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Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Hallo,
ich bin nicht ganz vertraut, wie es mit den Rechten bei Bildern aussieht. Ein Unbekannter hat von der Straße durch die offene Firmentür ein Foto gemacht (vermutlich wurde hineingezoomt). Zu sehen ist ein arbeitender Mitarbeiter der Firma und ein paar Werkzeuge. Der Mitarbeiter kann als Person nicht erkannt werden. Die Firma und die Mitarbeiter wussten von keinen Fotografen und haben kein Einverständnis gegeben. Das Bild wurde mehrfach Online verbreitet. Ist das Rechtens? Und welche Gesetze greifen hier?! "Pressefreiheit"?! Gibt es eine Regelung um den Fotografen ausfindig zu machen? Die Firma selbst sagt, man könne nichts machen, da weder die Person zu erkennen, noch eindeutige Merkmale der Firma (z.B. Logo) zu sehen sind. Trotzdem fällt es mir schwer zu glauben, dass man von der Straße einfach in irgendwelche Häuser fotografieren darf und das in Ordnung sein soll, solange man nichts firmenspezifisches erkennen kann. LG Monday |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Was mir dazu spontan einfällt:
Es gibt die Panoramafreiheit, die besagt, dass du von öffentlich sichtbaren Sachen relativ unkompliziert Fotos machen und veröffentlichen darfst. Das gilt aber bspw. nicht, wenn das Foto von einem Privatgrundstück aufgenommen wird. Weiteren Schutz gibt es für den höchstpersönlichen Lebensbereich, der aber fraglich sein dürfte, wenn die Person nicht zu erkennen ist. Hier ist aber in der Regel nur die Weitergabe untersagt, nicht die Aufnahme an sich. Du darfst also prinzipiell Fotos von Leuten in der Fußgängerzone machen, nur nicht veröffentlichen 😉 (recht am eigenen Bild) Nach deiner Schilderung klingt es für mich legal. Aber ich bin auch kein Anwalt. |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
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AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Zitat:
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AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Zitat:
Direkt reingezoomt wurde, dann ist es eher so, als wenn der Fotograf sich "paktisch" in der Firma aufgehalten hat, dieser Spanner. :stupid: |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Hallo,
'da weder die Person zu erkennen, noch eindeutige Merkmale der Firma (z.B. Logo) zu sehen sind' wer soll da jetzt was einklagen. Gruß |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Ein Winkeladvokat könnte da bestimmt Industriespionage draus machen.
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AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Das Recht (eigentlich gibt es mehrere Rechte) am Foto gehört dem Fotografen. Es gibt Fotos, die er nicht hätte machen und/oder verwerten dürfen, davon sind seine Rechte am Bild aber nicht betroffen.
Wenn Eure Firmenlobby zweifelsfrei zu erkennen ist und das kein öffentlicher Grund ist, hätte das Foto nicht gemacht und daher auch nicht verwertet werden dürfen + man könnte eine weitere Nutzung untersagen bzw sich abkaufen lassen. Schaden ist wahrscheinlich keiner entstanden, daher ist kein Schadenersatz möglich. Aber für sowas gibt es Anwälte. |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Wenn man das Foto weg haben will bekommt man es weg. Denn selbst wenn man weder Person noch Firma eindeutig zu erkennen sind, sieht es ja so aus als wenn eine Zuordung des Bildes zu einem Ort möglich gewesen ist. Das heißt es ist möglich es zumindest der Firma zuzuordnen.
Einfacher wird es, wenn jemand bestimmte Unterstellungen / Eigenschaften mit dem Bild verbindet die der Firma nicht eigen sind. Ohne Anwalt und Geld wird das aber nichts werden. Ich bin Fotograf, wenn auch nicht hauptberuflich. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz kommen für mich immer an erster Stelle. Schöpferische Freiheit finde ich genauso wichtig, aber eben erst an zweiter Stelle. Wenn ich Bilder veröffentliche, ist es Natur pur. Oder öffentlicher Raum, so das es nicht möglich ist Personen (wenn überhaupt erkennbar) eindeutig einem Ort zuzuordenen. |
AW: Rechte von Fotos bei heimlicher Fotografie?
Zitat:
Zusätzlich: Wenn ich das richtig verstehe hat ein "Unbekannter" das Foto gemacht, und dass kein Schaden entstanden ist. Das ist ein Grund mehr warum man das vielleicht auf sich beruhen lassen sollte. Wie sollte man da Irgendetwas gegen "Unbekannt" einklagen, selbst wenn es Tausendfach im Web geteilt ist ? Da müsste man wohl auch die WebPlattformen verklagen. Das Geld ist vielleicht besser in Alarmanlagen und Zutrittskontrollen investiert :stupid: |
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