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Chemiker

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#14

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 17:52
Hallo,

in einem Unternehmen sind die Arbeitszeiten auch in der Betriebserlaubnis festgehalten, weil die Teil des Genehmigungsverfahrens sind und den Behörden mitgeteilt werden müssen. Das Unternehmen sagen wir der Bäcker von neben an, kann nicht so ohne weiteres die Öffnungszeiten auf Sonntag erweitern, wenn dies nicht ausdrücklich in der Betriebserlaubnis genehmigt worden ist.

Bis bald Chemiker
wer gesund ist hat 1000 wünsche wer krank ist nur einen.
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