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Lizenzfrage, mal wieder
Hi ihrs :hi:
Also folgendes, wenn ich mit meiner als Privatmann erstandenen D3 Prof Version ein Progrämmchen für meinen Betrieb während der Arbeitszeit entwickel, darf man das dann nachher im Betrieb nutzen ohne dass man nachher mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss? Will das ganze nämlich nicht mit Java realisieren ( :stupid: ) da ich denke das es mit Delphi schneller geht und eine batchlösung leider nicht (mehr) in Frage kommt. mfg phlux :hi: |
Re: Lizenzfrage, mal wieder
Ja, darfst du, denn AFAIR macht es keinen Unterschied, ob du als Privatmann oder als Unternehmen eine Pro kaufst.
Greetz alcaeus |
Re: Lizenzfrage, mal wieder
Ja aber ich entwickel dann mit der mir privat gehörenden Version für meinen Betrieb, oder könnt ich einfach sagen, das prog ist freeware und mein betrieb kann es dann ohne weiteres nutzen?
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Re: Lizenzfrage, mal wieder
Jap kannst du...
Solange derjenige, der die Software schreibt eine gültige Lizenz für die Compilierung hat kann er die auch ohne Probleme weitergeben :> |
Re: Lizenzfrage, mal wieder
Warum spielt das eine Rolle? Nur weil es dir privat gehört, heißt das noch nicht dass du nicht für den Betrieb entwickeln darfst. Solche Regelungen gibt es AFAIR nur bei den PE-Versionen, nicht aber bei der Pro.
Greetz alcaeus |
Re: Lizenzfrage, mal wieder
Dann bin ich beruhigt und kann meinem Chef jetzt den Vorschlag unterbreiten :lol:
Danke euch! :hi: |
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