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Phoenix
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#11

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:21
Zitat von Daniel G:
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen.
Woher nimmst Du denn diese 'Weisheit'? Natürlich darf man als Privatperson Rechnungen ausstellen. Man darf lediglich keine Umsatzsteuer darauf ausweisen. Das geht z.B. dann ziemlich gut, wenn man mal seinen Keller ausrümpelt und noch nen alten gefunden Fernseher oder Monitor verscherbeln will (Privatverkauf). Das ist auch bitte nicht zu verwechseln mit einer reinen Quittung.

Sofern es allerdings Gewerblich wird (also 'auf Gewinn ausgerichtet' - und das ist der Verkauf von Software-Lizenzen auf jeden Fall) wird trotzdem eine Gewerbeanmeldung fällig. Software (oder etwas anderes) verkaufen geht nicht als Freiberufler. Da gehen nur Dienstleistungen (also z.B. Individualentwicklung, Beratung etc. Hierfür ist aber eine entsprechende Qualifikation, in aller Regel ein entsprechendes Studium Voraussetzung, um vor dem Finanzamt als Freiberufler durchzugehen).

Die Genehmigung des Familiengerichtes ist nur dann vonnöten, wenn Du selber ein Gewerbe anmelden möchtest. Meldet Deine Mutter oder Vater dies an und erteilt Dir eine Vollmacht für die Firma zu handeln ist das auch okay. (Wobei ich damals mit 16 mit Vollmacht meiner Mutter auch schon ein Gewerbe auf mich angemeldet hatte. Von Genehmigung des Familiengerichts wollten die beim Amt da nix wissen und wir wussten davon auch nix).
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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