Delphi-PRAXiS
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bnreimer42 14. Mai 2019 07:16

AW: Softwarevertrieb
 
Zitat:

Zitat von TigerLilly (Beitrag 1432180)
Hast du schon mal geschaut, ob du via Amazon verkaufen kannst + deine Anforderungen dann abgedeckt sind?

Vielleicht wäre es ja auch eine Lösung, den Dongle zu verschenken. Dann bist du da das Rechnungsproblem los. bei ShareIt hättest du dann zwei Softwareprodukte: gedongelt und nicht gedongelt + die kosten unterschiedlich. Wobei ich das sicherheitshalber eine rechtliche Prüfung ansetzen würde.

Also ich habe mal die Erfahrung gemacht, dass der ZOLL damit nicht einverstanden ist. Habe mal einen Dongle in die Schweiz geschickt - vor einigen Jahren - und das gab mächtig ärger, da der ZOLL die 0 Euro nicht akzeptiert hat.

Keine Ahnung, wie das heute ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es einfacher geworden sein sollte.

Schokohase 14. Mai 2019 07:21

AW: Softwarevertrieb
 
Zitat:

Zitat von bnreimer42 (Beitrag 1432182)
Also ich habe mal die Erfahrung gemacht, dass der ZOLL damit nicht einverstanden ist. Habe mal einen Dongle in die Schweiz geschickt - vor einigen Jahren - und das gab mächtig ärger, da der ZOLL die 0 Euro nicht akzeptiert hat.

Es wird Zoll auf den Warenwert erhoben und das ist nicht zwingend der Betrag, den du dafür bezahlt hast. Wenn der angegebene Betrag für den Zollbeamten nicht plausibel ist, dann macht der sich auf die Suche und versucht einen Wert zu ermitteln (Internet) oder es wird einfach nicht akzeptiert oder es gibt eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Das war so, ist so und wird wohl auch so bleiben.

Der Grund dafür ist doch sehr offensichtlich: Wenn das ginge, dann würde der gesamte internationale Warenverkehr nur noch aus Geschenken bestehen. Du schenkst mir eine Uhr und ich schenke dir 200 Gramm Gold.

TomyN 17. Mai 2019 09:25

AW: Softwarevertrieb
 
Wobei Zoll ja eine Sache des Kunden ist. Dafür muss er keine Umsatzsteuer bei der Bestellung zahlen.
In nicht EU Länder ist das ganze auch noch recht überschaubar, schwieriger wird's in der EU, da hat die USt-ID keine Probleme gelöst sondern nur neue gebracht.

TigerLilly 17. Mai 2019 10:05

AW: Softwarevertrieb
 
Zoll und Ust haben nichts miteinander zu tun. In Europa gibt es halt keinen Zoll mehr. Europa sei dank.

Die USt-ID trennt Unternehmer von Privaten, das hat schon seinen Sinn. Dass die Dinge im Detail kompliziert werden hat halt auch damit zu tun, dass die Nationalstaaaten ihre Steuerhoheit behalten wollen und die MwSt ist eine Steuer, die über Grenzen hinweg bezahlt wird (=Geldfluß ins Ausland).

Aber nochmal: Amazon bietet da eine Fülle an Dienstleitungen zum Verkauf inkl. Ust Berechnung je Land etc. Der Einstieg liegt bei Kleinverkäufern bei 0,99.- je Artikel zzgl diverser Services dann. Fand ich nicht so abschreckend. Wie der Zoll da ins Spiel kommt, weiß ich aber nicht.

TomyN 17. Mai 2019 11:43

AW: Softwarevertrieb
 
Amazon zahlt man 0,99 Cent dafür, dass man über Amazon verkaufen darf. Dazu noch dann noch 15% vom VK ….

TigerLilly 17. Mai 2019 11:46

AW: Softwarevertrieb
 
Naja, dafür hast du nix mit Rechnung, Inkasso, USt etc zu tun.

Ich sag ja nicht, dass das perfekt ist, es ist halt eine Option mehr.

Schokohase 17. Mai 2019 12:28

AW: Softwarevertrieb
 
Zitat:

Zitat von TomyN (Beitrag 1432387)
Wobei Zoll ja eine Sache des Kunden ist. Dafür muss er keine Umsatzsteuer bei der Bestellung zahlen.

Es gibt eine Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Wie, was, wann und warum erfährt man beim Zoll-Beamten seines Vertrauens.


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