Delphi-PRAXiS
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hkais 6. Okt 2005 13:13

Datenbank: Sybase Anywhere • Zugriff über: noch offen

Lexware Sybase Zugang
 
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit auf die Lexware DB zuzugreifen.
Der User und das Passwort müssen doch irgendwo hinterlegt sein? Ich benötige ein Modul um auf mein OSS Ticketsystem einen Kundenabgleich machen zu können.
Wie komme ich an die Daten?
Ich setzte aktuell Lexware Financial Office Pro 2004 und 2005 ein.

Gruß hkais

hkais 13. Okt 2005 16:36

Re: Lexware Sybase Zugang
 
hallo,

hat niemand eine Idee?
Wie lautet der User?
Gibt es eine Möglichkeit bruteforce das Passwort zu knacken? (wenn ja, welches Tool)

Viele Grüße,
hkais

Bernhard Geyer 13. Okt 2005 16:39

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Zitat:

Zitat von hkais
Gibt es eine Möglichkeit bruteforce das Passwort zu knacken? (wenn ja, welches Tool)

Hallo Admins, macht mal hier zu.
Nach den neuesten Gesetzen bezüglich Urheberrecht sind solche Versuche strafbar. Und ich denke solch ein Passwort-Knacken fällt auch darunter.

Treffnix 13. Okt 2005 17:24

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Zitat:

Zitat von Bernhard Geyer
Hallo Admins, macht mal hier zu.
Nach den neuesten Gesetzen bezüglich Urheberrecht sind solche Versuche strafbar. Und ich denke solch ein Passwort-Knacken fällt auch darunter.

Es ist strafbar dein eigenes System zu knacken?
Gehts darum das eigene Passwort zu knacken, oder das Passwort vom Hersteller, das die eigenen Daten schützt? Bei beidem wär ich mir aber nicht sicher, dass es verboten ist. Sind ja trotzdem meine Daten, oder?

rwachtel 13. Okt 2005 19:13

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Die Daten können ohne weiteres exportiert und/oder gesichert werden. Mit dem Passwort sichert der Hersteller lediglich seine Datenbankstruktur. Daher würde auch ich ein solches Reverse-Engineering als strafbar einschätzen. Aber: IANAL.

SirThornberry 13. Okt 2005 19:20

Re: Lexware Sybase Zugang
 
das ganze muss per passwort geschützt sein weil das deutsche Gesetz bei Buchhaltung sowas fordert. Ein Buchhaltunsprogramm darf es nicht ermöglichen das gebuchtes ungeschehen wird, sondern in so einem Fall muss eben zurück gebucht werden. Wenn der Hersteller das Passwort preis geben würde so würde die Software die Bestimmungen nicht mehr erfüllen und würde somit keine Zulassung erhalten als Buchhaltungssoftware. Allerdings finde ich auch das es wenigstens eine Readonly-Schnittstelle geben sollte um an die Daten zu kommen damit man eigene Auswertungen vor nehmen kann.

hkais 14. Okt 2005 16:03

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Hallo zusammen,

wo wird das bestimmt, dass es rechtliche Bedingungen für den Passwortschutz gibt?
Defacto wird eine Steuerprüfung basierend auf den Unterlagen gemacht. D.h. wenn ich falsche Zahlen im Buchhalter vorhalte, dann mache ich mich strafbar, nicht Lexware. Den Zugang zur Software muss man nur zur Verfügung Stellen, wenn es der FA-Beamte wünscht. Ist aber kein Zwang für Lexware.

Meines Erachtens ist der Schutz der DB nur ein Selbstschutz. Wer Zugang zur DB hat, könnte ja potentiell wechseln, da er die Daten in gewünschter Form an einen Konkurenten zum "Transferieren" geben könnte. Wieso sonst darf man bei SAP direkt auf die Daten zugreifen? Wer diese SAP Daten modifiziert, verliert allerdings jegliche Gewährleistungsansprüche seitens SAP.
Das ist ein Statement mit dem ich leben kann. Wenn ich mir meine Daten zerschieße, dann muss ich eben auf mein Backup zurück- oder tief in die Tasche greifen.

Okay genug über LExware geärgert, OSS CRM und Buchhaltungstools entstehen gerade. Ist also nur eine Frage der Zeit. Aber bis dahin brauche ich eine Lösung für mein Problem.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Mir reicht auch eine PN zu diesem Thema, falls es Bedenken rechtlicher Art gibt.

Gruß
hkais

hkais 17. Okt 2005 08:29

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Hallo again,

wirklich niemand der weiterhelfen kann?

Viele Grüße,
hkais

Sharky 17. Okt 2005 09:04

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Zitat:

Zitat von hkais
...wo wird das bestimmt, dass es rechtliche Bedingungen für den Passwortschutz gibt?

Hmmm... in einem Gesetzt?

So weit ich weiss müssen Programme über die zum Beispiel die Buchhaltung gemacht wird unter anderem einen Schutz haben um das ändern der Daten ohne verwendung des Programmes zu verhindern. Sonnst werden sie vom Finanzamt überhaupt nicht anerkannt.

Genauso muss bei elektronischen Fahrtenbüchern verhindert werden das es eine Manipulationsmöglichkeit der erfassten Daten gibt. Ansonsten werden von solchen Programmen erstellte Fahrtenbücher nicht anerkannt.

hkais 17. Okt 2005 14:32

Re: Lexware Sybase Zugang
 
Hallo sharky,

genau das Gesetz dazu will ich ja wissen (Buch/Paragraph). Wieso darf man dann ohne weiteres auf die SAP Buchungsdaten zugreifen, mehr noch auch eigene Buchungen an SAP vorbei durchführen. Man begiebt sich sehr schnell auf Glatteis, da man genau wissen muss welche Datenstrukturen vorausgesetzt werden. Aber dazu habe ich ja meine Backups oder das eigene Risiko schwedischen Gardienen von innen zu besuchen, wenn ich hier unfug treiben will. Wer steuern hinterziehen will, wird andere undokumentierte Wege bevorzugen. Der wird sich mit Sicherheit auch nicht an einem Sybase DB Passwort und User ranmachen...

Zum Fahrtenschreiber ist es Auslegungssache, da entscheidet jedes FA anders. Es gab dazu auch einen netten Artikel in der c't glaube ich. Fazit jedes FA kann anders entscheiden, immer vorher mit dem FA sriftlich abstimmen...
Dennoch, wenn ich ein Fahrtenbuch auf die alte Art führe. Was stellt hier dann sicher, dass es keine Manipulationen gibt/gab?

Meines Erachtens sind die Ausreden mit den Gesetzen ein Versuch seitens Lexware es auf die eigene Geheimniskrämerei auf die Gesetzgebung abzuwälzen. Aber ich lasse mich hier gerne aufklären. Wie gesagt Gesetzbung und Paragraph, oder ein Urteil eines Gerichts könnte mich hiervon überzeugen.
Aber Grundsatzdiskussionen dieser Art sind - glaube ich - in diesem Thread fehl am Platze, ich bin wohl viel zu liberal eingestellt. Da bewege ich mich wohl schon zu lange im OpenSource Umfeld, um solche banalen Firmengeheimnisse zu akzeptieren.



Sharky, trotzdem hat es meiner initialen Frage nicht weitergeholfen. Ich weiss ich bin an dieser Stelle sehr penetrant, aber ich benötige hier dringend einen Abgleich der Kundendaten zwischen meinem Ticketsystem und Lexware. Das bischen SQL das dahintersteht bekomme ich hoffentlich hin. Wenn nicht, dann muss ich eben bluten. Sei es beim FA oder beim dann vermutlich teuren Lexware-Support.

Viele Grüße,
hkais


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