Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona (https://www.delphipraxis.net/203922-verschiebung-von-veranstaltungen-wg-corona.html)

TigerLilly 7. Apr 2020 14:35

Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Jetzt ist mir das schon zum zweiten mal passiert, dass ein Veranstalter sein Seminar verschiebt, verstehe ich eh, aber weil ich am neuen Termin nicht kann, die Kosten nicht erstatten will. Ich verstehe ja, dass das schwierig ist, und wenn möglich, nehme ich die neuen Termine auch an, aber so wenig Entgegenkommen ist schon lästig.

Wie sind da Eure Erfahrungen?

Rollo62 7. Apr 2020 14:43

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Ist mir zum Glück noch nicht passiert.
Aber sind Veranstalter nicht gegen "höhere Gewalt" versichert, fällt Corona darunter ?

Moombas 7. Apr 2020 14:51

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Corona fällt definitiv unter höhere Gewalt. Finde das vom Veranstalter aber auch ein Unding.

Entweder Kosten erstatten oder Alternativtermin anbieten sollte das Mindeste sein.

Medium 7. Apr 2020 16:42

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Passiert ist es mir noch nicht. Sehe das so ein bischen einerseits/andererseits. Zumindest, wenn die Versicherung nicht vorhanden ist bzw. nicht greift. Weil ein Veranstalter wird ggf. selbst trotz der Lage dazu verpflichtet sein, die Location zu bezahlen, und hat ggf. bereits Material angeschafft, oder bleibt sonstwie auf Kosten im Zusammenhang mit dem Seminar sitzen. Ich würde dennoch zumindest ein teilweises Entgegenkommen begrüßen, weil Kosten für Dozenten, Essen, Reinigung, etc. fallen dann ja wirklich nicht mehr an.

Aktuell muss ja doch jeder so ein wenig schauen wo er bleibt, gerade bei kleineren Anbietern. Wünschenswert wäre es aber dennoch, wenn man sich zumindest auf halbem Wege dabei treffen könnte. Schade, dass es bei deinen Veranstaltungen so unerfreulich lief. Ich kann mir aber fast vorstellen, dass man hier mit Rechtsmitteln etwas erreichen kann. Das wird sich aber wohl erst bei Beträgen nahe der Fünfstelligkeit lohnen, bei ein paar Hundert Euro schließt ja heutzutage keiner mehr den Gerichtssaal mehr auf.

TigerLilly 7. Apr 2020 16:56

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Ja, eigentlich wär es klar - Verschiebung kann, muss man aber nicht annehmen. Und 1.200.- will ich nicht einfach so abschreiben. Ärgerlich.

Delphi.Narium 7. Apr 2020 17:24

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Da Du aus Wien schreibst, sind die hier bei Haufe beschriebenen Sachen sicherlich nicht 1:1 übertragbar (sofern nicht EU-Recht). Bitte schau doch mal, ob Du mit Hilfe dieses Textes Analogien für Österreich finden kannst.

Google weigert sich, mir irgendwelche Infos bezüglich Österreich zu liefern, weiß nicht, ob das an der Lokalisierung per IP liegt und deshalb einfach davon ausgegangen wird, dass mich nur deutsches Recht interessiert :-(

Hab's mit diesen Suchbegriffen versucht: [GOOGLE]seminar ausfall corona österreich rechtslage[/GOOGLE]

p80286 7. Apr 2020 18:17

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1461512)
Ist mir zum Glück noch nicht passiert.
Aber sind Veranstalter nicht gegen "höhere Gewalt" versichert, fällt Corona darunter ?

Das mußt Du den/die Veranstalter fragen (ob sie versichert sind).
Soweit ich weiß Sturm Hochwasser etc. ist höhere Gewalt, die jetzige Situation wird wohl eher die Gerichte beschäftigen. (Schadenersatz)

Gruß
K-H

Redeemer 7. Apr 2020 21:13

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Zitat:

Zitat von TigerLilly (Beitrag 1461510)
weil ich am neuen Termin nicht kann

Ähm? Wie kann man in Zeiten von Corana an einem Termin nicht können? Ist doch ein Tag wie der andere gerade. :-D

Alallart 7. Apr 2020 21:23

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Zitat:

Zitat von TigerLilly (Beitrag 1461510)
Jetzt ist mir das schon zum zweiten mal passiert, dass ein Veranstalter sein Seminar verschiebt, verstehe ich eh, aber weil ich am neuen Termin nicht kann, die Kosten nicht erstatten will. Ich verstehe ja, dass das schwierig ist, und wenn möglich, nehme ich die neuen Termine auch an, aber so wenig Entgegenkommen ist schon lästig.

Ich bin zwar kein Anwalt, habe aber irgendwann die Regel aufgeschnappt - keine Leistung, keine Bezahlung.

Der Veranstalter hat die Veranstaltung verschoben, sein Risiko, sein Pech. Natürlich kann er versuchen zu behaupten, dass das Risiko bei dir liegt, aber das Risiko trägt er. Wenn er die Leistung nicht bringt(Veranstaltung), dann muss er das Geld zurück zahlen. Dass er einen neuen Termin angibt ist zwar nett, aber das war nicht der Deal. Er kann doch nicht den Vertrag einseitig ändern. Das ist so als ob das Pizza-Taxi dir nur eine Pizza liefert, statt zwei, aber für zwei das Geld verlangt, weil du zwei Stück bestellt hast.

Das Recht liegt auf deiner Seite. Drohe mit einem Anwalt und du bekommst dein Geld. Wenn er den Umweg über Gericht nehmen will, dann seinetwegen. Gewinnen wirst du.

Rollo62 8. Apr 2020 10:20

AW: Verschiebung von Veranstaltungen wg Corona
 
Zitat:

Zitat von p80286 (Beitrag 1461548)
Zitat:

Zitat von Rollo62 (Beitrag 1461512)
Ist mir zum Glück noch nicht passiert.
Aber sind Veranstalter nicht gegen "höhere Gewalt" versichert, fällt Corona darunter ?

Das mußt Du den/die Veranstalter fragen (ob sie versichert sind).
Soweit ich weiß Sturm Hochwasser etc. ist höhere Gewalt, die jetzige Situation wird wohl eher die Gerichte beschäftigen. (Schadenersatz)

Gruß
K-H

https://www.fgvw.de/neues/coronaviru...eranstaltungen

Zitat:

Höhere Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) – eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht – ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das nicht in die Risikosphäre einer Vertragspartei fällt.

Zunächst gilt es, die vertraglichen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners (z.B. des Veranstalters, Ausstellers, Spediteurs, Hotelbetreibers) in den Blick zu nehmen: In vielen Verträgen und AGB wird der Begriff der höheren Gewalt in einer Klausel (teilweise auch Force Majeure- Klausel oder Acts of God- Klausel genannt) definiert (z. B. Terror, Kriege, behördliche Anordnungen oder Epidemien). Oft enthalten die Klauseln auch Fristen oder bestimmte Handlungspflichten, die beachtet werden müssen (z.B. die Einleitung schadenmindernder Maßnahmen).
Du hast wohl Recht, denn "Pandemie" wird erstmal kein Versicherer in den Bedingungen haben.
Trotzdem sollte Pandemie als "höhere Gewalt" unstrittig sein.
(es sei denn man behauptet es war ja klar das irgendwann mal eine Pandemie kommt).


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