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Piethan

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#14

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 21:47
Deine Gesellschaft haftet mit deinem Stammkapital, deshalb gibt es letztlich die Haftungsbeschränkung. Dies ist der Grund, warum häufig Banken bei GmbH die Gesellschafter mit in die Kreditverträge nimmt, damit gerade dort wo es um große Summen geht die persönliche Haftung besteht.

Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.

Jedoch hat auch der Geschäftsführer Risiken zu beachten, hier insbesondere Bereiche der bekannten Risiken und besonders die Insolvenzverschleppung, oder auch Dinge wie Sozialversicherungen und Krankenkassen. Aber wenn du auch noch Personal hast, solltes du dieses sowieso schon beachten.

Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.

Neben der Haftungsbeschränkungen kommen also auch weitere Themen hinzu, jedoch halte ich eine GmbH aus Haftungsgründen für sinnvoll.

LG
Dirk
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