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DSGVO und Community Version
Ist es nach DSGVO OK, wenn Emba eine Community Version anbieten und im Gegenzug Daten wie Telefon, Ort, PLZ und die Zustimmung zur telefonischen Kontaktaufnahme fordert?
Die "Bestimmungen und Bedingungen" sind nur in englisch, sind sie dann in Deutschland rechtswirksam? |
AW: DVGO und Community Version
Du trittst mit Embarcadero in eine von dir initiierte und gewünschte geschäftliche Beziehung. Embarcadero kann sich stets auf ein berechtigtes Interesse berufen, hierfür einen Kundendatensatz anzulegen.
Den Verwendungszweck, die telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marketing, haben sie klar angegeben. In dem Punkt ist alles in Ordnung. Bleibt die Sprache. Die Datenschutz Grundverordnung schreibt keine Sprache per se vor. Es ist von einer für den Betroffenen verständlichen Form die Rede. Bei Softwareentwicklern darf man getrost davon ausgehen, dass die englische Sprache diesem Kriterium hinreichend genügt. Die DS-GVO ist europäisches Recht. Es heißt, dass ein Unternehmen zunächst in seiner jeweiligen Landessprache zu formulieren hat. Und über allem steht natürlich deine freie Entscheidung dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. |
AW: DVGO und Community Version
Einen fundamentalen Aspekt hast du zudem übersehen: Embarcadero ist ein US amerikanisches Unternehmen, so dass hier die Datenschutz Grundverordnung nur indirekt über das so genannte Privacy Shield - Abkommen greift. Das ist ein Abkommen, welches einen Datenschutz auf dem Niveau der Datenschutz Grundverordnung zusichert, nicht aber die exakte Anwendung der Datenschutz Grundverordnung selbst.
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AW: DVGO und Community Version
Zitat:
Gruß K-H |
AW: DSGVO und Community Version
Ich gibt noch die Seite
![]() Dort gibt es eine FAQ bzgl. der DSGVO. Dort wird auch die Frage "Gilt die DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union?" beantwortet: "Ja. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, unabhängig davon, wo sie sich befinden, sofern das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet im Zusammenhang mit (A) dem Angebot von Waren und Dienstleistungen (ob bezahlt oder nicht) an Personen im EWR; oder (B) der Überwachung des Verhaltens von Menschen im EWR, beispielsweise durch Platzierung von Cookies auf den Geräten von Bürgern des EWR." |
AW: DSGVO und Community Version
Entscheidungen werden unter rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen.
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AW: DVGO und Community Version
Daniel, kannst Du bitte den Titel auf "DSGVO und Community Version" ändern. Bekomme bald eine PC-Arbeitsplatzbrille, dann wirds hoffentlich besser.
Übrigens Danke für die Antworten. Ansonsten gilt bei uns "Nichts gesagt, ist gelobt genug!". |
AW: DSGVO und Community Version
Geändert.
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AW: DSGVO und Community Version
Zitat:
Also gehe ich davon aus das Englisch kein Problem ist. Rollo |
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