filter aktiv intallieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor.

Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren.

Nachtrag:
Adblocker: Springer zieht weiter

Der Springer-Verlag will gegen das Urteil zugunsten von Werbeblockern vor
das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Verlag sieht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs die im Grundge-
setz geschützte Pressefreiheit gefährdet.
Werbeblocker zerstörten gezielt die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung, heißt es.

Springer hatte gegen die Firma Eyeo geklagt.
Das Unternehmen bietet ein Programm an, dass unerwünschte Werbung auf Internetseiten automatisch ausblendet.
Der BGH hält das für zulässig.
Az. I ZR 154/16
ARD-Text Seite 110

günni0 19. Apr 2018 19:45

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Zitat:

Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden.
Na endlich.

Es gab aber noch einen anderen Workaround, womit man sich vermutlich nicht strafbar gemacht hat: einfach AdGuard als DNS im Router eingeben.
Der filtert auch Werbung auf vielen vollgemüllten Nachrichtenseiten raus.

EWeiss 19. Apr 2018 21:48

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Zitat:

BGH: Werbeblocker sind zulässig - ARD-Text Seite 421
Auch wenn sie es nicht wären würde ich sie weiterhin benutzen.
Das Problem ist nun wie das schon andere machen das man dann selbst von denen geblockt wird ob zulässig oder nicht.
Irgendeine Zwangsmaßnahme wird als Antwort zurück kommen.

gruss

KodeZwerg 19. Apr 2018 21:58

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Es wird hundert pro Bestimmt bereits daran gearbeitet das Werbung trotz Blocker Ihren Weg zurück findet.

günni0 20. Apr 2018 07:49

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Bisher wird bei mir alles geblockt was möglich ist.
Ich nutze uBlock Origin mit Nano Defender.
Und bei Twitch, wo man Werbung ja eigentlich nicht mehr blocken kann (ohoo), geht es dennoch mit einem inoffiziellen Chrome-Plugin.
Als letzte Instanz noch AdGuard-DNS im Router (wird bald aber durch einen PiHole ersetzt).
Ob ich jetzt AdGuard als DNS habe, Google oder meinen eigenen Provider, ist im Prinzip egal. Jeder bekommt auf irgendeine Art und Weise die Daten die er haben will.

Ich habe gehört, dass damals sogar Bitcoins durch Werbung gesucht wurden und dass bei Youtube mal Malware in der Werbung war. Ob das stimmt weiß ich nicht.
Aber ich gehe da auf Nummer sicher.

Daniel 20. Apr 2018 11:03

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Die Lösung ist so einfach - Anwender, die sich gegen Werbung entscheiden, einfach in Gänze aussperren. Sie haben ja die Wahl, das Angebot zu nutzen oder eben nicht. Aber sich nur die Rosinen rauspicken zu wollen, geht halt nicht.

günni0 20. Apr 2018 11:20

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Würde das nicht zu einer Art Internet ala Korea oder China führen?

Codehunter 20. Apr 2018 11:21

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 1399968)
Die Lösung ist so einfach - Anwender, die sich gegen Werbung entscheiden, einfach in Gänze aussperren. Sie haben ja die Wahl, das Angebot zu nutzen oder eben nicht. Aber sich nur die Rosinen rauspicken zu wollen, geht halt nicht.

Daniel, so einfach ist das leider nicht. Als Contentanbieter sitzt du ja zwischen allen Stühlen. Einerseits brauchst du die Werbeeinnahmen, andererseits hast du auch nur begrenzten Einfluss auf die ausgespielte Werbung, die von den Ad Delivery Networks kommt. Der Aufmerksamkeitskrieg, der schon vor Jahren begann, hat übermäßig aufdringliche Werbung hervor gebracht. Der um sich greifende Einsatz von Adblockern kommt ja nicht von ungefähr. Mir persönlich geht es ja so, dass ich mit Content nichts anfangen kann, wenn dieser eingerahmt ist von zappelnden und blinkenden Bannern in Kontrastfarben. Also verlasse ich solche Seiten wieder und bin so oder so für den Contentanbieter als Werbeempfänger verloren.

IMHO ist das Acceptable Ads Program von AdBlock Plus gar keine schlechte Idee. Nur müsste das Geschäftsprinzip vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Adblocker dürften nicht für die Nutzer kostenlos sein und anders herum quasi Schutzgeld von den Contentanbietern nehmen. Besser wäre ein Finanzierungsmodell, nach dem die Einnahmen aus Seiten der Nutzer generiert werden und die Adblocker die Contentanbieter mit einem Anteil an den Einnahmen beteiligen. Wenn dann noch die Nutzergebühren abhängig von der Menge der ausgefilterten bzw. durchgelassenen Werbung wäre, dann hätten die Nutzer ein Interesse daran, sich über das Blocklevel Gedanken zu machen statt wie derzeit per radikalem Overblocking einfach alles wegzufiltern.

Dann kämen die Werbetreibenden und Ad Delivery Networks nämlich unter Zugzwang, weniger aufdringliche Werbung zu produzieren. Die Nutzer würden solche Werbeung eher durch lassen, am Ende hätten alle gewonnen. Jetzt ist es ein Krieg mit Wettrüsten.

Sherlock 20. Apr 2018 13:23

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Zitat:

Zitat von günni0 (Beitrag 1399973)
Würde das nicht zu einer Art Internet ala Korea oder China führen?

Also wenn man die Bild-Zeitung nur noch in Korea oder China vorfindet, ist das für mich kein Verlust.

Und nein, das würde nicht zu so einem Internet führen. Der Betreiber einer Seite muss sich eben sehr genau überlegen, wie er sie finanzieren kann/möchte/will und ob seine Zielgruppe das genauso sieht. Sollte sich im Betrieb zeigen, daß die reine Finanzierung durch Werbung nicht klappt, weil die Kundschaft nicht bereit ist "nur für den Inhalt" auf Blocker zu verzichten, muß man hart sein und sagen, dann lohnt es eben nicht. Oder baut eine Paywall ein.

Sherlock

himitsu 20. Apr 2018 16:48

AW: BGH: Werbeblocker sind zulässig
 
Ja klar, AdBlockern Geld bezahlen, von dem die Webseitenbetreiber aber nichts abbekommen,
wie kannst da dann bitte Werbung mit geblockter Werbung verrechnen wollen?

Und wieso sollte man einen Adblocker nutzen, wo der Webseitenanbieter dann entsprechend dann die Gebühren regelt, anstatt direkt anhand der Gebühren die Werbung abzuschalten/reduzieren, was bei Mehreren schon seit Jahren bereits funktioniert?



Ich lasse nicht alles rausfiltern und hab sogar ein paar Seiten auf meiner Whitelist, aber von den Trackingsachen und bekannten potentiell gefährlichen Dingen lasse ich mich zum Großteil befreien.

PS: Im Gegenzug habe ich auf meiner eigenen Webseite auch keinerlei Werbung.


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