Delphi-PRAXiS

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PierreB 23. Mai 2005 16:10


Rechtliche Frage: Screenshots
 
Moin,

ich wollt mal fragen ob zufällig jemand weiß ob ich Screenshots von anderen Programmen in mein Programm einbauen darf. Geht das ?


Thx

Mirilin 23. Mai 2005 16:12

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
:hi:

Frag doch einfach den Entwickler des jeweiligen Programms :)


mfg Tobias

freak4fun 23. Mai 2005 16:14

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Gilt das auch für Windows?

PS: Gute Frage Meflin, bin auf Antwort gespannt. ;)

MfG
freak

PierreB 23. Mai 2005 16:15

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
:hi:

Für das was ich vorhabe brauch ich eigentlich Screenshots von mehreren Programmen.
Und soll ich Microsoft ne Mail schicken ? *schüchtern bin*

Zitat:

PS: Gute Frage Meflin, bin auf Antwort gespannt.
Ich bin nichtr Meflin. :zwinker:

Phoenix 23. Mai 2005 18:07

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Wenn Du den Screenshot selber erstellst bist Du in diesem Moment der Urheber des Bildes. Und wenn Du ein Bild verwenden willst musst Du den Urheber fragen. Von daher... :zwinker:

Nur solltest Du dafür sorgen das der Screenshot legal ist (will heissen dafür auch nur Lizenzierte Software nutzen).

Matze 23. Mai 2005 18:09

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Zitat:

Zitat von Phoenix
Wenn Du den Screenshot selber erstellst bist Du in diesem Moment der Urheber des Bildes.

Aber das heißt nicht, dass es erlaubt ist, den Screenshot zu verwenden. ;)

Olli 23. Mai 2005 18:13

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Zitat:

Zitat von Phoenix
Nur solltest Du dafür sorgen das der Screenshot legal ist (will heissen dafür auch nur Lizenzierte Software nutzen).

Potentiell kann die GUI als (Gebrauchs-)Muster geschützt sein. Es gibt also noch mehr zu beachten als eine legale Kopie. Aber ich kenne keinen Fall, in dem jemand für einen Screenshot verurteilt worden wäre. Es wäre genauso wie wenn jemand verurteilt würde weil er eine Stadt fotografiert. Hingegen wenn er Personen auf seinen Fotos hätte, müßte er die Fragen, es sei denn die befinden sich in einer großen Gruppe.

leddl 23. Mai 2005 18:56

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Zitat:

Zitat von Olli
Es wäre genauso wie wenn jemand verurteilt würde weil er eine Stadt fotografiert. Hingegen wenn er Personen auf seinen Fotos hätte, müßte er die Fragen, es sei denn die befinden sich in einer großen Gruppe.

Gehört zwar auch nicht ganz zum Thema, muß aber mal gesagt werden.
Deine Aussage ist AFAIK nicht ganz richtig. Eine größere Gruppe reicht nicht aus, um eine problemlose Veröffentlichung eines Bildes zu gewährleisten. Soweit ich mich erinnere wurde in irgendeiner Stadt gegen einen Betreiber einer Webcam geklagt, die aktuelle Wetterbilder ins Internet übertragen hat. Da auf den erstellten Bildern einige Personen klar identifiziert werden konnten, wurde zugunsten des Klägers entschieden. Daher gilt bei Fotos: Sobald ein Gesicht klar erkennbar ist, muß der Betreffende einer Veröffentlichung zustimmen. (Kann mich natürlich auch mit der ganzen Geschichte irren, in dem Fall dann natürlich sorry für den Einwand ;))

PierreB 24. Mai 2005 13:11

Re: Rechtliche Frage: Screenshots
 
Ok ich weiß bescheid.

Danke für eure Antworten. :-)


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