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gross_friedrich 5. Dez 2019 11:33

DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Hallo,

ich habe hier ein paar Diskussionen über TSE, DSFinV_K und ähnliche Themen gelesen.
Daher hoffe ich, dass man mir bei der folgenden Frage helfen könnte:


DFKA Taxonomie:
Cash_point_closing/transactions/head/number (= Belegnummer = Bonnummer)

DSFinV_K V2.0:
Datei: Bonkopf -> BON_NR (Numerisch, 0 Dezimalstellen, Bonnummer)
lt. Anhang_G_Uebersicht.xlsx ist das Feld "BON_NR" ein Mussfeld (dunkel hinterlegt).

Kurzbeschreibung: Die Belegnummer ist die von der eingesetzten
Kasse vergebene eindeutige Nummerierung innerhalb eines Kassenabschlusses
und entspricht der auf dem Bon gedruckten Nummer.


d.h. das Feld "BON_NR", also die Belegnummer, ist ein Mussfeld (REQUIRED) und muss einen eindeutigen Wert haben.

Was wenn ein Vorgang abgebrochen wird?
Soweit ich verstanden habe, wenn ein Vorgang abgebrochen wird, wird für ("Cash_point_closing/transactions/head/type" = "Bonkopf -> BON_TYP") dann "AVBelegabbruch" angegeben.
Aber die Belegnummer (Bonnummer, Rechnungsnummer) wird doch erst vergeben, wenn ein Vorgang beendet ist, und die Rechnung/Bon erstellt wird.

Was wenn ein Vorgang abgebrochen wird, muss noch eine Beleg-/Rechnungsnummer vergeben werden? Und obwohl keine Rechnung erstellt wurde?
Wenn NEIN, was muss in das Feld "BON_NR"?

Die Frage gilt eigentlich auch für "AVTraining"!

Haben die Vorgangstypen "Beleg", "AVBelegabbruch" und "AVTraining" vielleicht verschiedene Nummernkreise?


Danke

hhcm 5. Dez 2019 13:50

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Hallo.

Zitat:

Aber die Belegnummer (Bonnummer, Rechnungsnummer) wird doch erst vergeben, wenn ein Vorgang beendet ist, und die Rechnung/Bon erstellt wird.
Wie identifizierst du denn deine Belege? Da gibt es doch sicherlich eine Serial, Autoincrement Spalte, GUID o.ä. Ich würde im Falle eines Abbruchs diese nutzen. Oder beim ersten hinzufügen eines Artikels direkt die "richtige" Belegnummer vergeben, auch wenn dieser Beleg später abgebrochen wird. Es geht sich schliesslich nur um die lückenlose Dokumentation. Belegnr. 1000 (Normaler Beleg) Beleg 1001 (Wurde abgebrochen)

Neumann 5. Dez 2019 15:05

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Gute Frage, ich mache das auch so das die Bonnummer erst am Ende des Vorgang generiert wird. Alles andere währe extrem schwierig.

Wenn jemand einen Bon abbricht wird er bei mir mit Wert in eine entsprechende Tabelle geschrieben. Denke ich nehme dann den Indexwert dieser Tabelle.

gross_friedrich 5. Dez 2019 22:04

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Danke, das hat mir geholfen.


@Neumann
Kurzbeschreibung: Die Belegnummer ist die von der eingesetzten
Kasse vergebene eindeutige Nummerierung innerhalb eines Kassenabschlusses
und entspricht der auf dem Bon gedruckten Nummer.


Innerhalb eines Kassenabschlusses sollte die Nummerierung also eindeutig sein.
Ich bin mir nicht sicher, aber darunter verstehe ich, dass die Belegnummern innerhalb eines Kassenabschlusses [Unique] sein sollten.

d.h. wenn die Indexwerte zweier Tabellen für die Nummerierung verwendet werden, dann ist es nicht mehr [Unique].

@hhcm
In der Richtung habe ich auch gedacht. d.h. wenn der Z-Abschlag erstellt wird, dann muss zwischen den Belegtypen differenziert werden:
z.B.
Bisher:
Anzahl Rechnungen 19
Letzte Rech-Nr. 19

Vielleicht sollte jetzt so sein:
Anzahl Beleg 10
Anzahl Belegabbruch 5
Anzahl Training 4
Belege ingesamt 19
Letzte Belegnummer 19

jaenicke 6. Dez 2019 06:07

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Man kann auch problemlos mehrere Nummernkreise verwenden. Man muss nicht für alle Kassen und für alle Funktionen die gleiche Nummerierung verwenden.

Theoretisch ist streng nach Gesetz noch nicht einmal eine fortlaufende Nummerierung erforderlich, sondern nur eine eindeutige. In der Praxis scheren sich die Prüfer allerdings nicht um das Gesetz und verlangen oft, dass die Belegnummern usw. fortlaufend sein sollen. Von daher lohnt sich der Ärger nicht, wenn man nicht fortlaufend nummeriert...
Es steht aber sogar noch einmal in der entsprechenden Ausführungsverordnung explizit drin, dass die fortlaufende Nummerierung nur ein Beispiel ist um das Ziel der Eindeutigkeit zu erreichen.

Neumann 6. Dez 2019 07:49

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Bonabbrüche zeichnen sich ja dadurch aus, dass kein Bon erzeugt wird. Also sollte ein Nummerkreis für diesen Vorgang unabhängig von den eigentlichen Bonnummern logisch sein.

Wir habe auch noch weitere Nummernkreise, wie Lieferscheine, Rechnungen, Kassenbuch. Sehe da kein Problem.

gross_friedrich 3. Feb 2020 08:49

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Die Frage habe ich an das Bundesministerium der Finanzen geschickt. Nun die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

arnof 3. Feb 2020 09:36

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Zitat:

Zitat von gross_friedrich (Beitrag 1456560)
Die Frage habe ich an das Bundesministerium der Finanzen geschickt. Nun die Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der DSFinV-K.

Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen in erster Linie die Vorbereitung und Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Diese Aufgabenstellung macht es vom Umfang her leider nicht möglich, detaillierte Auskunfts- und Beratungsersuchen zu steuerlichen Sachverhalten und Fragestellungen zu beantworten.

Im Übrigen ist es mir durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ausdrücklich verwehrt, Auskünfte zu Rechtfragen zu erteilen, die in einem Einzelfall von Bedeutung sein können und zu deren Entscheidung eine andere Behörde berufen ist. Nach dem Grundgesetz (Artikel 108 Absatz 2 GG) sind die Landesfinanzbehörden für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des Einzelfalls zuständig.

Allgemein bemerke ich Folgendes:

Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Danke für deine Info, ist hatte meine Stornofunktion schon in Beleg Abbruch umbenannt, damit man nicht mehr diskutieren muss ...

Die DSFinV-K macht mir echt zu schaffen:

Nach mehrfachem Lesen der zum Thema Stornieren und was DIE unter Stornieren verstehen bin ich zur folgenden Deutung gekommen:

"Sofortige Stornierung" ist mit TSE verboten: was ist das ? Meine Stornofunktion habe ich nun in Belegabbruch umbenannt (ist deine Antwort)

Beleg Storno(Seite 33 oben) wäre bei mir Storno vor dem Z-Bericht (Feld BON_STORNO = 1)

4.2.2 Nachträglich Stornierung: Deute ich als Stornierung nach dem Z-Bericht, so das eine Kopie als Stornobeleg angelegt werden muss und der Originalbeleg unverändert bleibt.

4.2.3 Postenstorno: im Bereich Handel, gibt es das normalerweise eigentlich nicht, wenn man sich vertan hat oder der Kunde sagt vor dem zahlen "das will ich nicht" ist das keine Stornierung. Mir fällt hier nur die Anwendung nach der Bestellung ein, d.h. Orderbon und dann wird das Bier wieder Storniert

Ob das richtig gedeutet ist weis man nicht ...

Was ist wenn man als Hersteller hier ein Sachverhalt anders umgesetzt hat (d.h. ein Prüfer sagt das ist Falsch)?
Noch ein Beispiel: wir bieten an Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen aus der Kasse zu erstellen.

An der Stelle 4.2.7 steht Lieferschein ist als Beleg abzubilden, bei Erklärung zu AVTransfer steht, hiermit können Lieferscheine abgebildet werden .... Wo wird der Lieferschein weiterverarbeitetet, das kann man als Kassenhersteller nicht wissen ....

herbstrot 3. Feb 2020 10:51

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Moin,

ja man kann an manchen Stellen der DSFinV-K verzweifeln. Das beim Belegabbruch keine Belegnummer vorhanden sein muss, steht so auch nicht darin. Aber gut zu wissen ;)

Zitat:

"Sofortige Stornierung" ist mit TSE verboten: was ist das ? Meine Stornofunktion habe ich nun in Belegabbruch umbenannt (ist deine Antwort)

Beleg Storno(Seite 33 oben) wäre bei mir Storno vor dem Z-Bericht (Feld BON_STORNO = 1)

4.2.2 Nachträglich Stornierung: Deute ich als Stornierung nach dem Z-Bericht, so das eine Kopie als Stornobeleg angelegt werden muss und der Originalbeleg unverändert bleibt.

4.2.3 Postenstorno: im Bereich Handel, gibt es das normalerweise eigentlich nicht, wenn man sich vertan hat oder der Kunde sagt vor dem zahlen "das will ich nicht" ist das keine Stornierung. Mir fällt hier nur die Anwendung nach der Bestellung ein, d.h. Orderbon und dann wird das Bier wieder Storniert
Sofortige Stornierung gibt es nicht für Kassen mit TSE. Das gilt laut meinem Verständnis nur für Kassen mit Übergangsfrit die nicht aufrüstbar sind.
Beleg Storno wäre die Nachträgliche Vorgangs-Stornierung (4.2.2). Das kann unabhängig von Z-Bericht vorkommen.
Postenstorno machen wir mit dem Dublizieren der Position mit negativen Vorzeichen. Laut 4.2.3 darf die Position nicht einfach aus dem Bon verschwinden.
Sofern der Kunde sich entscheidet doch nicht zu kaufen machen wir einen Belegabruch. Vorgangsdaten können dann nach belieben definiert werden. Wir schreiben die Vorgangsdaten mit den Bruttobeträgen und stellen AVBelegabbruch^ vorran.

Ob das alle so richtig ist, da streiten sich die Gelehrten...

arnof 3. Feb 2020 11:17

AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
 
Laut 4.2.3 darf die Position nicht einfach aus dem Bon verschwinden.

Ja aber: bei Belegabbruch verschwinden doch alle Positionen ...

Abbruchbelege werden definitiv nicht in der DSFinV-K ausgegeben, da Sie keine Bonnummern haben ....


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