Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag? (https://www.delphipraxis.net/57235-haftung-bei-freeware-programm-ohne-lizenzvertrag.html)

ichbins 17. Nov 2005 15:34


Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Hallo,

Ich (Hobbyprogrammierer=Privatperson) bin gerade dabei ein Freeware-Programm (Installer) zu schreiben.

Ich habe nicht vor es mit einem Lizenzvertrag auszuliefern.

Jetzt die Frage: Wenn mein Programm auf irgendeine Art (z.B. Bug oder falsche Benutzung) Schäden anrichtet (Daten löscht, Hardware oder OS beschädigt etc.), kann mich dann der Benutzer (derjenige der mit meinem Installer ein Setup erzeugen will) irgendwie zur Haftung ziehen? Was ist mit den, der das Setup dann ausführt?

richard_boderich 17. Nov 2005 15:36

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
ja das wuerde mich auch interessieren.

richard

NicoDE 17. Nov 2005 15:40

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Vielleicht hilft das: http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/...-Haftungsrecht

glkgereon 17. Nov 2005 15:40

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von ichbins
Hallo,

Ich (Hobbyprogrammierer=Privatperson) bin gerade dabei ein Freeware-Programm (Installer) zu schreiben. Ich habe nicht vor es mit einem Lizenzvertrag auszuliefern. Jetzt die Frage: Wenn mein Programm auf irgendeine Art (z.B. Bug oder falsche Benutzung) Schäden anrichtet (Daten löscht, Hardware oder OS beschädigt etc.), kann mich dann der Benutzer (derjenige der mit meinem Installer ein Setup erzeugen will) irgendwie zur Haftung ziehen? Was ist mit den, der das Setup dann ausführt?

Ich (als juristisch völlig ungeschulter Mensch) würde sagen: Nein.
Wenn du in einem kurzen Haftungsausschluss schreibst, das du jegliche Haftung für durch dein Programm entstandene Schäden ausschließt, so sollte das keine Grundlage haben.

Wer es dann benutzt, tut es dann ja eindeutig "auf eigene Gefahr" und übernimmt jegliche Haftung für sein Handeln.

So wäre meine Einschätzung.

Rastaman 17. Nov 2005 15:42

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von richard_boderich
ja das wuerde mich auch interessieren.

richard

So. Ich hab zwar nix zum Thema beizutragen, aber ich finde das immer wieder komisch bzw dreist.
Der Beitrag ist noch keine 2 Minuten alt und auch noch nicht von der Startseite verschwunden.
Wieso schreibst du es interessiert dich auch? Wenn es jemand weiß, dann wird er antworten und du kannst es einfach auch lesen.
Wenns jetz K&T wäre, OK, aber das hier find ich Postergaunerei. Ich sag das jetz einfach mal, weil mir das schon n paar mal aufgefallen ist.

Pfoto 17. Nov 2005 15:42

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Hallo Michael,

da deine Software ja (unweigerlich) auf einen globalen Markt trifft, würde ich da gar kein Risiko eingehen und auf jeden Fall ein paar Sätze als Lizenzvertrag beifügen.

Das habe ich bisher auch bei Freeware immer gesehen. Lade dir doch ein deutsches und ein englisches Programm herunter (oder schau in den bereits installierten nach) und kopier die die wichtigsten Sätze heraus.

Letztendlich habe ich zwar mal davon gehört, dass in Deutschland immer davon ausgegangen wird, dass eine Software (potentielle) Gefahren in sich bergen kann und dass der Programmierer deshalb nicht zur Verwantwortung gezogen werden kann -- man kann eben als Mensch nicht alle Unwägbarkeiten vorraussehen, gerade wenn es sich um Software handelt.
Man ist aber natürlich dran, wenn man grob fahrlässig handelt (was dann im Einzelfall wohl auch wieder vor Gericht zu definieren ist).

Und bevor dir Jemand ans Bein pinkeln will, sicher Dich zumindest mit einem Lizenzvertrag ab.


Gruß
Pfoto

glkgereon 17. Nov 2005 15:47

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Pfoto
Und bevor dir Jemand ans Bein pinkeln will, sicher Dich zumindest mit einem Lizenzvertrag ab.

Stimmt.

Letztendlich musst du ja nur einen Satz unter deinen Namen schreiben à là "Ich übernehme keinerlei Haftung für jegliche Schäden an Hardware oder Software."

NicoDE 17. Nov 2005 15:51

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von glkgereon
"Ich übernehme keinerlei Haftung für jegliche Schäden an Hardware oder Software."

Man kann sich nach deutschem Recht nicht gänzlich der Haftung entziehen. Normalerweise lautet die deutsche Floskel dafür: "Die Haftung ist auf das arglistige Verschweigen von Mängeln beschränkt".

ichbins 17. Nov 2005 15:53

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Und wenn ich in einem Lizenzvertrag jedliche Haftung ausschließe bin ich absolut sicher?

was ist ein arglistiges verschweigen von Mängeln? Heisst das wenn ich ein OS schreibe und beim ersten Booten von der CD gleich sämmtliche Partitionen lösch und eine eigene erstelle, ohne darauf hinzuweisen?

noch ein Beispiel:

Ich schreibe eine Backup-Software, die die Daten auf 3 verschiedenen Servern im Internet abspeichert. Die Backupsoftware ist durch einen Lizenzvertrag gesichert.

Microsoft wird auf mein Programm aufmerksam und sichert damit alle Windows-Programmierumgebungen/Quelltexte ab.
Mein Programm kann allerdings keine Verbindung zum Internet herstellen und zeigt keine Fehlermeldung.

Microsoft glaubt seine Daten also gesichert. Einen Tag später wird das Microsoft-Center durch einen Kometeneinschlag vernichtet. (ich weiss, irreal ;)). Jetzt sind alle Daten verloren.

Kann mich Microsoft verklagen?

ichbins 17. Nov 2005 16:11

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von TU-Berlin
Für die unentgeltliche Überlassung von Freeware ist eine Haftung mangels Zustandekommen eines Vertrages mit Haftungsanspruch ausgeschlossen.
Der Handel mit Freeware, d.h. der Vertrieb mit dem Ziele, finanzielle Gewinne zu erlösen, ist dem Vertrieb von Standardsoftware vergleichbar, führt zu einem Kaufvertragsschluß und entsprechenden Pflichten des Händlers, inklusive daraus ableitbarer Haftungsgrundlagen bei Pflichverletzung

hm... könnte man das nicht so ausdrücken, dass es für normale Menschen verständlich ist?

Luckie 17. Nov 2005 16:16

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Anscheinedn hat niemnad die verlinkte Seite gelesen:
Zitat:

Für die unentgeltliche Überlassung von Freeware ist eine Haftung mangels Zustandekommen eines Vertrages mit Haftungsanspruch ausgeschlossen.
Freeware ist ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und vergleichbar mit Standardsoftware.
Autoren von kostenloser Freeware haften nicht für ihre Programme.

Sollte es aber durch deine Software fahrlässig zu Schäden kommen, dann bist du haftbar. Was dann fahrlässig ist, hat dann das Gericht zu entscheiden.

Dies ist keine Rechtsberatung!

ichbins 17. Nov 2005 16:19

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Die Seite entkräftet ihre Aussage aber gleich wieder :gruebel:

Dass die DP keine Rechtsberatung ist, weiss ich auch schon ;)

Pfoto 17. Nov 2005 16:21

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Einen Geschädigten, der finanziell gut dasteht und dem von seinem Anwalt Hoffnungen gemacht wurden, wirst du natürlich viel schneller am Hals haben als Lieschen Müller, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat... (sprich, die weder Geld zum Klagen hat, noch Erkennen kann, dass womöglich deine Software am Supergau schuld war)
Wer genug Geld zum Klagen hat, hat halt nichts zu verlieren...

Zitat:

Für die unentgeltliche Überlassung von Freeware ist eine Haftung mangels Zustandekommen eines Vertrages mit Haftungsanspruch ausgeschlossen.
Auch wenn es im deutschen Gesetz so drin steht. Wer weiß, wie es woanders ausgelegt wird und in wie fern man dir deshalb nicht trotzdem das Leben schwer machen kann...

Also nimmt am Besten solche Lizenztexte, wie es die großen Firmen tun, die werden sich nämlich schon gut von ihren Anwälten haben beraten lassen.


Gruß
Pfoto

ichbins 17. Nov 2005 16:30

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
danke erstmal. was ist mit meinem Backup-Beispiel?

Assun 17. Nov 2005 16:31

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
mal angenommen ich schreibe ein tool das mit dem Bios rumhantiert....jemand benutzt das Tool und sein bios wird irreparabel zerschossen --> board im arsch.

gehen wir davon aus ich habe dieses Tool veröffentlicht als ZIP archieve und habe folgendes als TXT mit reingepackt :

Zitat:

Copyright (c) 2005, Sebastian Dietrich ["copyright holder(s)"]
All rights reserved.

Redistribution and use in source and binary forms, with or without
modification, are permitted provided that the following conditions are met:

1. Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this
list of conditions and the following disclaimer.
2. Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice,
this list of conditions and the following disclaimer in the documentation
and/or other materials provided with the distribution.
3. The name(s) of the copyright holder(s) may not be used to endorse or
promote products derived from this software without specific prior written
permission.

THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS"
AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE
IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE
DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY
DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES
(INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES;
LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON
ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT
(INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS
SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

Kann mir die geschädigte Person, dessen Board ja eindeutig durch mein Tool zerstört wurde dann gerichtlich was anhaben ?

eigentlich nicht denn ich habe ja jegliche Haftung ausgeschlossen oder ?

ichbins 17. Nov 2005 16:38

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
wenn die geschädigte Person anstatt ein neues Bord für 100€ zu kaufen dich mit tausenden von Anwälten vor Gericht verklagt, dann schon.

Luckie 17. Nov 2005 16:54

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
@Assun: Englisch sparchige Lizenztexte haben in Deutschland, glaube ich, keine Gültigkeit, da man nicht davon ausgehen kann, dass derjenige auch englisch spricht und ihn verstehen kann.

ichbins 17. Nov 2005 16:56

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Stimmt: wenn mein Bord hinüber ist, kann ich den Händler verklagen, weil ich die Komponenten falsch gesteckt habe, weil ich die Englische Manual nicht lesen konnte. Aber wenn wirklich alle englischsprachigen Lizenzen in Deutschland ungültig sind, darf ich deshalb doch noch lange nicht Software raubkopieren, deren Lizenzvertrag auf englisch ist? :gruebel:

richard_boderich 17. Nov 2005 17:00

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
@rasterman

junge ge erstma chillen, meine postanzahl ist mir sowas von egal. ich wollte lediglich mitteilen das mich das thema auch interessiert und zu einer diskusion anregen.

Gruß Richard

Luckie 17. Nov 2005 17:05

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Ich frage mich zwar wie man mit
Zitat:

ja das wuerde mich auch interessieren.
eine Diskussion anregen will, aber nun ja, das musst du wissen. Nichts destotrotz war dieser Beitrag mehr als überflüssig. Und somit hat rastaman durch aus recht. Desweiteren würde ich dich bitte dein Ton gegenüber den anderen Forenmitgliedern etwas zu mäßigen.

Und jetzt bitte zurück zum Thema.

tigerman33 17. Nov 2005 19:38

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Man ist nicht geschützt durch einen englischen Lizenzhinweis? Wenn ich den in Kisuaheli abfasse, okay, da kann ichs noch nachvollziehen. Aber Englisch?

Und daraus ergibt sich IMHO doch gleich ein neues Problem: Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?

Garfield 17. Nov 2005 19:50

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von glkgereon
Wenn du in einem kurzen Haftungsausschluss schreibst, das du jegliche Haftung für durch dein Programm entstandene Schäden ausschließt, so sollte das keine Grundlage haben.

Das würde bedeuten, dass man sich durch einen Haftungsausschluss aus jeglicher Verantwortung stehlen könnte. Das geht nicht!

Zitat:

Zitat von Assun
Kann mir die geschädigte Person, dessen Board ja eindeutig durch mein Tool zerstört wurde dann gerichtlich was anhaben ?

Dann müsste man fragen:

Wurde das Tool sachgerecht angewandt?
Musste man mit der Zerstörung bei unsachgerechter Anwandung rechnen?
Ist für die Zerstörung ein Fehler in der Programmierung verantwortlich?
Hätte das Vorhandensein des Fehlers dem Autor auffallen müssen?

Zitat:

Zitat von Luckie
@Assun: Englisch sparchige Lizenztexte haben in Deutschland, glaube ich, keine Gültigkeit, da man nicht davon ausgehen kann, dass derjenige auch englisch spricht und ihn verstehen kann.

Normalerweise ist die Lizenz in der selben Sprache wie das Programm abgefasst. Was willst Du mit einem Programm, wenn Du es nicht verstehen kannst?

Oder mal ganz drastisch ausgedrückt, könnte ich Deine Aussage so auslegen: Weil ich die englischsprachige Lizenz einer kommerziellen Software nicht verstehe, darf ich diese cracken!

Luckie 17. Nov 2005 19:59

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Garfield
Oder mal ganz drastisch ausgedrückt, könnte ich Deine Aussage so auslegen: Weil ich die englischsprachige Lizenz einer kommerziellen Software nicht verstehe, darf ich diese cracken!

Äh, dir ist bewußt, dass ein Lizenztext kein Gesetzestext ist? Ein Lizenztext steht nicht über dem Gesetz. Im Liztenzrtext kann stehen was will, so bald es gegen gültiges Recht verstößt ist dieser Teil ungültig. Und nur weil ein Eskimo kein Deutsch spricht kann er hier ungestraft mordent durch Deutschlnad laufen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

woki 17. Nov 2005 20:15

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Assun
mal angenommen ich schreibe ein tool das mit dem Bios rumhantiert....jemand benutzt das Tool und sein bios wird irreparabel zerschossen --> board im arsch.

gehen wir davon aus ich habe dieses Tool veröffentlicht als ZIP archieve und habe folgendes als TXT mit reingepackt :

Zitat:

Copyright (c) 2005, Sebastian Dietrich ["copyright holder(s)"]
All rights reserved.

...
THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS"
AND ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE
IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE
DISCLAIMED. IN NO EVENT SHALL THE REGENTS OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY
DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES
(INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES;
LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON
ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT
(INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY OUT OF THE USE OF THIS
SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGE.

Kann mir die geschädigte Person, dessen Board ja eindeutig durch mein Tool zerstört wurde dann gerichtlich was anhaben ?

eigentlich nicht denn ich habe ja jegliche Haftung ausgeschlossen oder ?

Bei grober Fahrlässigkeit, oder gar Vorsatz dürfte auch diese Vereinbarung wenig nutzen.

Garfield 17. Nov 2005 20:17

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Luckie
Äh, dir ist bewußt, dass ein Lizenztext kein Gesetzestext ist? Ein Lizenztext steht nicht über dem Gesetz.

Richtig. Der Lizenztest stellt einen Vertrag dar, welcher gesetzliche Regelungen ergänzt. Ob eine Software Free- oder Shareware ist, steht zum Beispiel in der Lizenz, nicht im Gesetz. Wenn also ein Anwender eine englischsprachige Lizenz nicht versteht, wird für ihn eine Shareware zur Freeware? :?

Zitat:

Zitat von Luckie
Im Liztenzrtext kann stehen was will, so bald es gegen gültiges Recht verstößt ist dieser Teil ungültig.

Weshalb man nicht jegliche Haftungsansprüche ausschliessen kann.

Zitat:

Zitat von Luckie
Und nur weil ein Eskimo kein Deutsch spricht kann er hier ungestraft mordent durch Deutschlnad laufen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Fehlt da ein "nicht" im ersten Satz?
___

Egal in welcher Sprache eine Lizenz abgefasst ist, ihre Rechtskraft wird nicht durch das Unvermögen des Anwenders, diese Sprache zu verstehen, ausser Kraft gesetzt!

Daniel Schuhmann 17. Nov 2005 21:13

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von tigerman33
Man ist nicht geschützt durch einen englischen Lizenzhinweis? Wenn ich den in Kisuaheli abfasse, okay, da kann ichs noch nachvollziehen. Aber Englisch?

Und daraus ergibt sich IMHO doch gleich ein neues Problem: Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?

Ist da nicht auch der Anwender verpflichtet, die Lizenz zu lesen und zu verstehen? Ich meine, er will das Programm verwenden, dazu muß er ja die Lizenz kennen. Wenn er die nicht versteht oder nicht lesen kann, sollte er von der Installation absehen. Ich würde bei mir auch kein Programm von ner russischen Webseite runterladen, wenn nur ne russische Textdatei dabeiliegt und ich keinen blassen Schimmer hab, was das Programm wohl macht.

Daniel

(Anmerkung: Ich verstehe kein russisch, deswegen hab ich dies als Beispiel genannt. Ich habe nichts gegen russische Programme.)

Garfield 17. Nov 2005 21:28

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Daniel Schuhmann
Ich würde bei mir auch kein Programm von ner russischen Webseite runterladen, wenn nur ne russische Textdatei dabeiliegt und ich keinen blassen Schimmer hab, was das Programm wohl macht.

Ich auch nicht. Aber es gibt einige gute russische Programme mit englischsprachiger Oberfläche und englischsprachiger Lizenz.

PierreB 17. Nov 2005 21:39

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Daniel Schuhmann
Ich meine, er will das Programm verwenden, dazu muß er ja die Lizenz kennen. Wenn er die nicht versteht oder nicht lesen kann, sollte er von der Installation absehen. Ich würde bei mir auch kein Programm von ner russischen Webseite runterladen, wenn nur ne russische Textdatei dabeiliegt und ich keinen blassen Schimmer hab, was das Programm wohl macht.

Und was wäre, wenn ich einen Link auf einer deutschen Seite zu einer englischen Webseite finden würde, auf der ein Programm auf Englisch beschrieben ist (ich weiß also was es macht), und auf dieser Seite finde ich einen Downloadlink zu einem russischen Server (das Programm & Lizenzbedingungen liegen nur in Russisch vor) ?

Ich jedenfalls würde, sofern ich in etwa weiß wozu das Programm gut ist & was es taugt, dass Programm herunterladen, und die (mir unverständlichen) russischen Lizenzbedingungen ignorieren.

Daniel Schuhmann 18. Nov 2005 06:25

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von PierreB
Ich jedenfalls würde, sofern ich in etwa weiß wozu das Programm gut ist & was es taugt, dass Programm herunterladen, und die (mir unverständlichen) russischen Lizenzbedingungen ignorieren.

Da sind wir ja schon ein Stück weiter. Nun nehmen wir an, das Programm funktioniert nun doch nicht so, wie erwartet oder die Funktion wurde geändert (und die englische Webseite nicht aktualsiert) und Du verlierst die Daten. Würdest Du den Programmierer verklagen? Oder den Betreiber der englischen Webseite?

Daniel

Dussel 19. Nov 2005 16:29

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Also ich würde mal sagen, dass man die Haftung für alle Schäden ausschließen kann, die das Programm verursacht, die zufällig entstanden und nicht fahrlässig sind. Du darfst also weder wissentlich Fehler einbauen (z.B. einen Virus :wink:) noch etwas wie 'format C:', das dann durch irgendeinen kleinen 'if' Fehler irgendwelchen Schaden anrichten kann ins Programm schreiben.

tigerman33 19. Nov 2005 17:18

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Virus ist klar, aber was ist mit Software, deren zweck es ist, mit solch haarigen Sachen wie z.B. format zu hantieren? Wie sieht das da dann mit Haftungsausschluss aus?

ichbins 19. Nov 2005 17:35

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Wenn du den User darauf hinweist, dass das Programm sowas tun soll, dann musst du nicht haften.
wenn du jetzt aber einen festplatten-schredder hast, der dich zuerst zweimal frägt: WIRKLICH? dann darf der User sich nicht beschweren wenn was kaputt ist...

Im Falle eines Programmierfehlers, aufgrund dessen die WIRKLICH?-Abfrage ausfällt, kommt es eben darauf an ob der Fehler beabsichtigt war.

Klaus-B.Schmidt 31. Mai 2006 13:46

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Hallo, ich spiele nun seit einiger zeit mit dem Gedanke, meine Programme als Freeware zum Download anzubieten, nur bin ich mir nicht schlüssig, ob eine Lizenz benötigt wird, und ob sie so (siehe unten) verständlich und RICHTIG verstanden werden kann (und natürliich rechtwirksamkeit hat).

Code:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an dritte akzeptiert der Benutzer dise Lizenzwereinbarung

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor diese Programmes, welches Freeware ist, sichert ihnen eine zeitlich uneingeschränkte kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
-Die Software wird für nichtkomerzielle Zwecke genutzt
-Bei einsatz in Schulen/öffentlichen Einrichtungen ist der Autor unter den angegebenen Kontaktdaten zu Fragen
Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, so könne sie das Programm dreißig(30) Tage unverbindlich Testen (Einsatz für Komerzielle Zwecke mit Autor abklären).
Im rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizentnehmer" keinen Anspruch auf techniche Unterstützung.

2.WEITERGABE
Sie sind berechtigt, diese Software in unveränderten Zustand an dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme ist, dass sie keinem komerziellen Programm beigelegt werden darf.
Die Weitergabe über Heft-CD's von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Ihnen ist nicht Gestattet, diese Software rückzuentwickeln, dekompillieren oder ähnliche Sachen, die Quellcode sichtbar und/oder das Programm verändern zu verwenden.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedekt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DEISES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EIGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN ALLER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN. SOLLTEN DRE HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT GELTEN (ANDERE LÄNDER), SO SIND EVENTUELLE SCHADENSERSTAZANSPRÜCHE AUF
DIE EVTL. ENTRICHTETE LIZENZGEBÜR BESCHRÄNKT

Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: [email]mail@zum.auto[/email]r
www: [url]http://url.zum.autor/[/url]

OldGrumpy 7. Nov 2006 11:01

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Auch wenn das jetzt pingelig erscheint, aber als erstes solltest Du mal die Rechtschreibfehler korrigieren. So ein Text ist immer auch ein Aushängeschild, und auch wenn Sachen wie der Deppenapostroph inzwischen Mode geworden sind, muss man sich ja nicht schon direkt mit der Lizenz als Depp outen, oder? :mrgreen:

Ansonsten sind einige Formulierungen hakelig, umständlich und teilweise auch missverständlich. Z.B. "Bei Einsatz in Schulen ist der Autor zu fragen." Das ist Kaugummi :) Besser sowas wie "Für den Einsatz in Schulen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen." (Habs jetzt etwas verkürzt wiedergegeben, aber der Sinn wird denke ich mal klar...)

"Stattgeben" steht hier übrigens mit Dativ, und was Heft-CDs o.ä. angeht, würde ich noch die Bitte um Zusendung eines Beleg-Exemplars mit aufnehmen. Ist immer nett zu sehen, wie die eigene Software in der Presse so ankommt - ohne sich die Hefte alle selber kaufen zu müssen :)

Aufpassen solltest Du beim häufigen Pronomina-Einsatz, sowas ist Gift in einem Lizenztext, da es die Formulierungen teilweise missverständlich macht. Es ist kein Verbrechen, stets "die Software" statt "sie" zu schreiben. Übers Knie gebrochene Zwangsverdeutschungen wie "rückentwickeln", was auch noch unfreiwillig komisch ist, solltest Du streichen. In Maßen sind technische Fachbegriffe durchaus als feststehende Begriffe zu begreifen und zu verwenden (hier also reverse-engineering).

Nochmal, es geht mir nicht um Korinthenkackerei, aber solche Texte sollten so fehlerfrei wie möglich sein.

Über die rechtliche Wirksamkeit kann man dennoch immer geteilter Meinung sein. Hierzulande setzen Richter schon voraus, dass man in der Lage ist, sich richtig rum aufs Klo zu setzen, in Amiland z.B. gibts hingegen wieder ganz andere Ansichten. Deswegen gibts da dann Warnhinweise wie "Mikrowelle nicht zum Trocknen von Tieren oder Kleinkindern verwenden" oder "heisser Kaffee kann Verbrühungen verursachen" (vgl. Rechtstreit McDonalds gegen Frau die sich am heissen Kaffee verbrennt). Hundertprozentige Sicherheit für alle Fälle wirst Du nie erreichen können, notfalls musst Du das Programm halt einfach für Dich behalten, wenn Du solche Bedenken hast. Im Allgemeinen sollten Hinweise dass der Betrieb auf eigene Gefahr geschieht, aber durchaus hinreichend sein.

Edit: Sorry fürs Ausgraben dieser Threadleiche. Hatte den über die Suche gefunden und das letzte Postdatum falsch gelesen :(

OregonGhost 7. Nov 2006 11:34

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Ich hoffe, dass das weitere Hervorholen dieses Threads meinerseits kein Problem darstellt, denn ich habe eine ergänzende Frage.
Zitat:

Angenommen ich stell mein Programm zum Download (mit deutschem oder meinethalben auch englischem EULA), und ein Franzose lädt sich das runter, zerschießt seinen Computer damit. Kann er mich jetzt verklagen oder nicht?
Ist nicht der Firmensitz automatisch auch Gerichtstand, so dass ein von mir bzw. meiner in Deutschland ansässigen Firma veröffentlichtes Programm nur nach deutschem Recht auseinander genommen werden darf? Sprich, die im vorigen Beitrag erwähnten falsch herum auf dem Klo sitzenden Amerikaner können mir nichts anhaben, außer sie verklagen mich in Deutschland, wo mich aber das deutsche Recht vor den meisten dämlichen Anklagen, wie man sie immer wieder aus Amerika hört, schützt?

Balu der Bär 7. Nov 2006 12:19

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Hier mal eine überarbeitete Version, wie ich sie gerne in meinem Programm einsetzen wollte:
Zitat:

Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe per Heft-CD's von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre aber wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln, dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar und/oder das Programm verändern.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/
Ist somit rechtlich alles geklärt oder muss ich sonst noch etwas beachten?

H4ndy 7. Nov 2006 15:22

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
"Heft-CD's" < Deppenapostroph (Ich würde vllt. von "als Heftbeilage" o.ä. sprechen).
Bei "rückzuentwickeln" würde ich wie schon OldGrumpy den englischen Original-Begriff verwenden (Reverse-Engineering).

Sonst finde ichs gut.

Balu der Bär 7. Nov 2006 15:46

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Ok habs angepasst, besten Dank. :-)

alzaimar 7. Nov 2006 15:59

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Sooo, wie war doch gleich das Thema?

Ach ja Haftung...

Wenn Du etwas 'nach bestem Wissen und Gewissen' bastelst und es anderen Leuten zur freien Verfügung stellst, bist Du auf der sicheren Seite. Eigentlich ist es ganz einfach. Die Gerichte haben schon einigermaßen verstanden, das Software ab einem gewissen Komplexitätsgrad per se nicht fehlerfrei ist. Die juristischen Feinheiten, ob Freeware nun ein Produkt ist, oder nicht, sind zwar im Detail sicherlich wichtig, aber nicht, wenn man eine grundsätzliche Betrachtung in Angriff nimmt.


Hier ein Vergleich:
Ich koche eine Riesenschüssel Nudeln mit Tomatensosse (Nach bestem Wissen und Gewissen) und stelle Sie auf den Marktplatz und schreibe "Bedient Euch".

1. Jemand frisst zu viel-> Magenverstimmung -> selber Schuld.
2. Jemand frisst, ist leider allergisch auf das Erdnussöl, kriegt Pickel -> selber Schuld.
3. Ich schreibe eine Inhaltsangabe ("Enthält kein Erdnussöl") und Punkt 2 tritt ein -> Arglistige Täuschung
4. Ich schütte einfach 10Gramm Capsaicin (Chilliextrakt :twisted: ) rein und die Leute röcheln -> Arglistige Täuschung (aber lustig :mrgreen:)

etc.

Im deutschen Recht gelten i.A. die Maximen: "Nach Bestem Wissen und Gewissen" , "Auf Treu und Glauben" sowie das Prinzip der Vermeidung einer "arglistigen Täuschung".

Du kannst Lizenzbestimmungen schreiben, wie Du willst. Das schützt Dich nicht vor dem Verstoß gegen diese Maximen. Andererseits kannst Du auf sämtliche Bestimmungen verzichten. Solange du ordendlich programmiert hast und keine delikaten Operationen ("ShellExec ('Format C:')") verwendest, musst Du dir keine Sorgen machen.

Und wenn Du einen HD-Optimierer schreibst und bei jeder Operation einen Warnhinweis anzeigst(natürlich mit der Möglichkeit des Abbruchs), kannst Du in zivilisierten Ländern (also NICHT in den USA :-D ) nicht belangt werden, denn Du handelst ja "nach bestem Wissen und Gewissen" und überträgst die Verantwortung an den Anwender.

Ob Du Ärger bekommen kannst, hängt also ganz davon ab, WAS du verschenkst und eben WIE Du programmierst.

[meine Meinung]
Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn.

Wenn Du mir etwas schenkst, kann ich damit machen, was ich will. Punkt. Aus. Feierabend. Entweder so, oder behalte es. Ich will doch bei Etwas, was mir geschenkt wird, nicht ständig nachdenken müssen, ob ich das jetzt darf, oder nicht. Aber das ist, wie gesagt nur ...
[/meine Meinung]

Ach und noch etwas zu der Lizenzvereinbarung, die hier diskutiert wird: Wozu die GROSSBUCHSTABEN? Damit wird eine Klausel auch nicht "rechtswirksamer", sieht nur ... unprofessionell ... aus.

Balu der Bär 7. Nov 2006 16:03

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Dessenungeachtet frage ich mich, wozu ich eine Lizenz für etwas Geschenktes benötige. Dann müsste ja jeder arme Schlucker, dem ich einen Euro schenke, erstmal einer Lizenzbestimmung zustimmen... So ein Blödsinn.
Man benötigt eine Lizenz für etwas Geschenktes weil man z.B. verhindern will das Firmen es einsetzen. Oder aber ich schenke jemanden zwar das Programm, möchte aber nicht das er es verändert. Das wäre das Gleiche wenn ich jemandem zu Weihnachten einen originalen Picasso schenke, der neue Besitzer möchte das Kunstwerk selbst verändern und übermalen, mit einer Lizenz verhindere ich sowas (jedenfalls rechtlich).


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