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ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Guten Morgen,
ich lese hier schon einige Zeit mit und habe nun selbst eine 1. Frage betreffend dem PDF-Teil der ZUGFeRD-Rechnung. In unserer Software werden normalerweise Ausgabs-Rechnungen zum besseren Identifizierung des Inhaltes, mit technischen Zeichnungen und auch Fotos innerhalb der einzelnen Rechnungspositionen ausgegeben. Da ja das Hauptaugenmerk der ZUGFeRD Rechnung auf dem XML-Datenteil liegt und dieser rein Text basierend ist, stellt sich mir nun die Frage ob in dem PDF Teil der Rechnung wie bisher Zeichnungen und Fotos ausgegeben werden sollten? Dann würde sich ja die XML-Daten und der Inhalt der PDF unterscheiden. Wie würdet ihr das handhaben? Gruss KlausW |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Man kann ja problemlos Anlagen in die XRechnung einbinden, und genau das mache ich auch.
Standard-gebend sind in dem Fall auch mal wieder die öffentlichen Stellen, welche nur XRechnungen als XML akzeptieren, in welche etwaige Anlagen direkt binär eingebettet sind. Im Falle einer ZUGFeRD wird die entstehende Datei dadurch, dass man die Anlagen quasi zwei mal drin hat, entsprechend groß, aber auf die Weise ist gewährleistet, dass PDF und XML identisch sind und dass die Anlagen automatisch ausgewertet werden können. Lässt man sie an einer Stelle weg, riskiert man, dass sie übersehen werden, je nachdem ob der Empfänger (bzw dessen Programm) die ERechnung automatisch (= XML) oder manuell (= PDF) auswertet. Das ist zumindest meine Einstellung zu dem Thema. Das ganze Problem hätte man nicht, gäbe es bei uns wie in Italien nur das XML-Format, aber wir sind halt Deutschland und müssen mindestens zweigleisig fahren, um es jedem Recht zu machen. |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Das wäre dann ja eine Anlage zur XML-Datei die ja selbst schon eine Anlage zur PDF ist.
Eine Rechnung kann bei meinen Kunden mitunter aus 50 oder mehr Hauptpositionen mit jeweils mehreren Unterpositionen bestehen. Bei fast allen Hauptpositionen sind Zeichnungen/ Skizzen und bei vielen Unterpositionen Fotos zuzuordnen. Ob dies dann mit den zusätzlichen Anlagen noch übersichtlich ist? Wenn die Fotos und Zeichnungen nur in der PDF ausgegeben werden, wäre für die Sichtkontrolle und Freigabe der Rechnung die PDF und für die automatisch Verbuchung und Zahlungsanweisung die XML zu benutzen. Es gäbe also in der PDF zusätzliche Inhalte. Ist das erlaubt? |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Zitat:
der dann zum Bild oder Binärdatei dekodiert werden kann. Was natürlich extrem unübersichtlich werden kann, weil es dafür nicht vorgesehen ist. Ob ein externer URL-Link im XML (./Filename.zip) mit externer Dateibeilage auch OK ist? Eigentlich ja, warum nicht, wenn das XML auf so eine "Beilage" verlinkt könnte man ja sagen, dass dies nur zusammen mit Filename.zip eine Einheit ist. |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Wenn es rein ums rechtliche geht, würde ich empfehlen, dazu mal in die ZUGFeRD-Dokumentation schauen.
Darin steht z.B. bei den Prinzipien der Hybridrechnung das hier: Zitat:
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Einfach mal nen Blick reinwerfen. |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
:thumb:
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AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Zitat:
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AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Zitat:
Dabei ist mir aufgefallen, dass es sowas wie eine "Spezifikation" für ZUGFeRD anscheinend gar nicht gibt, nur als technische Anhänge, XML oder so. Oder gibt es ein menschenlesbares PDF-Dokument zu ZUGFErD 2.3.3, wenn ja wo genau? Diene Passagen kommen wohl aus dem Paper hier, was zu Faktur-X und FERD Forum kommt. ![]() Die Frage ist immer, inwieweit diese Stellen "offiziell" sind, OK deren Aussagen sollten schon Gewicht haben. |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Die Dokumentation beziehe ich immer direkt von
![]() Eine bessere Quelle für offizielle ZUGFeRD-Dokumentation sollte es eigentlich nicht geben, oder irre ich mich da? |
AW: ZUGFeRD-PDF mit Zeichnungen und Fotos ???
Ok, aber solche entscheidenden Definitionen sollten doch in einer offiziellen Spezifikation oder Guideline o.ä. veröffentlicht worden sein.
Naja, Newsletter von offizieller Stelle ist auch offiziell genug, und das Dokument was ich gefunden habe ist anscheinend von "©FNFE-MPE | FeRD ", den französischen und deutschen Foren, was womöglich damit auch "offiziell" genug sein könnte. Auf offener See und vor Gericht ..., naja :stupid: Man kann aber doch nicht alle Nebensätze und Statements von betreffenden Stellen als Spezifikation werten, ohne dass es davon eine offizielle Zusammenfassung gibt, meiner Meinung nach. Auch weil diese dann nicht mehr im Web verfügbar sein können. Zumindest, wenn es um solche Kernfragen geht sollte es doch klare Guidelines geben, sind das wirklich die einzigen Quellen? Ich versuche ich immer alle diese Nebenbedingungen zu sammeln, um möglichst rechtssicher zu sein. Edit: Ok, das "1. FACTUR-X 1.07.3 DE.pdf" ist doch tatsächlich in den Specs auf FERD vorhanden. Hatte ich gar nicht beachtet, weil es mir doch um ZUGFErD und nicht um FACTUR-X geht. Na gut, damit ist es dann doch 100% offiziell ... mein Fehler ... |
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