Delphi-PRAXiS

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gmc616 7. Feb 2006 11:20


Copyrigth übernehmen?
 
Einige Fragen an die jenigen die sich mit Copyrigth-Fragen auskennen.

Folgender Sachverhalt:
Von einigen Jahren habe ich in einer kleinen Softwareschmiede an der Entwicklung eines CRMS entschieden mitgewirkt.
Im Sourcecode und in den Plichtenheften steht überall als Autor und Projektleiter mein Name und der Name meines damaligen Chefs drin. Das Copyright gehörte der Firma bzw. Chefchen.
Die Software ist heute noch im Einsatz.

Vor ca. 3 Jahren hat mein Chef die Firma schließen müssen/wollen. Und vor 1 Jahr hat er einen tötlichen Unfall gehabt. (Gott hab ihn selig! Er war mir ein guter Lehrer!)

Nun ist es so, dass jetzt unsere damaligen Kunden an mich herran treten und Änderungs- bzw. Erweiterungswünsche an die Software haben.

Das will ich auch gerne tun.
Den Sourcecode und sämtliche Projektdateien habe ich mir von seiner Lebenspartnerin besorgt.

Aber:
Wie verhält sich das mit dem Copyright?
Darf ich überhaupt den Sourcecode ändern?
Spätestes mit dem Tod meines damaligen Chef's ist das Copyrigth doch erlöschen, oder nicht?
Kann man ein Copyright übernehmen?
Kann ich das Copyright für mich in Anspruch nehmen?

Fragen über Fragen ...
gmc

sakura 7. Feb 2006 11:26

Re: Copyrigth übernehmen?
 
Du stellst die Frage völlig falsch, da das Copyright in Deutschland nur eine geringe bzw. sogar keine Bedeutung hat. Es geht um die Urheber- und Verwertungsrechte. Diese liegen auch nach dem Tod nach bis zu 70 Jahre bei den Erben.

Eigentlich hilft Dir hier nur etwas Schriftliches was Dir die Möglichkeiten gibt da weiterzumachen. Das Ganze solltest Du aber, in einem solchen Falle sehr wichtig, über einen Anwalt klären. Alles andere ist wirklich zu brisant.

...:cat:...

Phoenix 7. Feb 2006 12:55

Re: Copyrigth übernehmen?
 
Also rechtlich ist es so, dass die (Verwertungs-) Rechte des Programmes mit der Schliessung der Firma an Deinen damaligen Chef übergegangen sind (ich gehe davon aus, dass es eine Einzelunternehmung war, im Falle einer Gesellschaft verteilt sich das - so nicht anders schriftlich geregelt - auf die Gesellschafter ihren Anteilen nach).

In Deinem Fall gingen die Rechte mit dem Tod des Inhabers an die Erben über - und zwar wie schon richtig gesagt für weitere 70 Jahre. Ich gehe fast davon aus, da die Lebenspartnerin Dir die Quellen freiwillig gegeben hat dürfte es kein Problem mit ihr auch über die weiteren Verwertungsrechte zu sprechen - so sie denn die Erbin dieser Rechte ist.

Sakura hat da schon den entsprechenden Anhaltspunkt gegeben: Lass Dich erstmal von einem Anwalt beraten welche Rechte Du hier brauchst bzw. ggf. auch schon hast (unter Umständen ergibt sich aus Deinem damaligen Arbeitsvertrag, dass Du selber die Verwertungsrechte an Deinem eigenen Code automatisch schon hast - das kann aber wirklich nur ein Anwalt bestätigen). Über die darüber hinaus benötigten Rechte müsstest Du dann mit den Erben sprechen und das mit denen Vertraglich abklären.


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