Delphi-PRAXiS
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noisy_master 30. Dez 2019 15:29

146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Hallo liebe Gemeinde,

das Thema Kassensicherungsverordnung wird uns hier wahrscheinlich noch einige Zeit nicht in Ruhe lassen...

heute hätte ich mal eine Frage zur Bonpflicht, die ja nach heutigem Stand ab dem 1.1.2020 definitiv kommen wird.
(mir ist auch klar, dass das eigentlich eine allgemeine und keine "Delphi" Frage ist, aber da hier so viele Leute mit Ahnung unterwegs sind ...:-D )
Es ist ja auch erlaubt, den Bon in elektronischer Form zu erstellen. Muss der Bon dem Kunden "aktiv" zugestellt werden(SMS, e-Mail, Whats-App,...), oder reicht es wenn der Kunde den Bon irgendwo per Link(z.B. abscannen eines QR-Codes) herunterladen kann?

Wenn das herunterladen genügt: reicht es dann ggf auch einen Button danebenzusetzen, wo der Kunde sich statt für den elektronischen Beleg für einen gedruckten entscheiden kann?

Mir ist klar, das sich aus der DSFin und der AO146 keine klaren Aussagen ableiten lassen, aber vielleicht hat ja irgendwer schon irgendwo mehr gehört ;-)


Danke schon mal wieder im Voraus!

hhcm 30. Dez 2019 16:20

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Hi.

Das wird sich zeigen.

Die AO sagt.

Zitat:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Nehmen wir mal eine "gut besuchte" Tankstelle oder den "gut besuchten" Bäcker als Beispiel.
An der Kasse. Frage: Wie möchten Sie Ihren Beleg? Antwort: Digital. OK, dann brauche ich Ihre Emailadresse etc.pp.

1) Dauert ewig 2) DSGVO?

Im Zusammenspiel mit Payback haben hier bereits ein paar Lebensmittelläden digitale Belege. Ob das allerdings ausreicht? Du sagst selbst, es gibt keine klaren Aussagen. Das bringt mich wieder zur Einleitung. "Das wird sich zeigen"

hhcm 30. Dez 2019 16:34

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Nach Bezahlung wird man gefragt, ob man die Rechnung braucht?
Das wird man in DE in 2 Tagen seltener hören.

jaenicke 30. Dez 2019 18:14

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Frühlingsrolle (Beitrag 1454123)
In Österreich besteht diese Pflicht seit dem 01.01.2016 und erfolgte entsprechend: Nach Bezahlung wird man gefragt, ob man die Rechnung braucht? Wenn nein, wird das Papier erst garnicht gedruckt oder entsorgt.

Genau das ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Beleg muss immer versucht werden auszuhändigen. Der Kunde muss ihn aber anders als z.B. in Italien nicht mitnehmen.

Welche Möglichkeiten der digitalen Zustellung es noch geben wird, wird sich erst zeigen. Klar ist nur, dass das nichts sein dürfte, das vom Kassenhersteller kommt. Der Kassenhersteller bindet eher eine Funktion wie die von Payback an um den Beleg dorthin zu senden. Selbst eine Lösung anzubieten dürfte an der Verbreitung und Akzeptanz scheitern...

noisy_master 30. Dez 2019 18:32

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1454135)
Welche Möglichkeiten der digitalen Zustellung es noch geben wird, wird sich erst zeigen. Klar ist nur, dass das nichts sein dürfte, das vom Kassenhersteller kommt. Der Kassenhersteller bindet eher eine Funktion wie die von Payback an um den Beleg dorthin zu senden. Selbst eine Lösung anzubieten dürfte an der Verbreitung und Akzeptanz scheitern...

Verbreitung und Akzeptanz ist die eine Frage, aber die andere Frage ist: spricht irgendwas GEGN meine oben beschriebene Lösung(QR Code zum selber ruterladen + Button für ausdrucken)?

Luckie 30. Dez 2019 18:32

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Der Beleg muss immer versucht werden auszuhändigen.
Ich stelle mir gerade Bäcker, Metzger, Eisverkäufer vor, die hinter Kunden Kassenzettel wedelt her rennen und verzweifelt versuchen den flüchtenden Kunden den Kassenzettel in die Hand zu drücken. :mrgreen:

zeras 30. Dez 2019 18:43

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1454137)
Zitat:

Der Beleg muss immer versucht werden auszuhändigen.
Ich stelle mir gerade Bäcker, Metzger, Eisverkäufer vor, die hinter Kunden Kassenzettel wedelt her rennen und verzweifelt versuchen den flüchtenden Kunden den Kassenzettel in die Hand zu drücken. :mrgreen:

Sehe ich auch so.
Wenn wir am Bratwurstgrill mal eine Bratwurst essen wollen, dann will ich eine Bratwurst essen und keinen Zettel haben. Diese sollen ja auch noch gesundheitsschädlich sein. Wie verträgt sich das mit der Hygiene?

Uwe Raabe 30. Dez 2019 23:11

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Ich würde den Kassenbon ja einfach auf die Brötchentüte drucken - oder auf die Bratwurstpappe. Notfalls ginge auch antackern. Dann hat man das mit dem Aushändigen schon mal abgehakt.

jaenicke 31. Dez 2019 05:03

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von noisy_master (Beitrag 1454136)
spricht irgendwas GEGN meine oben beschriebene Lösung(QR Code zum selber ruterladen + Button für ausdrucken)?

Letztlich ist dies eine Frage, die direkt an die Finanzbehörden gestellt werden sollte. Es gibt dann irgendwann auch eine Antwort, auch wenn das eine Weile dauern kann.

Ein Problem, dass ich dabei sehe, ist, dass es Kunden geben mag, die mit einer solchen Lösung nicht klarkommen. Und in diesen Fällen, wenn der Kunde dann nichts auswählt, könnte es problematisch werden.

Dazu muss man noch wissen, dass die Belegausgabepflicht, wenn sie nicht erfüllt wird, nicht strafbewehrt ist. Wird sie nicht erfüllt, kann dies aber ein Indiz für eine nicht ordnungsgemäße Buchführung sein.

Zitat:

Zitat von zeras (Beitrag 1454138)
Diese sollen ja auch noch gesundheitsschädlich sein. Wie verträgt sich das mit der Hygiene?

Es gibt auch den Ökobon, den auch wir anbieten. Der funktioniert ohne chemische Farbentwickler (stattdessen physikalisch, die Bläschen mit der Farbe platzen schlicht bei Hitze) und hat dafür eine Lebensmittelzulassung.

Rainbow6 31. Dez 2019 08:41

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Leider bekommt man von den Finanzbehörden aktuell gar keine Auskunft. Die örtlichen FA halten sich bedeckt, werden dann aber sicher im 1.Q bei Stichproben den einen oder anderen an die Wand nageln, wenn das mit den Bons nicht läuft.

Das Problem ist, dass in DE, anders als in IT, der Verbraucher wieder unbedingt geschont wurde, und auf die so wichtige Mitnahmepflicht verzichtet wurde. So macht eine Bonausgabe-Pflicht aber überhaupt keinen Sinn.

Und es wurde in kleinster Weise zu Alternativen zum klassischen Kassenbon nachgedacht - für mich ein absolutes Unding.

Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons) und einer Taste für den optionalen Ausdruck. Einfach Handy Cam vor den QR halten und die URL des Bons wird übermittelt - als PNG oder PDF Download - fertig. Wer lieber Papier möchte (zB für die eigene Buchhaltung) drückt den Button „Ausdruck“ und bekommt unten den Bon ausgegeben.

So etwas müsste evtl EPSON auf Basis ihrer Bondrucker entwickeln, dann könnte man das einfach per USB nachrüsten ohne eine Kasse neu programmieren zu müssen. Wäre sicher nicht so schwer, der Bon wurde dem Kunden „angeboten“ und wenn er sich gegen die Mitnahme entscheidet, egal.

Könnte man auf Basis eines Raspi wahrscheinlich sogar selbst entwickeln - man muss sich ja „nur“ als EPSON TM-Drucker ausgeben - und ggf die Kassenlade öffnen (weil das machen viele EPSON).

Aber ob so etwas dann letztlich von den Finanzbehörden akzeptiert wird, steht in den Sternen. Wenn ich mir das Desaster mit den TSE ansehe (die ersten wurden am 20.12.2019 tatsächlich schon zertifiziert), oder das mit der Gesundheitkarte, oder oder, dann bezweifle ich, dass hier im Sinne der Händler und der Unwelt eine Schelle Entscheidung getroffen wird.

herbstrot 31. Dez 2019 09:39

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Moin,

Zitat:

Zitat von Rainbow6 (Beitrag 1454159)
Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons)....

Genau soetwas wurde im Regionalprogramm des WDR (aktuelle Stunde 30.12.2019) gezeigt. Dort hat eine Firma eine Lösung entwickelt, die auf einen Bildschirm einen QR-Code zum Abscannen mit dem Handy anzeigt und nach dem Scannen den Bon auf dem Handy zur Verfügung stellt. Da ich nicht weiss ob es gern gesehen wird hier Firmennamen zu nennen, lass ich das mal.

Gausi 31. Dez 2019 11:56

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
QR-Code scannen ist doch schon viel zu viel Aufwand, imho. Wenn, dann per NFC - also Handy in die Nähe des Geräts halten und fertig. Oder halt Zettel ausdrucken lassen und einstecken.

Bin generell kein Freund von Kartenzahlungen beim Einkauf, weil das (bei guten KassiererInnen) deutlich langsamer ist als Bargeld - Karte falsch rum, Karte kann nicht gelesen werden, PIN vertippt, usw. Kann bei Bargeld alles nicht passieren. Hatte letztens einen aber vor mir, der per Handy bezahlt hat - das hat mich von der Handhabung doch überzeugt, und das ging wirklich flott. Handy dranhalten, piep, fertig.

So schnell und einfach sollte das dann auch mit dem elektronischen Kassenbeleg gehen. Die Fummelei mit QR-Code und der Kamera, oder gar mit E-Mail-Zusendung ist doch ne Totgeburt. Besonders für etwas, was der Großteil der Kunden (zumindest beim Bäcker etc.) eh nicht haben will.

Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung. Wenn ein Laden das Kassensystem manipuliert und das Finanzamt bescheißt - warum wird das verhindert, wenn zusätzlich was gedruckt wird? Da kaum ein Kunde die Zettel aufbewahrt, ist die Kontrollmöglichkeit (wie sie z.B. bei analogen Wahlen wichtig ist) doch auch mit Bon nicht gegeben. Es sei denn, es gibt regelmäßige Kontrollkäufe von Finanzbeamten (die den Bon aufbewahren), deren Einkauf bei der Jahresendabrechnung irgendwo auftauchen muss - und wenn nicht, gibt es halt Stress. Aber wird dieser Aufwand tatsächlich betrieben, bzw. lohnt sich das?

jaenicke 31. Dez 2019 12:50

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1454175)
QR-Code scannen ist doch schon viel zu viel Aufwand, imho. Wenn, dann per NFC - also Handy in die Nähe des Geräts halten und fertig.

Dafür braucht man aber eine extra App (und dann noch womöglich bei jedem Händler eine andere) während die QR-Code Erkennung bei aktuellen Smartphones schon in die Kamera-App integriert ist.

Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1454175)
Bin generell kein Freund von Kartenzahlungen beim Einkauf, weil das (bei guten KassiererInnen) deutlich langsamer ist als Bargeld - Karte falsch rum, Karte kann nicht gelesen werden, PIN vertippt, usw. Kann bei Bargeld alles nicht passieren. Hatte letztens einen aber vor mir, der per Handy bezahlt hat - das hat mich von der Handhabung doch überzeugt, und das ging wirklich flott. Handy dranhalten, piep, fertig.

Wenn man kontaktlos zahlt, egal ob mit Karte, Handy oder Smartwatch, ist das immer deutlich schneller als Bargeld, wenn ein gutes Zahlungsterminal verwendet wird. Wenn das gut integriert ist, wird der Bon schon so weit gedruckt bis die Zahlungen kommen und sobald die Zahlung durch ist der Rest. Da dauert die komplette Zahlung inkl. Druck vielleicht 3 Sekunden.
So schnell bist du mit Bargeld nie.

noisy_master 31. Dez 2019 13:20

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von herbstrot (Beitrag 1454164)
Moin,

Zitat:

Zitat von Rainbow6 (Beitrag 1454159)
Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons)....

Genau soetwas wurde im Regionalprogramm des WDR (aktuelle Stunde 30.12.2019) gezeigt. Dort hat eine Firma eine Lösung entwickelt, die auf einen Bildschirm einen QR-Code zum Abscannen mit dem Handy anzeigt und nach dem Scannen den Bon auf dem Handy zur Verfügung stellt. Da ich nicht weiss ob es gern gesehen wird hier Firmennamen zu nennen, lass ich das mal.

Na das hört sich doch nach genau der beschriebenen Idee vom Angfang dieses Threads an... würdest du mir den Firmennamen mal per PN schicken?

Und ja es gibt nicht DIE Lösung, aber irgendeine Idee zum Umweltschutz(Papier einsparen) brauchen wir ja wohl....

hstreicher 31. Dez 2019 13:33

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1454175)
Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung.

Der echte Witz an der Sache ist ja, dass das nur gilt wenn man eine Elektronische Kasse hat, aber keine Kassenbonpflicht für "Offene Kassen" existiert, also der oben angesprochene Würstchenverkäufer der das Geld in einen Schuhkarton (Geldkassette)wirft kann weiter ganz ohne arbeiten

die Registrierkassenpflicht für alle war ursprünglich im Gesetz enthalten wurde aber vor der endgültigen Version entfernt :(

TurboMagic 31. Dez 2019 15:02

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Es ist auch noch keiner auf die Idee gekommen für diese Finanzamtsgeschichte einen reduzierten Bon zu kreieren.
Das fehlt dann diverses, was den Bon wenigstens kürzer und damit weniger papierverschwenderischer machen würde.

Fehlen würde:

- Werbung
- ein Gutteil der Adresse des Geschäfts, es reicht der Name und Ort aus wenn das eindeutig ist
- alle positionen, da die Endsumme und die MwSt. Summe wichtig ist
- irgendwelche Barcodes mit der Rechnungsnummer, da diese sicher eh' in Ziffern drauf muss und
das evtl. sogar kompakter in Ziffern geht und kaum jemand so einen Rechnungsbarcode einscannen
wollen würde

Der Kunde kann dann entscheiden ob er den vollen Bons mit allen Positionen will oder den reduzierten
Funanzamtsbon.

Luckie 1. Jan 2020 03:35

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von herbstrot (Beitrag 1454164)
Moin,

Zitat:

Zitat von Rainbow6 (Beitrag 1454159)
Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons)....

Genau soetwas wurde im Regionalprogramm des WDR (aktuelle Stunde 30.12.2019) gezeigt. Dort hat eine Firma eine Lösung entwickelt, die auf einen Bildschirm einen QR-Code zum Abscannen mit dem Handy anzeigt und nach dem Scannen den Bon auf dem Handy zur Verfügung stellt. Da ich nicht weiss ob es gern gesehen wird hier Firmennamen zu nennen, lass ich das mal.

Damit der Bezahlvorgang dann mehr als doppelt so lange dauert? :roll:

jaenicke 1. Jan 2020 07:07

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Luckie (Beitrag 1454210)
Damit der Bezahlvorgang dann mehr als doppelt so lange dauert? :roll:

Der Code kann ja problemlos stehen bleiben während der nächste Kunde bereits bedient wird.

Problematisch ist das nur bei diversen Discountern wo der Kunde direkt nach dem Bezahlvorgang nicht mehr erwünscht ist und am besten ohne die Ware mitzunehmen vor die Tür gehen soll. Da ist dafür natürlich kein Platz.

Dort, wo man wie bei z.B. Edeka oder Rewe noch echte Kassenstationen hat, wäre es ja kein Problem hinten auch die Codes anzuzeigen. Trotzdem ist das weder bequem noch zeitsparend...

Daher halte ich eine Kundenkarte wie Payback oder die App von Lidl für den besseren Weg für digitale Bons.

hhcm 1. Jan 2020 07:43

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1454213)
Daher halte ich eine Kundenkarte wie Payback oder die App von Lidl für den besseren Weg für digitale Bons.

Ich für meinen Teil brauche keine 10 verschiedenen Kundenkarten für Diverse Läden. Dazu kommt nicht jeder hat Payback oder gar ein Smartphone.
Der Startschuß ist gefallen, mal sehen ob Morgen schon die ersten Schreie laut werden.

jaenicke 1. Jan 2020 10:52

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von hhcm (Beitrag 1454214)
Ich für meinen Teil brauche keine 10 verschiedenen Kundenkarten für Diverse Läden. Dazu kommt nicht jeder hat Payback oder gar ein Smartphone.

Jeder kann ja auch den einfachen Papierbon verwenden, wenn man das allgemein und/oder für die Umwelt besser findet. Es wird ja niemand gezwungen die digitale Version zu nutzen.

p80286 1. Jan 2020 13:00

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Mal ohne Interesse an Kassen und Buchhaltung geschrieben,
Die Bonpflicht ist ein ausgeprägter Schwachsinn. Vom Eis über ein halbes Hähnchen zum Lebensmitteleinkauf interessiert mich ein Bon überhapt nicht.Erst wenn ich Gewährleistung in Anspruch nehmen will brauche ich eine nichtflüchtige Dokumentation. Ob das ein Kassenbon oder eine (bezahlte)Rechnung ist, juckt mich nicht. Wenn das Finanzamt irgendetwas benötigt sollen sie sich selbst darum kümmern.

Gruß
K-H

jfheins 1. Jan 2020 13:17

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1454235)
Wenn das Finanzamt irgendetwas benötigt sollen sie sich selbst darum kümmern.

tun sie ja - dafür ist der Bon aus steuerlicher Sicht ja da. Für Garantie etc gibt es ja auch Garantiekarten aber die Bons existieren eigentlich nur wegen der Steuer ;-)

Zitat:

Zitat von Gausi (Beitrag 1454175)
Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung. Wenn ein Laden das Kassensystem manipuliert und das Finanzamt bescheißt - warum wird das verhindert, wenn zusätzlich was gedruckt wird? Da kaum ein Kunde die Zettel aufbewahrt, ist die Kontrollmöglichkeit (wie sie z.B. bei analogen Wahlen wichtig ist) doch auch mit Bon nicht gegeben. Es sei denn, es gibt regelmäßige Kontrollkäufe von Finanzbeamten (die den Bon aufbewahren), deren Einkauf bei der Jahresendabrechnung irgendwo auftauchen muss - und wenn nicht, gibt es halt Stress. Aber wird dieser Aufwand tatsächlich betrieben, bzw. lohnt sich das?

Empirisch gesehen: Das FA macht ja solche Stichproben und findet dabei immer mal wieder etwas. Aber die Stichprobe ist halt viel zu klein. Die neuen Bons müssen in einer Checksumme alle vorigen Bons einbeziehen, sodass man diese mit vergleichen kann. Hat der Händler die gleiche Transaktion mit einer anderen Checksumme, dann wurde da was manipuliert.

Würde niemand Steuer hinterziehen, dann wäre das alles unnötig ;-)

Rollo62 2. Jan 2020 12:14

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jfheins (Beitrag 1454239)
Würde niemand Steuer hinterziehen, dann wäre das alles unnötig ;-)

Ja das ist schlimm, wir sind alle kleine Sünderlein.
Da muss man uns am Besten im Voraus masregeln und unter Generalverdacht stellen, bevor überhaupt irgendein ein Verbrechen passiert ist :stupid:

Ich würde schätzen bei Amazon & Co wären mindestens 10000x mehr Einnahmen zu holen, aus deren ganz legalen Steuerhinterziehungen.
Da hat sich aber noch kein Finanzbeamter rangetraut, der Bäcker ist halt einfacher.

p80286 2. Jan 2020 13:11

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jfheins (Beitrag 1454239)
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1454235)
Wenn das Finanzamt irgendetwas benötigt sollen sie sich selbst darum kümmern.

tun sie ja - dafür ist der Bon aus steuerlicher Sicht ja da. Für Garantie etc gibt es ja auch Garantiekarten aber die Bons existieren eigentlich nur wegen der Steuer ;-)

Mmm ich vergaß "Ausdruck" ......

Kopfschüttel
K-H

Uwe Raabe 2. Jan 2020 13:35

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1454300)
Ich würde schätzen bei Amazon & Co wären mindestens 10000x mehr Einnahmen zu holen, aus deren ganz legalen Steuerhinterziehungen.

Diesen Faktor wage ich zu bezweifeln:

Steuerbetrug: Streit um die neue Bonpflicht
Zitat:

Hintergrund ist, dass dem Staat durch nicht belegten Bargeldverkehr eine riesige Geldsumme vorenthalten wird. Nach Schätzungen vermeiden Händler bundesweit jährlich rund 10 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer.
Börsenblatt: Amazon verdreifacht Gewinn
Zitat:

Im vergangenen Jahr hat Amazon einen Umsatz von 232,9 Milliarden US-Dollar (umgerechnet ca. 203 Mrd. Euro) erzielt, rund 31 Prozent mehr als im Vorjahr. Seinen Netto-Gewinn konnte der Online-Riese dank Nordamerika- und Clouds-Geschäft laut Bilanz von drei auf 10,1 Milliarden Dollar steigern.
Somit entspricht der vermutete Umsatzsteuerausfall in etwa dem 2018er Jahresgewinn von Amazon. Selbst bei Hinzunahme der unter & Co laufenden Firmen, wird es wohl schwierig werden den genannten Faktor zu erreichen.

Rollo62 2. Jan 2020 15:01

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1454306)
Somit entspricht der vermutete Umsatzsteuerausfall in etwa dem 2018er Jahresgewinn von Amazon. Selbst bei Hinzunahme der unter & Co laufenden Firmen, wird es wohl schwierig werden den genannten Faktor zu erreichen.

Ok, ok, "geschätzter" Faktor von geschätzten Hinterziehungen hin oder her.
Trotzdem ist das mit Kanonen auf Spatzen, statt mit Scharfschützengewehren auf Elefanten :stupid:

himitsu 2. Jan 2020 15:15

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Witzig finde ich ja auch, dass der Dreck "Termopapier" quasi Sondermüll ist und schädlich für die Umwellt, wenn die nach der Ladentür auf dem Boden landen.
Hey, eigentlich muss unten ach mit draufgedruckt werden, dass der Bon in den Restmüll und niemals in die Pappiertone gehört, denn wer weiß denn sowas?
Außerdem sind diese Termozettel nach kurzer Zeit sowieso nicht mehr lesbar.


Ich weiß garnicht wo ... Österreich oder so? ... da gibt es schon länger eine Bonpflicht, wo auch der Kunde "verpflichtet" ist den Bon aus dem Laden mit rauszunehmen, sonst könnte er theoretisch eine strafbare Handlung vornehmen und im Gefängnis laden.

Aber was ich hier nicht verstanden hatte:
Der Dreck soll doch der Vermeidung von Steuerhinterziehung dienen, aber wie soll es helfen, wenn draußen in freier Wildbahn millionen Zettel die Umwelt verschmutzen, wenn doch sowie schon seit längerer Zeit unabhängig intern gespeichert wird?
Auf einer zweiten Rolle innen gedruckt, bzw. elektronisch gespeichert, egal ob der Kunde die Kopie mitnimmt.



Meine Dumme Idee wäre ja gewesen,
* für die Steuerfutzies gibt es die interne Liste (oder ist etwa geplant bei einer Razzia draußen die Kunden zu beläszigen und ihnen die Zettel zu klauen)
* und für den Kunden weiterhin die Wahl zu lassen
** z.B. ein Knopf während dem Einkauf/Scannen für anschließenden Bon
** oder während oder kurz nach dem Einkauf/Scannen das Handy dranhalten und sich den Bon elektronisch darauf übemitteln zu lassen
** und die elektronisch Bezahlenden bekommen sowieso schon was zugeschickt
* ohne den Kassierer unnötig damit zu belästigen (außer bei Kleinen bzw. nicht nachrüstbaren Kassen, wo der Kassierer am Ende "Bon?" frag)



Manchmal fragt man sich ob wirklich alle Kassenentwickler soooo dermaßen dämlich sind.
Oder warum muß ich hier an der Selbstbezahlkasse erst einen Knopf drücken, wenn ich Flaschenbons oder Rabatmarken einscannen will?
Echt mal, entweder ich halte sowas vor dem Beahlen ein oder nicht. (einfach davor halten und schon ist klar, dass ich es will)
Genauso am Anfang die Frage, ob man in die eigene Tasche einkauft. (also ob das automatische Gewichtzählen des Gescannten bei 0 beginnt oder mit Offset des Beutels oder Rucksacks ... ich stell das Ding drauf und scanne danach das Erste)
Und nun geht es hier genauso irre weiter.

jaenicke 2. Jan 2020 15:45

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1454318)
Manchmal fragt man sich ob wirklich alle Kassenentwickler soooo dermaßen dämlich sind.
Oder warum muß ich hier an der Selbstbezahlkasse erst einen Knopf drücken, wenn ich Flaschenbons oder Rabatmarken einscannen will?
Echt mal, entweder ich halte sowas vor dem Beahlen ein oder nicht. (einfach davor halten und schon ist klar, dass ich es will)

Woher soll die Kasse denn wissen, dass der EAN-Code, der da hingehalten wird, kein Artikel ist?
Leider ist in solch einem Code nicht viel Platz, so dass man das leider oft nicht eindeutig unterscheiden kann. Und dann bleibt eben leider nur, dass der Bediener, in dem Fall der Kunde, das entsprechend eingibt...

Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1454317)
Ok, ok, "geschätzter" Faktor von geschätzten Hinterziehungen hin oder her.
Trotzdem ist das mit Kanonen auf Spatzen, statt mit Scharfschützengewehren auf Elefanten :stupid:

Nun stell dir mal vor du hast ein kleines Geschäft, mit dem du (jetzt mal rein willkürliche Zahlen genommen, ob die Sinn machen oder nicht) einen Umsatz von 12000 Euro pro Monat machst. Davon zahlst du dann knappe 2000 Euro Umsatzsteuer, Gehälter usw. und hast am Ende einen Gewinn von mal angenommen 2500 Euro.

Das Geschäft gegenüber macht auch 12000 Euro Umsatz, versteuert aber nur die Hälfte ordnungsgemäß. Der Betreiber nimmt also genauso viel ein und hat am Ende 3500 Euro in der Tasche. Oder alternativ kann er seine Waren 10% günstiger anbieten, macht mehr Umsatz, weil er dir die Kunden wegnimmt, und du gehst pleite.

Findest du das wirklich erstrebenswert, nur weil es die ach so kleinen Leute betrifft?!?
Steuerhinterziehung ist nicht nur für manche sehr lukrativ, sondern auch ein illegaler Wettbewerbsvorteil.

Sinnvoller wäre es aber gewesen eine Lotterie wie in anderen Ländern zu veranstalten, bei denen man mit dem Scannen seiner Kassenbons Preise gewinnen kann. Dann wäre die Bereitschaft auf Kassenbons zu bestehen viel stärker ausgeprägt...

Uwe Raabe 2. Jan 2020 16:21

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1454319)
Nun stell dir mal vor du hast ein kleines Geschäft, mit dem du (jetzt mal rein willkürliche Zahlen genommen, ob die Sinn machen oder nicht) einen Umsatz von 12000 Euro pro Monat machst. Davon zahlst du dann knappe 2000 Euro Umsatzsteuer, Gehälter usw. und hast am Ende einen Gewinn von mal angenommen 2500 Euro.

Das Geschäft gegenüber macht auch 12000 Euro Umsatz, versteuert aber nur die Hälfte ordnungsgemäß. Der Betreiber nimmt also genauso viel ein und hat am Ende 3500 Euro in der Tasche. Oder alternativ kann er seine Waren 10% günstiger anbieten, macht mehr Umsatz, weil er dir die Kunden wegnimmt, und du gehst pleite.

Als Folge davon gehen nun all deine Kunden zum verbleibenden Geschäft. Mangels Konkurrenz braucht der Betreiber die Preise nun auch nicht mehr zu senken und macht somit 7000 Euro Gewinn, zahlt aber insgesamt nur genau soviel Steuern wie du vorher alleine schon bezahlt hast. Das Steueraufkommen sinkt demnach auf 50% des dem Umsatz entsprechenden Werts und es fehlt das nötige Geld z.B. für Kitas und Schulen. Wohlgemerkt: Der Kunde profitiert in diesem Szenario allein von der Vermeidung eines verpflichtenden Kassenbons.

Frickler 2. Jan 2020 16:31

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1454306)
Steuerbetrug: Streit um die neue Bonpflicht
Zitat:

Hintergrund ist, dass dem Staat durch nicht belegten Bargeldverkehr eine riesige Geldsumme vorenthalten wird. Nach Schätzungen vermeiden Händler bundesweit jährlich rund 10 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer.

Die ominösen 10 Milliarden stammen aus einer Hochrechnung des NRW Finanzministeriums aus dem Jahr 2014. Als 2013 im kanadischen Bundesstaat Quebec ein Kassenchip für Restaurantkassen eingeführt wurde, stiegen danach die Steuereinnahmen um ca. 840 Millionen Euro. Quebec hat ca. 1/10 der Einwohnerzahl von Deutschland. Also folgerte das NRW Finanzministerium, dass die Steuereinnahmen durch einen Kassenchip in Deutschland um den Faktor 10 höher sein werden. Ein bisschen aufrunden, weil ja alle Kassen den Chip bekommen und nicht nur die Gastronomie, und schon sind wir bei den 10 Milliarden.

Ja, wirklich. So rechnet man das heute...

Rollo62 2. Jan 2020 16:34

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jaenicke:
Ich finde es gar nicht erstrebenswert Steuern zu hinterziehen !
Ich meine nur das die kleinen Geschäfte schon genug belastet werden mit unsinnigen Vorschriften, z.B. wird doch schon lange jede Pommes-Bude geschätzt wieviel Bratwürste die verkaufen können, wieviel Brötchen man aus 10 Kg Teig kneten kann, wieviel Gerichte man verkauft wenn man 10 Kisten Cola einkauft.
Als Unternehmer musste man die Hosen schon immer komplett runterlassen.

Ich wundere mich nicht wenn am Ende Gips in den Teig gemischt wird um den zu strecken, wir wollen das doch so, Qualität wird nicht mehr bezahlt.
Viele kleine Unternehmen kämpfen ums überleben, und solche Maßnahmen sind da der Sargnagel.

Bei deinem Beispiel gehen die Läden doch schon pleite weil solche geringen Gewinne zum Leben gar nicht mehr ausreichen.
Geh doch mal in unsere Innenstädte und schau dir an wie die Boutiquen, Läden und Restaurants dicht machen müssen, weil Hartz VI vielleicht die bessere Alternative ist.
Nur die McDonalds, H&M, etc. bleiben übrig im Haifischbecken.
Und selbst Kaufhof, Karstadt etc. bleiben davon ja bekanntlich nicht verschont.

Wenn das wirklich so ein großes Problem ist mit den Steuern, dann gibt es doch sicher noch vernünftigere Maßnahmen als so einen Bonpflicht-Hammer im 21ten Jahrhundert.
Das jetzt ist doch nur eine verdeckte Subvention für Kassenhersteller.

hhcm 2. Jan 2020 16:34

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
VIER Seiten unnötige Diskussionen über nicht änderbare Fakten.
Sind sich jetzt alle einig, dass das ganze Bullshit ist?

Rollo62 2. Jan 2020 16:37

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von hhcm (Beitrag 1454327)
VIER Seiten unnötige Diskussionen über nicht änderbare Fakten.

Nicht änderbare Fakten = Naturgesetze = gottgegeben.

Ja, so muss man das sehen mit DSGVO, BonPflicht, etc. als eine Art Religion der Alle blind folgen können.

freimatz 3. Jan 2020 13:13

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von hhcm (Beitrag 1454327)
VIER Seiten unnötige Diskussionen über nicht änderbare Fakten.
Sind sich jetzt alle einig, dass das ganze Bullshit ist?

Was denn? Die Diskussion? Ja. Die Bonpflicht? Nein.

Wie wäre es den ganzen Thread nach Klatsch & Tratsch zu verschieben?

hhcm 3. Jan 2020 17:08

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von freimatz (Beitrag 1454364)
Was denn? Die Diskussion? Ja. Die Bonpflicht? Nein.

Die Bonpflicht - Nein? Warum?
Was ändert sich für Steuerhinterzieher? Die TSE z.B ist schön und gut, bringt aber nichts wenn die Kasse gar nicht erst benutzt wird.
"Ein Döner bitte" - Ja macht 3,50€ - Hier !!! .... Und jetz?

JA, es wird besser werden. Stammkunden kann man aber immer noch ohne Bon abfertigen.
Wenn es keine Mitnahmepflicht wie in Italien gibt, ist die Bonpflicht einfach nur Umweltverschmutzung.

Luckie 3. Jan 2020 18:49

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von freimatz (Beitrag 1454364)
Wie wäre es den ganzen Thread nach Klatsch & Tratsch zu verschieben?

Und da geht die Reise jetzt auch hin. Der technische Aspekt scheint sich ja eh erledigt zu haben.

DP-Maintenance 3. Jan 2020 18:49

Dieses Thema wurde am "03. Jan 2020, 19:49 Uhr" von "Luckie" aus dem Forum "Programmieren allgemein" in das Forum "Klatsch und Tratsch" verschoben.

jobo 4. Jan 2020 11:05

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Ok, dann jetzt mal getratscht:

Warum heißt das Teil noch mal Registrierkasse?

Es sind ja Profis hier im Forum. Mir ist bspw. bekannt, dass es noch aus mechanischen Zeiten Schalterchen und Tricks an der Kasse gab, dass es am FA vorbei ging. Heute laufen angeblich ziemlich verrückte Sachen über Hacks, "Patches" usw., aber am Ende muss es doch möglich sein, manipulationssicher Transaktionen aufzuzeichnen?!
Jede moderne x86 CPU enthält heute Subsysteme (ARM, ..), die für die Verwaltung von Zertifikaten und Vertrauensstellungen und weiß der Himmel verwendet werden, schon bevor die CPU selbst läuft.

Ich bekomme von meinem Bäcker schon "immer" einen Bon. Es geht also und es ist sicher nicht die Umweltlast, als die es dargestellt wird.
Nur mal als Idee, wenn abends ein einziges Brot übrig bleibt, hat das sicher eine höhere thermische Energie als hunderte Bons. Und es bleiben dutzende Brote übrig!

Mir leuchtet allerdings auch gar nicht ein, warum auf Thermopapier gedruckt wird, wirklich gar nicht!

Zur wirtschaftlichen Situation: Man kann die Probleme kleiner Geschäfte wohl kaum auf die Bonpflicht schieben. Auch wenn um die Ecke der 20. Friseur aufmacht, die Haare wachsen zum Glück nicht schneller. Der Effekt ist eigentlich nur (und schon lange), die Läden überleben trotz mangelnder Kundschaft durch Dumpinglöhne, Schwarzarbeit und eben Verkauf ohne Rechnung. Bei den Bäckern ist es nicht so sehr die direkte Konkurrenz durch (echte) Bäcker, sondern der mächtigen Druck der Industrieramschware (und TK-Ware aus Niedriglohnländern) im Discounter (die man natürlich auch beim Bäcker bekommen kann).

Luckie 4. Jan 2020 11:12

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Thermopapier ist günstiger wie Tinte, technisch einfacher (Es kann nichts kaputt gehen, nichts verstopfen, nichts antrocknen. Erfordert weniger Wartung.) und man muss sich auch keine Gedanken über leere Titenpatronen machen. Neue Rolle rein fertig. Hat also nur Vorteile gegenüber Tinte.

Uwe Raabe 4. Jan 2020 11:24

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch
 
Zitat:

Zitat von jobo (Beitrag 1454413)
aber am Ende muss es doch möglich sein, manipulationssicher Transaktionen aufzuzeichnen?!

Genau dafür gibt es ja die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die laut zugehörigen Anwendungserlass folgende Schutzziele erreichen soll:
Zitat:

Die Regelungen des § 146a AO sollen für digitale Grundaufzeichnungen, die mittels
elektronischem Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV
geführt werden, folgendes sicherstellen:
• deren Integrität,
• deren Authentizität
• und deren Vollständigkeit.
Wer also mauscheln will, muss erstmal diese Sicherheitseinrichtung irgendwie umgehen. Ich will ja gar nicht behaupten, daß das unmöglich ist, aber es wird wohl schon deutlich erschwert.

Ein Umgehen wäre natürlich sehr einfach möglich, wenn man die Kasse gar nicht benutzt, aber genau deswegen gibt es ja gerade diese Bonpflicht.


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