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blackfin
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#4

AW: Namensgebung für Software

  Alt 7. Jun 2010, 09:30
Ich bin kein Anwalt und auch keine sonderlich rechtskundige Person, aber bisher habe ich das in etwa immer so verstanden:

Generell darfst du dein Programm nennen wie du willst, ausser der Name ist bereits ein eingetragenes Warenzeichen und / oder eine geschützte Marke.
Auch sollte der Name nicht (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) einer bestehenden Marke ähnlich klingen, die in den gleichen Bereich (Software) fällt.
(z.B. wenn du eine Tabellenkalkulation "Exxell" nennt, dann wäre das ein Plagiat)

Es gibt allerdings auch Namen / Begriffe, die gar nicht schützenswert sind.
So kann es z.B. mehrere Programme geben, die sich "Taschenrechner" oder "Tabellenkalkulation" nennen.
Genauso ist wohl der Name "Banane" oder "Ananas" nicht schützenswert.

Generell ist das aber eine sehr undefinierte Grauzone und das Beste ist, im Einzelfall das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen, wie mein Vorposter bereits geschrieben hat, falls es sich um eine kommerzielle Software handelt.
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